Ehrenamtliche, die extremistische Positionen vertreten, sollen in den kirchlichen Gremien des Bistums Münster künftig nicht mitwirken dürfen. Daher werde die Satzung der Kirchenräte entsprechend überarbeitet. Dementsprechend sollten auch in der Schweiz die Statuten für kirchliche Gremien und Körperschaften überarbeitet werden. Der psychologische Test auf Feindseligkeiten aller Art soll verhindern, dass in ihren Gremien Feinde der Kirche sitzen.
Dies sagte die Geschäftsführerin des Diözesanrats, Lisa Rotert, dem Münsterschen Onlineportal „kirche-und-leben.de“ vom Samstag. Allerdings könne dies noch bis zur nächsten Pfarreiratswahl im Jahr 2025 dauern. Danach werde man auch auf Satzungen anderer Gremien schauen. Rotert war für die Durchführung der jüngsten Pfarreiratswahl im Jahr 2021 verantwortlich.
Wegen der Umstrukturierung im Bistum Münster und der Einrichtung Pastoraler Räume dort stehe ohnehin eine Überarbeitung der Pfarreirats-Satzung an, erläuterte Rotert. In der bereits vorliegenden Empfehlung einer Themengruppe zur künftigen Gremienstruktur fehlten allerdings Aussagen zu extremistischen Haltungen, berichtete kirche-und-leben.de. Ihre Arbeit sei aber auch abgeschlossen gewesen, bevor die Bischöfe ihre Erklärung vorgelegt hätten.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte bei ihrem Frühjahrstreffen in Augsburg eine politische Partei als eine für Christen nicht wählbare Partei bezeichnet. „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“, lautet der Titel einer einstimmig beschlossenen Erklärung. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster hatte daraufhin rechtssichere Regeln für Ehrenamtliche in kirchlichen Gremien gefordert.



