Am 29.09.2023 erliess das Präsidiums der RKZ eine Mitteilung an die Medien unter dem Propagandatitel: „Vier Forderungen des Präsidiums der RKZ für strukturelle Massnahmen“. Dabei wird vergessen, dass die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz nur eine nationale Dachorganisation der katholischen kantonalkirchlichen Körperschaften ist und lediglich für Teilfinanzierung der Kirchenorganisation verantwortlich. Sie hat weder eine Bedeutung noch definierte Aufgabe in der gesamten katholischen Weltkirche. Nichtsdestotrotz wagt diese „Zwergorganisation“ eine „Sonderoperation“ zu inszenieren und ruft auf, das Kirchenrecht zu ignorieren.
Der erste Grund zum Propagandaaufruf der RKZ sollen die Ergebnisse des Pilotprojekts zum sexuellen Missbrauch bilden, vorgestellt am 12. September 2023 an der Medienkonferenz der der Universität Zürich. Dieser beschämende Bericht spricht von 1002 Missbrauchsfällen in der Schweiz. Als Propagandamaterial ist dies insofern zu bezeichnen, weil auch von der gleichen Anzahl der 1000 Missbrauchsfälle berichtete schon im Mai 2023 die Kirche in Polen. Es mag sein, dass die gleichen Zahlen ein Zufall bilden aber im breiteren Sinne wohl eher einen gemeinsamen Auftragsgeber definieren?
Das Präsidium der RKZ hat vier Forderungen aufgestellt, von denen sie eine Kontrolle über die Weltkirche erwartet. Die Forderungen beinhalten bloss nur einen Machtanspruch der RKZ über das bestehende kirchenrechtliche System. Dennoch sind die Forderungen aufgrund der fehlenden logischen Kohärenz inakzeptabel.
1. Die Forderung der externen Fachperson für die Voruntersuchungen von Bischof Joseph gegen einige Bischöfe suggeriert, dass der Bischof nicht selbst dazu fähig oder willig gewesen wäre und muss sich von RKZ-Angestellter Helfer-In, kontrollieren lassen. Über den Bischof wird das römische Dikasterium urteilen und nicht RKZ. Auch in der Schweiz nicht. Dass die Landeskirchen auch eigene Instanzen ohne Mitwirkung der Kirche-Bischöfe haben, stellt unter den Gesichtspunkten der Befangenheit und der fehlenden Gewaltenteilung ein Glaubwürdigkeitsproblem dar.
2. Kontroll-Funktion der unabhängigen Meldestelle – wiederholt die Inhalte der Forderung im Punkt 1.
Das Präsidium der RKZ schlägt also zum 2. Mal die Kontrolle vor.
3. Errichtung einer nationalen Strafgerichtshofs mit Beteiligung der RKZ
Das Präsidium der RKZ schlägt also zum 3. Mal die Kontrolle vor und blendet dabei aus, dass der Staat ist zuständig, um Verbrechen und Vergehen zu bestrafen. Dazu gibt es die staatlichen Gerichte und die Missbrauchstäter sind nicht Heimatlose Menschen.
Soll eine Straftat vor staatlichem Gericht bewiesen sein, kennt die Kirche eigene Gerichte, die den Status innerhalb der Kirche regeln.
4. Partnerschaftliches Leben ist Privatsache.
Das Präsidium der RKZ hat diese Forderung aufgrund der eigenen Ideologie im Bekämpfung des Personalmangels im kirchlichen Bereich auskalkuliert. Denn lieber einen „vorbestraften Hütter“ (Bekennender Anarchist der Morallehre) als keinen. Wie sieht es aber ausserhalb der Kirche aus? Darf ein vorbestrafter Lehrer, Richter, usw. sein Beruf weiter ausüben? Nein. Warum also in der Kirche soll es anders möglich sein? Somit sind Konkubinatsverbote und gleichgeschlechtliche Eheschliessungen nicht möglich. Die katholische Sexualmoral ist in der Folge seit mehreren Jahrhunderten unberührt also anstellungs- und kündigungsrelevant.
Am Schluss kommt noch ein Hammer: Drohung seitens RKZ, welche eine „Straftat“ darstellt.
Sollten die Gespräche mit den Bischöfen nicht erfolgreich verlaufen, um die Forderungen umzusetzen, wird die finanzielle Unterstützung an die Bischofskonferenz bedroht sein.
dass die Gespräche mit den Bischöfen nicht erfolgreich verlaufen, ihren Finanzhebel in Anschlag bringen und die finanzielle Unterstützung an die Bischofskonferenz überprüfen soll.
Vier Forderungen des Präsidiums der RKZ für strukturelle Massnahmen im WORTLAUT.



