Mit dem «mea culpa»-Gewand des eigenen journalistischen Vorgehens, müsste sich unlängst der Redaktionsleiter von kath.ch Raphael Rauch dafür entschuldigen, dass er den liturgischen Missbrauch konkret thematisiert hat. Was war denn falsch da im Bericht, ausser es von seinem Arbeitsgeber als unerwünscht gilt? Mit dem in diesem Zusammenhang wenig feinen Hinweis, dass Monika Schmid ein Medienprofi sei, kath.ch hätte bemerken und wissen müssen, dass antikirchlichen Kräfte, die Bernd Hagenkord SJ als «destruktiv» bezeichnet hätte (LINK anschauen), Monika Schmid zurecht ins Fadenkreuz genommen hatten. kath.ch hätte bemerken müssen, dass diese Kräfte Schmid noch heftiger attackieren und nicht nur Bischof Joseph Bonnemain noch konzertierter bedrängen sollten, und häufiger über liturgische Missbräuche in der Schweiz berichten sollten. A propos des letzten Wortes in „Rauchs-mea culpa“ Text, des Wortes «Fairness»: Warum wurde nicht thematisiert, dass es zum erwähnten youtube-Beitrag des liturgischen Missbrauchs von Monika Schmidt zwar mittlerweile 16 000 Klicks gibt, aber bloss etwa 30 Likes und eine sehr grosse Mehrheit heftiger, ablehnender Kommentare?
Auch ie Schweizer Katholiken akzeptieren auch den liturgischen Missbrauch nicht!!! Nur eine kleine Gruppe der „Landeskirchenfunktionäre“ bezahlt solche Missbrauchaktionnen und stellt die missbrächliche Seelsorger an.
Wenn im Evangelium vom Balken im eigenen Auge die Rede ist (Lk 6,39-42), wäre berechtigt zu fragen, weswegen die Liturgiewissenschaftlerinnen und –Kirchenexperten aus der Schweiz sich nicht auf kath.ch äussern wollten? Abgesehen von Ihren „kompetenzlosen“ „Werdegangsbiografien“ sind sie auch „bezahlte Knechte“ des gleichen Zerstörungssystems der Schweizer Kirche?
Dass nun im Bistum Basel auch plötzlich Konzelebration durch nicht Geweihte verboten sein soll, was plötzlich durch ein Verbot der Konzelebration betreff einer Seelsorgerin in Aarau erfolgte!!, deutet auf ein abgestimmtes Verhalten Bonnemains mit Bischof Gmür hin. Die Verhältnisse und Verfahren sind freilich intransparent. Die Feststellung Rauchs, es liege bei Schmid kein Missbrauch vor, ist freilich gewagt. Bonnemain behauptete schon vor Einleitung des Vorverfahrens das Gegenteil. Die Frage ist objektiv umstritten, allein beispielsweise deshalb, weil Konzelebration in beiden Bistümern bislang anstandslos toleriert wurde und gemäss Treu und Glauben für bisherige Akte zumindest niemand bestraft wurde.



