MEDIENMITTEILUNG
Bischof Felix Gmür kennt eigenes Kirchenrecht nicht.
Beschwerde gegen Bischof Felix Gmür in Rom deponiert.
Der Priester mit Pfarrverantwortung in den Kirchgemeinden Gebenstorf-Turgi und Birmenstorf, P. Adam Serafin, reicht bei der zuständigen Behörde des Vatikans Beschwerde gegen Bischof Felix Gmür ein. Dieser hatte ihn ohne die erforderliche Begründung und gestützt auf ausser kraft gesetztes Kirchenrecht unter Strafandrohung verwarnt.
In der Beschwerde wird Bischof Gmür vorgeworfen, die eigene kirchliche Ordnung nicht zu respektieren. Die erstinstanzliche Entscheidung der zuständigen Behörde des Vatikans, wonach die sog. ‚missio canonica‘, also die kirchliche Beauftragung, des Priesters nach wie vor gültig ist, wird von Bischof Gmür bislang konstant missachtet. Er hat auch den Antrag von P. Adam Serafin auf eine Moderation zwischen den divergierenden Pfarreigruppen bis dato ignoriert. Zudem wird Bischof Gmür angelastet, nichts gegen das Zutrittsverbot und damit gegen die Vereitelung der Eucharistiefeier in den Kirchen der Pfarreien Gebenstorf und Turgi unternommen zu haben. Dieses gegen den Priester ausgesprochene Verbot wurde von vier Mitgliedern der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi verhängt, deren rechtsgültige Wahl nach wie vor strittig ist. Gegen letztere sind Beschwerden und ein Strafverfahren vor staatlichen Instanzen hängig.



