Vom Kirchenstreit zum Strafprozess

Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi: Fall Pater Adam landet vor Strafgericht: Jetzt muss sich sein engster Verbündeter verantworten

0
132
Wunderbares Überleben?
Wunderbares Überleben?

Der Fall Pater Adam hat ein strafrechtliches Nachspiel. Warum nun der Ex-Präsident der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi vor Gericht steht.

Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi: Fall Pater Adam landet vor Strafgericht: Jetzt muss sich sein engster Verbündeter verantworten

Auch Jahre später beschäftigt der Fall Pater Adam noch immer Gerichte. Diese Woche steht sein grösster Unterstützer, der frühere Präsident der katholischen Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi, vor dem Bezirksgericht Baden – schrieb Claudia Laube im Badenertagblatt am 24.06.2026, 05.00 Uhr in ihrem Artikel, wo viele Falsche Meldungen platziert wurden.


Kritik am Medienbericht (Badener Tagblatt / Claudia Laube)

Es handelt sich hierbei um pure Manipulation und einen Scheinprozess – schon allein deshalb, weil Pater Adam nicht einmal vom Gericht angehört worden ist. Das bedeutet, dass die Zeitung manipuliert im Artikel von Claudia Laube die Fakten.

Hier einige Beispiele:

Der Entzug der kirchlichen Missio ist in keiner Weise mit einem Verbot der Priestertätigkeit verbunden. Das wird von ihr wohl nie verstanden und sie wiederholt stets falsche Aussagen. Das kirchliche Gericht hat den Entzug der Missio nicht gutgeheissen, sondern das Urteil der Kleruskongregation (Vorinstanz) aufgehoben. In einem hierarchischen System ist es halt üblich, dass man selbsternannte Bischöfe unterstützt und ihnen Rückendeckung gibt. Das endgültige Urteil hat den Entzug der Missio nicht geklärt, sondern lediglich das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Die Sache ist also ungeklärt geblieben.

Frau Laube behauptet, die Kirchgemeinde habe die Anwaltskosten für Pater Adam bezahlt, was nie der Fall war. Wenn sie den Anwalt von Pater Adam gefragt hätte, hätte sie eine solche Behauptung niemals aufstellen dürfen.

Weiterhin wird behauptet, die Unterstützergruppe habe den Namen „Undergroundkirche“ verwendet. Auch das ist falsch, denn die Gruppe nannte sich „Underground(ch)risten“. Dies wäre in den Medien leicht zu finden gewesen, wenn Frau Laube einen fundierten Artikel hätte schreiben wollen.

Zudem wird suggeriert, dass das Pfarrhaus kostenlos zur Verfügung gestellt worden sei. Auch dies stimmt nicht. Saubere Recherchen würden zeigen, dass es sich bei dieser Behauptung gar nicht um Pater Adam handelt. Die Journalistin stellt hier im Sinne ihrer Auftraggeber Dinge zusammen und behauptet Falsches.

Ebenso stimmt die Chronologie der Fakten nicht: Jede Massnahme des Bischofs oder der Landeskirche diente allein dazu, einen Grund zu konstruieren, um daraufhin weitere Sanktionen verhängen zu können. Dagegen musste und muss sich Pater Adam stetig wehren.

Letztlich wird verschwiegen, dass der Fall vor dem Verfassungsgericht liegt – mit einer geforderten Entschädigungssumme für Pater Adam in Höhe von 5 Monatslöhnen (von 6 rechtlich möglichen) wegen rechtswidriger Kündigung. Dass die Kündigung rechtswidrig war, hatte das Verwaltungsgericht zuvor bereits festgestellt.

Verschwiegen wird auch die Machtmanipulation, die durch die Erhöhung der Anzahl der Kirchenpflegemitglieder erreicht wurde. Diese wurde ungeniert durch die Landeskirche während der laufenden Amtsperiode eingeführt. Somit kann man jedes unbequeme Gremium beliebig erweitern und die Machtverhältnisse manipulieren. Nach dieser „Machtübernahme“ ist die Anzahl der Mitglieder nun wieder herabgesetzt worden und beträgt wie vor dem Konflikt 5 Personen – nun aber besetzt mit landeskirchlichen Untertanen. Zudem wird verschwiegen, dass Pater Adam regulärer Bewohner des Pfarrhauses ist, was die Aussagen des Artikels bedeutend korrigiert.

Welches Spiel die Landeskirche (die als Anzeigeerstatterin im Strafgerichtsprozess gegen Daniel Ric auftritt) vor Gericht treibt, bleibt abzuwarten. Es ist ein trauriges Spiel „Goliath gegen David“. Wäre die Sache nämlich korrekt abgelaufen, hätte Pater Adam keine Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung zugesprochen bekommen. Das wiederum macht die Strafanzeige lächerlich, wenn es heisst, dass die damalige Kirchenpflege die Kündigung zu Recht angezweifelt hat.

„Machtkampf“ ist hierfür das falsche Wort. Hier geht es um einen Skandal, den die Landeskirche und weitere Akteure dem Einzelnen in die Schuhe schieben wollen. Dabei bedienen sie sich des Missbrauchs, der Rechtswidrigkeit und der Manipulation von Fakten.

Heute hat Pater Adam weder ein Hausverbot noch ein Rayonverbot. Trotzdem wird der Anschein erweckt, als ob er etwas Verbotenes am Hals hätte. Verunglimpfung ist das einzige Ziel dieses Artikels.