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Weitere Niederlage für „Kirchenpflege“ Gebenstorf-Turgi.

Die Staatsanwaltschaft hat das Haus- und Rayon-Verbot für ungültig erklärt und Pater Adam Schadenersatz zugesprochen.
Damit ist ein weiteres Urteil in Sachen der Rechtswidrigkeit in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi gefällt worden. Entgegen der Aussage der Aargauerzeitung, ist der Entscheid der Staatsanwalschaft per Ende Januar rechtskräftig. Somit ist das Haus- und Rayonverbot, welches von Bernhard Hollinger(-Dorfarzt) und Andreas Zillig (-ehemaliger Polizeibeamter und nun Staatsangestellter) – Mitglieder der „Kirchenpflege“, was AZ nicht erwähnt hat – gegenüber Pater Adam ausgesprochen wurde – ungültig. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verbot für ungültig erklärt und Pater Adam Schadensersatz zugesprochen. Die beiden, Hollinger und Zillig, haben ohne gültige Rechtsgrundlage einem Priester den Zutritt zur Kirche verweigert. Zudem wurde noch die Security aufgeboten, um Pater Adam am Betreten der Kirche zu hindern. Kirchgemeindesteuern werden verbraucht, um rechtswidrige Verbote durchzusetzen und damit einen Priester und die Gläubigen an der Durchführung einer Heiligen Messe zu hindern. Dadurch stellt sich die Frage, inwiefern Luc Humbel von der Landeskirche davon wusste und Herrn Hollinger und Herrn Zillig bestärkte, dieses Rayonverbot durchzusetzen. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, ob das Handeln von den beiden selbständig war oder durch die Landeskirche motiviert. Jedoch ist klar,dass der Fall für so viel Wirbel sorgte, dass es wichtig ist, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass das Rayonverbot rechtswidrig war.

Zum Anderen soll noch gesagt werden, dass schon vor Weihnachten ist das Urteil des Verwaltungsgerichts betreffend die Kündigung der Landeskirche gegenüber Pater Adam gefällt worden. Der Präsident der Landeskirche, Luc Humbel, hat sich damals mit einer Medienmitteilung zum Fall „unbedeutend“ geäussert. Das Urteil wurde vom Verwaltungsgericht aber veröffentlicht und ist von jedermann einsehbar. Tatsache ist, dass das Verwaltungsgericht das Handeln der Landeskirche als klar rechtswidrig bezeichnete. Der einzige Punkt, der noch offen bleibt, ist die Frage, ob die Kündigung nichtig ist. Über diesen Punkt wird nächstens das Bundesgericht entscheiden müssen. Luc Humbel hat mittels der „Medienmitteilung in eigener Sache“ angeblich die Öffentlichkeit bewusst in die Irre führen wollen, da er davon schrieb, Pater Adam sei in den finanziellen Ansprüchen mehrheitlich unterlegen. Diese Tatsache hängt jedoch mit der Frage zusammen, ob die Kündigung nur rechtswidrig oder nichtig ist. Bei einer nichtigen Kündigung sind die finanziellen Ansprüche um einiges höher. Sehr einschneinend und auch für zukünftige Fälle wichtig ist jedoch die Tatsache, dass das Handeln der Landeskirche die Autonomie der Kirchgemeinde verletzt hat und die Aufsichtspflicht der Landeskirche nicht wahrgenommen wurde. Es gab keine Gründe für eine Kündigung. In Zeiten des Priestermangels kündigt eine Landeskirche einem Priester, ohne eine Rechtsgrundlage hierfür zu haben. Grundsätzlich müsste ein Präsident der Landeskirche, der zudem noch Anwalt ist, der Öffentlichkeit die Frage beantworten, was sein Motiv war, eine solch rechtswidrige Kündigung auszusprechen.

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