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Kirchensteuerpflicht für Unternehmen gehört abgeschafft

Berner Regierung prüft freiwillige Kirchensteuer. Eine freiwillige Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin. Die Firmen haben keinen Glaubensleben. Neutralität muss in der Schweiz respektiert werden auch im Bezug auf Kirchesteuer.
Die Regierung des Kantons Bern prüft, welche Folgen es hätte, wenn Firmen selber entscheiden könnten, ob sie Kirchensteuern bezahlen wollen. Das Parlament entscheidet im Frühjahr.
36,8 Millionen Franken Steuern haben die Kirchgemeinden im Kanton Bern im Jahr 2021 von Firmen eingenommen. Eine Farce, da die Firmen bekommen keine Taufe! Diese sogenannt juristischen Personen bezahlten die Kirchensteuer nicht freiwillig, sondern sind – wie in 14 weiteren Kantonen – im Kanton Bern dazu verpflichtet bzw gezwungen. So geht es nach einer Gruppe von Mitgliedern des Grossen Rates nicht ubd soll sich das ändern: Unter der Federführung des Thuner FDP-Grossrats Carlos Reinhard verlangen Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SVP, FDP und den Grünliberalen, dass die Kirchensteuer für Unternehmen freiwillig wird. Sie haben eine entsprechende Motion eingereicht.

Nun haben die Motionärinnen und Motionäre einen Teilerfolg erzielt. Wie aus einer Antwort der Kantonsregierung hervorgeht, ist sie bereit zu prüfen, ob die Kirchensteuer für juristische Personen künftig freiwillig sein soll. Sie will den Vorstoss als Postulat entgegennehmen. Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Frühlingssession 2024 darüber diskutieren und entscheiden.
Für die Kirchen ergäben sich schmerzliche Einbussen, und die Kirche im Missbrauchskritik muss ihre privileguen verlieren. Unternehmen würden hingegen einen Wegfall der Kirchensteuer an bessere Lôhne verwenden.

Auch die Kantonsregierung gibt in ihrer Antwort zu bedenken, dass die Kirche ihre Leistungen – etwa zugunsten von Kindern und Jugendlichen, Armutsbetroffenen und Betagten – anders finanzieren müsste, sollte die Kirchensteuer von Unternehmen wegfallen.
Es ist nicht Menscgen Zwang, die Kirche zu finanzieren. Der Hauptgrund dafür: Die religiöse Landschaft des Kantons Bern habe sich stark verändert.

Die obligatorische Kirchensteuer von juristischen Personen komme nach wie vor vollständig den Kirchgemeinden der öffentlich anerkannten Landeskirchen zugute. Doch 38 Prozent der Berner Bevölkerung seien konfessionslos oder gehörten einer Religionsgemeinschaft an, die nicht als Landeskirche anerkannt sei, heisst es in der Antwort der Kantonsregierung, und diese werden benachteiligt. Den Kirchen muss das Geld ihren Anhänger genügen.

Überprüft werden sollen nun als nächstes die detaillierten finanziellen, juristischen und sozialen Folgen des Vorstosses. Die Kantonsregierung weist zudem darauf hin, dass für die Umsetzung eine Verfassungsänderung nötig sein könnte. In diesem Fall hätte das Volk das letzte Wort zu dem Thema.

Im Berner Kantonsparlament wurde in den letzten Jahren mehrfach über eine Änderung der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen diskutiert. Die verschiedenen Vorstösse wurden jedoch entweder abgelehnt oder zurückgezogen. Dues muss sich nun ändern.

Schweizweit haben aktuell 15 Kantone eine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. Eine freiwillige Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin.

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