Das Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel macht seine Kriminalakten zugänglich: Beispielsweise zum Fall Anna Stöcklers aus Aesch, die mit 14 Jahren als Hexe angeklagt wurde oder Hexensabbat bei Genf vom 1570 oder eine nächtliche Orgie, bei der Teufel und Hexen aufeinandertreffen. Solche Erzählungen sind in vielen Geständnissen zu finden.
Anna Stöckler aus Aesch ereilte im Februar 1546 ein grausames Schicksal: Sie wurde mit nur 14 Jahren als Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Laut Akten soll der Teufel als Jüngling in einem schwarzen Kleid an ihrem Bett erschienen sein. Er bedrängte und überredete sie, von Gott abzuschwören. Der Teufelspakt wurde schliesslich mit Beischlaf beschlossen – ein häufiger Vorwurf an angebliche Hexen.
Zu ihren vermeintlichen Schandtaten gehört, dass sie gemeinsam mit Komplizen Hagelschauer heraufbeschwört habe. Ausserdem soll sie das Pferd ihres Bruders getötet und mehrere Menschen «krank gemacht» haben. Schliesslich soll sie einem gewissen Hans Leuenberger befohlen haben, ein Kind erblinden zu lassen.
Unter der Folter gestand sie die angeblichen Taten. Um die Glaubwürdigkeit des Geständnisses zu unterstreichen, musste sie es vor sieben gut beleumdeten Bürgern «frei», also ohne Folter, wiederholen. Offensichtlich hatte sie die schreckliche Tortur gebrochen: Sie «gestand» erneut und besiegelte damit ihr Schicksal.
Diese und andere Geschichten enthüllen die Akten im Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel (Archives de l’ancien Évêché de Bâle, AAEB) in Porrentruy. Das Fürstbistum erstreckte sich in etwa über den heutigen Kanton Jura, das Laufen- und Leimental sowie Teile des Berner Juras. Mit Basel hatte der kleine Staat nichts mehr zu tun, nachdem die Stadt zur Reformation gewechselt und den Fürstbischof endgültig vertrieben hatte. 1797 wurde das Fürstbistum aufgelöst.
Dank dem Digitalisierungsprojekt «Verbrechen und Strafe» sind die Akten nun zu einem Grossteil online einsichtbar – oder werden es bis 2026 sein. Ziel des Projekts: Die gesamten Strafprozessakten des Fürstbistums vom 15. Jahrhundert bis zur Französischen Revolution online verfügbar zu machen.
Der Clou dabei: Die Akten werden nicht nur digitalisiert, sondern auch transkribiert. Das ist besonders für Forschende ein Segen. Sie können sich die mühsame Entzifferung der zum Beispiel in Kurrentschrift geschriebenen Akten sparen. Wer einmal versucht hat, mittelalterliche oder frühneuzeitliche Schriftstücke zu lesen, weiss, wie viel Zeit und Ärger damit gespart werden können.
Transkribiert wird über die Plattform Transkribus, die aus einem Forschungsprogramm der Universität Innsbruck hervorgegangen ist. Transkribus arbeitet mit künstlicher Intelligenz (KI). Wie an der Pressekonferenz des Archivs heute Morgen demonstriert wurde, hat das Ganze etwas von Science-Fiction: Man nimmt ein eingescanntes und eher unleserliches Dokument und lässt das passende Modell darüber laufen. Über ein Schriftstück in Deutsch aus dem 16. Jahrhundert lässt man beispielsweise das Modell «Deutsch 16. Jahrhundert» laufen.
Nach etwa einer halben Minute ist das Dokument transkribiert – leserlich und mit erstaunlich wenigen Fehlern. Da die KI noch lernen muss, besonders was französische Quellen betrifft, werden die Transkripte aber von den Archivaren des AAEB korrekturgelesen. 20’000 transkribierte Seiten gibt es online, 1300 davon sind korrigiert. Der Korpus an Hexenprozessen ist einer der grössten online verfügbaren – rund 500 Seiten.
Nebst dem Online-Archiv setzt das AAEB online auf Vermittlung. Der Fokus liegt dabei auf den Hexenprozessen im Fürstbistum. So gibt es etwa eine Gedenktafel, auf der alle Opfer – Verurteilte, aber auch «nur» Verdächtigte – aufgelistet sind. Fast tausend Namen enthält die Liste, ungefähr 10 Prozent sind Männer. Zum anderen ist ein kleines Lexikon aufrufbar, das wichtige Begriffe der Hexenverfolgung erklärt.
Das Fürstbistum war – wie die Schweiz generell – ein Hotspot der Hexenprozesse. Die Gründe sind vielschichtig. Anna Stöckler wurde Opfer frauenfeindlicher Vorstellungen, aber auch einer schwierigen sozioökonomischen Lage: Die «kleine Eiszeit» führte zu Missernten, es gab Religionskriege und viel soziale Unrast. Auch waren die Institutionen schwach ausgeprägt, vor allem in einem Kleinstaat wie dem Fürstbistum. Anna Stöckler ist all dem nicht entkommen.
Die Hexenverfolgungen sind schreckliche Vorkommnisse, die sich europaweit besonders zwischen 1550 und 1670 häuften. Die Zahl der Opfer wird auf über 100’000 geschätzt.
