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Gelten demokratische Regeln für den Bischof nicht?

anderswo gelesen…
Vor einigen Monaten habe ich in dieser Zeitung (Katholische Wochenzeitung) das Verhalten der Solothurner Bistumsleitung gegenüber ausländischen Priestern kritisch beleuchtet. Auslöser dazu waren die Verweigerungen der Wirkungskompetenzen an beliebte ausländische Priester durch Bischof Gmür. Es konnte ihnen keinerlei unkorrektes Verhalten vorgeworfen werden. Dennoch, die Priester wurden dadurch gezwungen, zum Leidwesen vieler Gläubigen die Schweiz zu verlassen. Namentlich hielt ich damals fest: „Ob bei den Entscheidungen von Bischof Gmür Vorbehalte gegen ausländische Priester mitspielen, kann und will ich nicht beurteilen. Das überlasse ich anderen Personen. – Für mich ist er ein Kirchenmann mit Frage-zeichen.“

Ein besonderes Exempel wurde nun in den Aargauer Pfarreien Gebenstorf und Turgi statuiert. Nachdem der Bischof dem Pfarrverantwortlichen, Pater Adam Serafin, das Recht zur Ausübung der seelsorgerlichen Dienste entzog, obschon sich dieser als Priester stark für die Lehre der Kirche engagierte, rekurrierte der Priester in Rom, wo er letztlich Recht erhielt.

Die Pfarreiangehörigen in Turgi wählten ihn zudem, gegen den Willen des Bi-schofs, Ende Januar 2021 zu ihrem Pfarrer. Damit wurde ein von der geltenden Aarg. Kantonsverfassung gewährtes Recht beansprucht. In § 112, 2 ist klar geregelt: „Die Kirchgemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentli-chen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Jeder Kirchgemeinde wählt eine Kirchenpflege als vollziehendes Organ, ihre Abgeordneten in die Synode und ihre Pfarrer“.

Da Pater Adam dem Gehorsam gegenüber dem Bischof nachleben wollte, hielt er sich während des gelaufenen Verfahrens an das für Viele unverständliche Verbot. Um die seelsorgerlichen Dienste während dieser Zeit sicherzustellen, hat sich die Kirchenpflege um das Engagement von Aushilfspriestern bemüht, welche den glaubenstreuen Katholiken ihre seelsorgerlichen Dienste gewährten. Anstatt eines Dankes der Bistumsleitung erhielten insgesamt acht Priester (!) in schriftlicher Form eine Massregelung der Bistumsleitung, welche ihnen verbot, in den Pfarreien Gebenstorf und Turgi Sakramente zu spenden. So wurde ein Priester gemassregelt, weil er im Mai 2021 für Verstorbene eine hl. Messe gefeiert hatte. Ein solcher Brief ist zur Einsichtnahme vorgelegen.

Durch die Aufhebung der fragwürdigen Dekrete des Bischofs von Basel durch den Vatikan wurde bestätigt, dass dessen Vorgehen rechtswidrig war. Nun sollten die Gläubigen eigentlich annehmen dürfen, dass ihr gewählter Pfarrer seine seelsorgerische Tätigkeit ungehindert wird fortsetzen können. Wie einer Information des Aargauer Pfarrblattes jedoch zu vernehmen war, beabsichtigt Bischof Gmür Rekurs einzulegen und den Streit weiterzuziehen. Weshalb wohl?

In der Schweiz ist es üblich, dass in Fällen von Auseinandersetzungen zwischen zwei Parteien, insbesondere wenn behördliche Obrigkeiten involviert sind, das Gespräch gesucht wird. Die „Gewährung des rechtlichen Gehörs“ gilt fast als heilig, was jedermann weiss, der schon im öffentlichen Leben gearbeitet hat. Wird vor einem Entscheid das rechtliche Gehör nicht gewährt, hat der Rekur-rent im Rekursverfahren gute Erfolgsaussichten.

Wie aus dem Kreise des Pfarrers von Turgi zu vernehmen ist, soll sich Bischof Felix Gmür nie um ein Gespräch, also um Gewährung des rechtlichen Gehörs, mit dem Priester bemüht haben. Unter diesem Gesichtspunkt muss der vom Bi-schof angekündigte Rekurs gegen die vom Vatikan erlassene Aufhebung schon beinahe als Arroganz bezeichnet werden.

Werden die in der Schweiz geltenden Usanzen auf diese Weise ignoriert, wie dies Bischof Gmür im Falle Turgi tut, zeugt dies von einem undemokratischen, fragwürdigen Rechtsverständnis. Das schickt sich nicht für einen Bischof. Wenn es Priestern gar bischöflich verboten wird, zum Totengedenken hl. Messen zu feiern, kann man sich ernsthaft fragen, ob es nur noch um machtpolitische Spiele geht. Wer Priester massregelt, nur weil sie seelsorgerliche Dienste zum Wohle der Gläubigen erfüllen, macht sich in hohem Masse unglaubwürdig. Der Bischof sollte doch Oberhirte mit offenem Herzen für Alle sein und sich nicht wie ein Diktator gebärden.

Stefan Treier, Wohlen

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