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Lockerung der Massnahmen ab 27.04.2020

Auf dem Hintergrund der gestrigen Medienkonferenz des Bundesrates sind dieser Nachricht die leicht angepassten Massnahmen des Bistums heute bekannt gegeben.
Insbesondere ist eine Lockerung der folgenden Massnahmen hervorzuheben:
– Unter strikter Einhaltung der Schutzmassnahmen kann die Krankenkommunion nach Hause gebracht werden. – Der Empfang des Beichtsakramentes ist im Rahmen der Einzelseelsorge möglich. – Der Besuch in Alters- und Pflegeheimen ist im Voraus mit der Hausleitung abzusprechen. – Zusammenkünfte bis fünf Personen sind möglich. Weiteres erfahren Sie auf der Webseite des Bistums.

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