8.11.2023. Medienmitteilung:
Vor Kurzem wurden Vorwürfe gegen die amtierende Präsidentin der Kirchgemeinde Birmenstorf öffentlich. Hiermit werden Sie dazu in Kenntnis gesetzt, so weit uns dies das laufende Verfahren erlaubt.
In einer Strafanzeige wurde die Amtsinhaberin beschuldigt, eigensinnig private Dokumente und Gegenstände des Dritten zu entwenden. Da der Wert der Sachen sich weit über eine unbedeutende Summe beläuft, hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eröffnet und die beschuldigte Person auf den 30. November vorgeladen. Dabei handelt es sich um Verletzung des Rechts und der persönlichen Freiheit. Da dieses Delikt eine Wiederholungstat darstellt, (Entwenden eines Bildes von der Wand geht der neusten Tat vor) müssten die Vorwürfe erhoben werden, da der Person immer noch amtliches Handeln zusteht und diese Amtsanmassungen von öffentlichem Interesse sind, solange dies der Kirchgemeinde Schaden zufügt. Gegen sie steht der Vorwurf im Raum, in der Vergangenheit weitere kleinere Übergriffe begangen zu haben.
Auch der Präsident des Kirchenrates, Luc Humbel, erhielt Kenntnis von diesem Strafverfahren. Er muss sich umgehend darum kümmern, den Image-Schaden von der Kirchgemeinde Birmenstorf einzuschränken, da die beschuldige Person die bevorstehende Kirchversammlung leiten soll, was total unzulässig wäre.
Es wird ersucht, für die Dauer der Strafuntersuchung die Präsidentin vom Amt freizustellen. Auch müsste Bischof Gmür kirchenrechtliche Massnahmen gegen die betreffende
Person, eines Laien ergreifen und das Kirchen-Mandat entziehen, wie er es bei jedem Priester voreilig tun würde. Die Voruntersuchung ist im Gang, das Amt soll bis Abschluss des Strafverfahrens neu besetzt werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist aktiv. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können keine weiteren Angaben gemacht werden.



