Die Liegenschaft GB SO Nr. 3343 und die sich darauf befindende Gebäude in Solothurn (sic!) sind neu im Besitz der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau. Wann erfolgte der Eigentümerwechsel? Herr Humbel, der umstrittener Präsident der Landeskirche Aargau erwähnte in den Medien ausschliesslich den Umbau/Abriss des Gebäudes, ohne jedoch das Faktum des Erwerbs durch seine Landeskirche zu nennen. Diese Angelegenheit ist zu untersuchen: Erstens, weil die Landeskirche Aargau ausserhalb ihres Aufgabenbereichs Geschäfte macht, und zweitens, weil dies unter dem umstrittenen Präsidenten geschieht, der rechtswidrige Handlungen als normal betrachtet, (vgl. Gerichtsentscheid gegen Landeskirche). Handelt es sich wiederum um einen „rechtswidrigen Machtmissbrauch“?
Die Öffentlichkeit dürfte sehr interessiert sein, wann das bekannte Domherrenhaus im Zentrum von Solothurn den Besitzer wechselte. Träger der kirchlichen Stiftungen sind bekanntlich nicht die Landeskirchen, sondern die kanonischen Stiftungen. Jetzt wird es plötzlich interessant: Wann ging das von Bischof und Domkapitel verwaltete „Kirchengut“ verloren und unter welchen Bedingungen? Ein Zoff mit der Übernahme des Klosters in St. Gallen wurde vor wenigen Wochen bekannt. Macht nun ein „undurchsichtiger“ Bistums-Deal aus Solothurn die Medien-Runde?



