Das Bistum Basel macht auf Anfrage zur Ausbildung ihrer Seelsorge/Innen keine Angaben. Auch die Anstellungsbehörde dh. die Kirchengemeinden dürfen erfahren, welche theologische Ausbildung die vom Bistum Basel empfohlenen Gemeindeleiter/Innen, Seelsorger/Innen oder Katechetinnen haben. Wie der Fall Gebenstorf-Turgi ans Licht brachte, amtierte der Gemeindeleiter jahrelang ohne die notwendige theologische Ausbildung, weshalb er offenbar gehen musste, nachdem die Kirchgemeindebehörden trotz mehrmaligen Anfragen keine Informationen vom Bistum über die Ausbildung des Gemeindeleiters erhalten hatten. Trotzdem fand er auf Empfehlung der Diözese eine neue Stelle, allerdings trotz mangelnder Ausbildung. Wie viele Kirchengemeinden das Problem haben, dass sie vom Bistum Basel „genötigt“ werden, „Seelsorger/Innen“ mit keiner oder ungenügender theologischen Ausbildung anzustellen, bleibt ein offenes Geheimniss. Das Bistum macht dazu seit Jahren keine offiziellen Angaben.



