Kirchenpflegepräsident Martin Sigg aus der Aargauer Gemeinde Menziken-Reinach hat offiziell Beschwerde beim Dikasterium für den Klerus im Vatikan eingelegt, um das von Bischof Felix Gmür verhängte Tätigkeitsverbot gegen den Priester aufzuheben.
Dieses Verbot hatte der Bischof bereits im Dezember 2025 erlassen und damit kontroverse Diskussionen angestossen. Bereits in einem ähnlichen Fall im Jahr 2020, der Pater Adam betraf, hatte Bischof Gmür eine juristische Niederlage vor demselben Dikasterium hinnehmen müssen. Doch aus diesem Urteil scheint er kaum Lehren gezogen zu haben.
Padre Luis Reyes war bis Juli 2024 als Kaplan im Seelsorgeraum Aargau Süd tätig und bei den Gläubigen äusserst beliebt. Die Entscheidung des Bistums Basel, ihn aufgrund seiner angeblich überragenden Erfolge in der Pastoralarbeit nicht länger zu beschäftigen, wird von vielen als unverständlich und politisch motiviert angesehen. Kritiker werfen dem Bistum vor, dass die Erfolge von Padre Luis Reyes offenbar einige Interessengruppen in ein schlechtes Licht rücken könnten, insbesondere hinsichtlich der Arbeit von Pastoralassistenten. In einer Zeit, in der der Priestermangel immer grösser wird, stösst diese Entscheidung bei vielen Gläubigen auf Unmut. Die Kirchenpflegeversammlung von Menziken-Reinach hat ihre Unterstützung für Padre Reyes deutlich zum Ausdruck gebracht. Martin Sigg, ihr Präsident, betonte laut der Aargauer Zeitung, dass er bereit sei, das bischöfliche Dekret anzufechten: „Wir befolgen die Vorgaben zwar vorläufig, aber ich kann dieses Verbot nicht einfach hinnehmen.“
Besondere Brisanz erhält der Fall durch die Vorgeschichte: Padre Reyes und die damalige Kirchenpflege deckten einst umfassende finanzielle Unregelmässigkeiten in der Pfarrei auf – ein Umstand, der nun für Spekulationen sorgt. Kritiker vermuten, dass das Bistum zusammen mit anderen kirchlichen Institutionen versucht, diesen Skandal zu verschleiern und sich eines unliebsamen Priesters zu entledigen.
Am 19. Februar 2026 wandte sich Martin Sigg formell an die Apostolische Nuntiatur, um die Beschwerde einzureichen. Ziel sei es laut Sigg gewesen, so viele kirchliche Stellen wie möglich auf die vermeintlichen Missstände innerhalb des Bistums Basel aufmerksam zu machen. Diese Entscheidung habe er nicht allein getroffen, erklärte Sigg weiter: Die Beschwerde erfolge im Namen der Kirchgemeinde Menziken-Reinach, des Pastoralraumpfarrers Piotr Palczynski und seiner Person als Kirchenpflegepräsidenten.
Besonders ins Gewicht fällt Siggs Argumentation, dass Bischof Felix Gmür seine Fürsorgepflicht verletzt habe. Dem Kirchenrecht zufolge (Can. 384) ist ein Diözesanbischof dazu verpflichtet, die ihm unterstellten Priester angemessen zu betreuen. „Wir sind der Meinung, dass Bischof Gmür Padre Luis Reyes angesichts seiner Verpflichtung zur Fürsorge gegenüber der Kirchgemeinde hätte behalten sollen. Und wenn nicht das, hätte er zumindest für gleichwertigen Ersatz sorgen müssen“, so Sigg.
Im Gegenteil zu Fall Pater Adam bleibt Bischof Gmür in dieser Angelegenheit jedoch auffällig still. Diese Kommunikationsstrategie dürfte aus den Erfahrungen der Vergangenheit resultieren; damals schadete ihm seine öffentliche Stellungnahme eher, sodass er diesmal jegliche Kommentare vermeidet. Stattdessen bedienen sich kirchliche Medien wie kathch oder lichtblick-west mutmasslich darin, eine einseitige Sicht auf die Dinge zu fördern.
Abschliessend bleibt die Frage offen, was Martin Sigg zu seinem beispiellosen Engagement für Padre Luis Reyes bewegt. Der Kirchenpflegepräsident betont jedoch ganz klar: „Unsere Kirchgemeinde braucht Padre Luis Reyes dringend, um die erheblichen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen wir seit Jahren stehen.“ Dazu gehört unter anderem die Aufarbeitung eines umfassenden Finanzskandals in der Pfarrei – ein Umstand, bei dem Padre Reyes massgeblich mitgewirkt hatte. Mit seiner Entfernung aus der Region werde nicht nur die Gemeinde geschwächt, sondern womöglich auch ein wichtiger Zeuge diskreditiert.


