Die Rechtswidrigkeit der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi nimmt unter „Rebellen-Gruppe“ neue Formen. Neulich wurde eine Kirchgemeindeversammlung ohne Legitimation des Kirchenpflegepräsidenten und unter Abwesendheit des Finanzveranwortlichen abgehalten, was das duale Kirchensystem ad absurdum fuehrt und entlarvt. Gegen jegliche Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Religionsrechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an, gerechnet werden.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf dem Statut der Landeskirche und auf Kirchgemeindegesetz schriftlich und kostenlos Beschwerde erhoben werden. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen, auch die Photos sind willkommen.



