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Anwaltskanzlei warnt vor Konsequenzen bei Störung von Gottesdiensten

Sie sei gerne bereit, jede Kirche und jeden Gläubigen rechtlich zu vertreten, der rechtlich gegen ungesetzliche Störungen von Gottesdiensten vorgehen möchte, betont die Anwaltskanzlei-Thomas More Society. Es handelt sich dabei um die Religionsfreiheit in den USA und (noch)nicht in der Schweiz.
Die Thomas More Society weist auf die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der freien Ausübung der Religion hin und warnt vor schadenersatz- und strafrechtlichen Konsequenzen, die Störungen und Behinderungen von Gottesdiensten nach sich ziehen könnten. Die Thomas More Society habe den Lebensschutz seit 25 Jahren verteidigt und Kirchen und Gläubige in ihren Rechten vertreten. Sie sei gerne bereit, jede Kirche und jeden Gläubigen rechtlich zu vertreten, die beziehungsweise der juristisch gegen ungesetzliche Störungen von Gottesdiensten vorgehen möchte, betont die Organisation abschliessend.
Wann wird aber die Religionsfreiheit in der Landeskirche Schweiz ein Thema sein? Es sind bereits drei Wochen vergangen, seitdem einer der Kirchenpfleger von Gebenstorf-Turgi zusammen mit seinen Unrechtgesinnten, den rechtswidrigen Haus- und Rayonsverbot eigenmächtig unterschrieben hat.
Anwaltskanzlei warnte vor Konsequenzen. Höchstwahrscheinlich wird dieses Thema an der kommenden Kirchgemeindeversammlung (17.Mai) sehr heisse Diskussion auslösen.

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