Treu und Glauben ist die Bezeichnung eines in weiten Teilen unserer Rechtsordnung geltenden und besonders wichtigen Rechtsgrundsatzes. Doch was während der letzten Kirchgemeindeversammlung am 23. November in der Kirche in Gebenstorf geschah, trifft schmerzhaft den Nerv der Schweizer Rechtsordnung. Den Beobachtern zufolge wurde gegen den Willen der Kirchenverwaltung und gegen die geltende Rechtsordnung die Versammlungsordnung nicht eingehalten, was die Versammlung für ungültig betrachten lässt. Es ist eine Frage der Zeit, dass dies noch nicht geschehen ist. Ansonsten wurde die Würde des Versammlungsortes (Kirche) durch rebellische Ausrufe, Beleidigungen und vorgedämpfte Fake-Informationen der Rebellensprecher missbraucht. Eine landeskirche-unabhängige Beobachtungsstelle für Menschenrechte sowie für Versammlungsordnung müsste den Rebellen ein garantiertes Strafverfahren eröffnen. Eine Demonstration für Demokratie wurde in der Versammlung zur Farce und zur Demonstration der Volks-Diktatur und Illegalität. Ein Protest gegen diese rebellischen Praktiken wird zeigen, was „Treu und Glauben“ im dualen System der Kirche bedeutet.