Das ehemalige Fürstbistum Basel gehört zu den am stärksten von der Hexenverfolgung betroffenen Gebieten, doch bestehen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Vogteien. So brannte beispielsweise der letzte Scheiterhaufen im katholischen Norden 1670, im reformierten Süden aber erst 1710! Das Fürstbistum stellt also ein sehr anregendes und kontrastreiches Studienobjekt dar, das jedoch noch weitgehend unerforscht ist.
Die Hexenprozessakten finden sich hauptsächlich unter den Signaturen B 168/14 bis B 168/19 sowie unter „Procédures criminelles“ der verschiedenen Vogteien.
Einige Beispiele für Dokumente aus dem Archiv
Endgeständnis vor den 7 Zeugen (erber mann). Zum Abschluss eines Strafverfahrens gegen eine „Hexe“ musste diese ihr Geständnis „frei“ (also nicht unter Folter) vor 7 Zeugen wiederholen. Die Zeugen mussten Bürger von gutem Ruf, jedoch nicht Teil der Behörden sein. Dieses Dokument wurde dann vor dem Malefizgericht verlesen, welches die Unglückliche zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilte. Dies ist das Geständnis der Anna Stöckler aus Aesch aus dem Jahr 1546 (B 168/14-1: Archivalische Beschreibung und Digitalisat mit Transkript).
Urfehde. Wenn sich die „Hexe“ sogar unter Folter weigerte, ein Geständnis abzulegen, mussten die Beamten des Fürstbischofs sie freilassen. Sie musste dann einen Schwur ablegen, in dem sie sich verpflichtete, verschiedene Abmachungen einzuhalten (die von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen konnten). Vor allem musste sie versprechen, nicht auf Rache gegenüber den Behörden oder ihren Anklägern zu sinnen. Dieses Dokument enthält den Schwur (Urfehde) der Berbelin Ritzin aus Laufen aus dem Jahr 1491 (PCrim LZ 4: Digitalisat und Transkript).
Sabbatorte, Anleitungen für Hagel- und andere Schadenzauber: Die „Geständnisse“ der Schwestern Bartin aus Reinach und des Jacob Suri aus Muttenz bieten im Jahr 1577 eine Fülle von Einblicken in die Fantasievorstellungen über Hexerei und geben eine imaginäre „Teufelstopografie“ der Region preis (B 168/14-10: Der Sabbat findet „uff Prattelen matten“ statt (S. 4, 8), „auf Brattelen matten […] do sey ein dürrer baum und ein Ring drum (S. 10), „zu Reinach auf den wisen“ (S. 10), „zum Schlattbrunnen“ (S. 13) „zum Brünli gen Bottmingen“ (S. 14). Hagel zaubern die Hexen „bei Therwil Capeli“ (S. 5), „zum Capeli brunnen“ (S. 9), „bey dem Hagendorn brunnen vff Bruderholtz“ (S. 2, 10), „zwischen Flieh und Bettwil oben“ (S. 14). Der Text enthält zahlreiche weitere Angaben, u. a. die Auflistung der angeblich begangenen Verbrechen oder auch Anleitungen für Hagelzauber oder wie man einen Besen zum Fliegen bringt!)
Ein Prozess und eine Hinrichtung konnten stark zu Buche schlagen. Ein aussergewöhnliches Dokument enthält eine detaillierte Aufstellung aller Kosten des Prozesses gegen Lienhardt Gyse und Magdalena Traber, beide aus Laufen (B 168/14-13: Am 17. Mai 1586 (S. 1) werden sie von zwei Henkern (Nachrichter) und deren drei Knechten verbrannt. Diese waren am Abend des 15. Mai eingetroffen (S. 6) und kümmerten sich um die Beerdigung der Asche (S. 7). Am Tag der Hinrichtung wurde eine Morgensuppe mit anschliessendem Imbiss für 70 Personen serviert. Dazu zählten die 28 Richter des Landgerichts und die offiziellen Gäste: Landvögte der benachbarten Vogteien, auch der solothurnischen, Vertreter der Stadt Laufen, Priester, Beamte und Wächter (S. 6-7). Die Gesamtausgaben waren mit 140 Pfund (S. 10) sehr hoch.
Magie und Aberglaube: Die Behörden unterschieden zwischen Hexerei (die einen bösartigen Pakt mit dem Teufel voraussetzt) und einfacher Magie aus Aberglaube, die weitaus weniger streng bestraft wurde. Davon zeugt die merkwürdige Untersuchung, die im Jahr 1602 in Schliengen gegen Hans Metzger und seine beiden Söhne durchgeführt wurde (B 168/15-1, Dossier mit 10 Dokumenten):
Zeugenaussagen und Geständnisse der Metzgers, in denen sie ihre Wahrsagereien („Wahrsagens“) und Heilpraktiken („Haus-Arzeneyen“) im Detail darlegen (B 168/15-1.2 und B 168/15-1.8)
Bittgesuche der Freunde der Metzgers, der lokalen Behörden und des Pfarrers zugunsten der Metzgers (B 168/15-1.4, B 168/15-1.5 und B 168/15-1.6)
Verwaltungskorrespondenz zwischen dem Hofrat von Porrentruy und dem Vogt von Birseck (B 168/15-1.1: Der Hof ordnet eine Untersuchung an; B 168/15-1.3: Erster Bericht des Vogts; B 168/15-1.7: Zweiter Bericht des Vogts ; B 168/15-1.9: Letzter Bericht des Vogts)
Mildes Urteil des Hofes (Hofrat) (B 168/15-1.3, siehe Sources complémentaires (Ergänzende Quellen) und B 168/15-1.10)



