Im Kirchenrecht der Katholischen Kirche steht geschrieben: Can. 1379 – § 1. Die Tatstrafe des Interdikts (…) zieht sich zu:
1° wer ohne Priesterweihe das eucharistische Opfer zu feiern versucht(…)
Interdikt, heisst Lat. „Untersagung“; im Kirchenrecht: Ausschluss von den Sakramenten, praktisch vergleichbar der Exkommunikation.
Demzufolge ist Frau Schmid, welche laut verschiedenen Medienberichten „die Eucharistie konzelebriert hat“ exkommuniziert? Es muss klare Sprache gesprochen werden, damit die katholischen Gläubigen nicht weiter verwirrt werden.



