Die Landeskirche versucht erneut die Kirchenmitglieder zu verwirren. Nun dürfte die Landeskirche erneut unter Druck geraten, denn es stimmt nicht, dass ein Austritt aus dem Kirchensteuersystem einen Austritt aus der Gemeinschaft der Christen bedeutet und noch weniger eine Nachschusspflicht gegenüber dem Bistum nach sich zieht. Dem ist sicher nicht so, denn kein Bischof der Welt kann die Gläubigen zur Zahlung verpflichten. Es ist und bleibt eine moralische Pflicht, aber gleichwohl eine Spende. Klar ist auch, dass die Kirche auf Geld angewiesen ist, aber nach kanonischem Recht muss jeder Priester (Bischof ist auch Priester) auch bereit sein, die Sakramente unentgeltlich zu spenden. Dann sollte die Kirchensteuer keine gesetzliche Pflicht sein, sie bleibt also freiwillig. Wenn nur die Landeskirche von Kirchensteuern lebt, heisst das nicht, dass die Kirche als Glaubensgemeinschaft ohne Kirchensteuern sterben wird. Eine Vielzahl von Beispielen aus aller Welt bestätigen die Lebendigkeit der Kirche auch ohne Kirchensteuer. Lediglich die Kirchensteuer in diesem obligatorischen Steuerumfang ist nur in der Schweiz bekannt. Es ist an der Zeit, die Gläubigen von der Zahlung der Kirchensteuer zu befreien, zumal die Landeskirche seit Jahrzehnten gegen Priester und die Feier der Eucharistie kämpft und sie kontinuirlich abzuschaffen versucht. Jüngstes Beispiel dafür liefert die Kirchengemeinde Quellenstorf-Turgi, wo die Gläubigen und ihre Priester aus der Kirche ausgeschlossen und in ihren Grundrechten eingeschränkt wurden.
Die Landeskirchen sind nicht erfreut, wenn von einer Abschaffung der Kirchensteuer die Rede ist, aber auch nicht sonderlich überrascht: Es wird wieder versucht, die Kirchensteuerpflicht für Gläubige abzuschaffen. Vertreter dieser notwendigen Aktion sind nun entschlossen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Landeskirche ist der Kirche nur noch zur Last geworden und sollte nicht mehr von den Gläubigen finanziert werden. Sollte der Bischof die Kirchensteuer weiterhin gegen die Wahrheit und gegen das Kirchenrecht verteidigen, wird sozusagen juristisch vorgegangen. Es wird auf den partiellen Austritt aus der Kirche hingewiesen, denn wir hinter dem steuerfreien Glauben stehen. Christus gibt uns die Freiheit des Glaubens, die uns niemand nehmen kann.



