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Sonntagspflicht abgeschafft

Unter Sonntagsgebot (auch Sonntagspflicht) versteht die römisch-katholische Kirche das Kirchengebot, am Sonntag und an den gebotenen Feiertagen der Heiligen Messe andächtig beizuwohnen (can. 1247 CIC). Es gilt für alle römisch-katholischen Christen ab dem siebten Lebensjahr und leitet sich aus dem dritten der zehn Gebote und aus dem inneren Wesen der Kirche als Communio (Gemeinschaft) ab. Nun hat das erste katholische Bistum Limburg diese Pflicht abgeschafft. Am 1. September 2022 hat das Bistum per Rundschreiben mitgeteilt, dass es nun nicht jeden Sonntag eine Messe gefeiert werden muss. Link

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