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Strafanzeige eingegangen gegen Andreas Z., Hildegard S., Willy D. L, Bernhard H.

In der Strafanzeige heisst es: Ungültige Wahlen hinderten die „Neugewählten“ nicht daran, Missbrauch und Amtsaneignung zu wagen. Seit März 2022 sei immer wieder „die Grenze der Strafbarkeit“ überschritten worden. Die Landeskirche Aargau habe trotz des eingeleiteten Strafverfahrens nicht entsprechend reagiert und den „dubiosen Kirchenbeamten“ kein Hausverbot erteilt. Da sich jedoch mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger dieser Wahl mit ihrer Unterschrift widersetzt haben, gibt es kein Schweigen, sondern das Strafverfahren läuft bereits vor der Staatsanwaltschaft und vor dem Verfassungsgerichtshof. Somit darf sich keiner der Angeklagten für angesagten neuen Kirchenpflegewahlen zur Verfügung stellen. Acht Stellen bleiben neu zu besetzen. Ziemlich doof, da fällige Rebellen selbst nicht mehr kandidieren dürfen.
Bischof Gmür verteidigt eigene Entscheidung in Rom und unterstutzt die Rebellen und den Missbrauchsverfahren. Aber auch wegen der im Januar 2021 stattgefundenen Pfarrwahlen wurde eine Beschwerde eingelegt. Zu dem konkreten Fall gibt es mehrere Gutachten. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Mafia in der Landeskirche Schweiz eliminiert wird, liegt bei 8 auf einer Skala von 1 bis 8. Aber natürlich: Die Zukunft wird es zeigen.»

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