Sehr geehrte Stimmbürger
Falls Sie nicht mehr im Besitz der Kirchgemeindebroschüre sind,können Sie diese hier herunterladen.
Um maximale Transparenz zu schaffen, veröffentlichen wir an dieser Stelle zwei Rechtsgutachten, die von der Kirchenpflege in Auftrag gegeben wurden. Beide Rechtsgutachten wurden vom renommierten Alt-Bundesrichter Dr. Peter Karlen erstellt.
Das erste Gutachten behandelt die Frage, inwiefern der Bischof staatliches Recht verletzte, als er die Kirchenpflegen gezwungen hat, die Anstellung von Pater Adam an die Anstellung von Diakon Peter Daniels zu knüpfen. (Karlen-Bericht).
Das zweite Gutachten betrifft finanzielle Unregelmässigkeiten. Die Kirchenpflege hat Bischofsvikar Sterkman sowie Luc Humbel vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass bei den Abrechnungen der Messstipendien Zweckentfremdungen vorgekommen sind. Weder das Bistum noch die Landeskirche haben bis anhin versucht, diesen Unregelmässigkeiten nachzugehen, obwohl die Kirchenpflege immer wieder auf diesen grossen Missstand hinwies. Der Kirchenrat der Landeskirche wurde vor Weihnachten aufgefordert, gegen Herrn Luc Humbel eine Untersuchung einzuleiten. Ebenfalls wurde Herr Generalvikar Thürig gebeten, gegen Bischofsvikar Christoph Sterkman, den damaligen Bischofsvikar, eine Untersuchung einzuleiten. (Bericht Messstipendien)
Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese an unser Sekretariat schicken, wobei die Frage und die anschliessende Antwort an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Frage von Beat Bühlmann, Turgi:
Ich möchte gerne wissen, wie die korrekte Auszählung der Stimmen anlässlich des Urnengangs vom 24.1.2021 sichergestellt ist. Wird die Auszählung intern gemacht oder wird sie extern vergeben? Gibt es Wahlbeobachter?
Antwort:
Die Auszählung wird von den dafür vorgesehenen Organen und nach den dafür vorgesehenen Vorgaben vorgenommen.
Wahlbeobachter oder eine externe Vergabe sind nicht vorgesehen.
Fragen von Charlotte Stettler, Gebenstorf
1. Erhöhung der Anzahl Kirchenpflegemitglieder:
Hat sich von den Antragsstellern jemand geäussert oder Vorschläge gemacht bezüglich den zu besetzenden Posten?
Antwort:
Nein.
2. Pfarrwahl: Es ist kein Wahlvorschlag vorhanden. Wer ist alles wählbar?
Antwort:
Jeder ist wählbar, der die Pfarrverantwortung übernehmen kann. Dementsprechend ist jeder katholische Priester wählbar.
3. Wer sind die vorgesehenen Organe und wie sehen die vorgesehenen Vorgaben zu den Abläufen für die Auszählungen der Stimm- und Wahlzettel aus?
Eugen Bärlocher ist der Präsident der Wahlkommission. Die Auszählung wird wie bei einer politischen Wahl vorgenommen.
Fragen von Rinaldo Tröndle, Gebenstorf
1. Im Handbuch der Kirchenpflege steht unter 1.1 (Definition und Aufgaben):Ihre Aufgabe ist es, die Kirchgemeinde gegen innen und aussen zu vertreten. Macht ihr das?
Antwort:
Ja, die Kirchenpflege vertritt die Kirchgemeinde gegen innen und aussen. Die Kirchenpflege ist beispielsweise mit den politischen Gemeinden in Kontakt betreffend Jugendarbeit, ist im Austausch mit den reformierten und syrisch-orthodoxen Mitchristen und vertritt die Interessen der Kirchgemeinde und ihrer Bürger gegenüber Bistum und Landeskirche. Gegen innen hat die Kirchenpflege in den letzten beiden Jahren zwei Pfarreiversammlungen einberufen, da es solche in den letzten zehn Jahren weder in Gebenstorf und in Turgi gab. Es ist für die Kirchenpflege wichtig, die Anliegen der Mitarbeiter und Gläubigen zu hören.
2.Es scheint, dass sich die Kirchenpflege verselbständigt hat und im Alleingang, ohne die Basis zu konsultieren, fragwürdige Entscheide trifft. Beispiele sind tägliche Eucharistiefeiern, Antennen, Kameras, Discobeleuchtung, juristische Beratungen und Anklagen, etc.Warum fragt ihr die Mitglieder der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi nicht, ob sie mit eurem Kurs einverstanden sind?
Antwort:
Die Kirchenpflege wurde von den Kirchgemeindemitgliedern gewählt. Es ist nicht möglich und war auch nie üblich, jede Entscheidung vor das Volk zu bringen. Während der Corona-Pandemie war es das Anliegen der Kirchenpflege, den Kirchgemeindemitgliedern so viel Normalität wie möglich zu schenken und sie mit Aktionen wie Konzerten vom Kirchturm oder der Beleuchtung der Kirche zu erfreuen. Ebenfalls ist es zentral, den Gläubigen den Zugang zu den Sakramenten zu ermöglichen.
3.Offenbar laufen verschiedene juristische Verfahren und Abklärungen.
a) Wer bezahlt diese?
Antwort:
Es läuft momentan nur ein juristisches Verfahren, welches aber nicht von der Kirchgemeinde geführt wird, sondern von Pater Adam. Dies betrifft seinen Rekurs gegen den Entscheid des Bischofs, ihn aufgrund der Demission von Peter Daniels von seiner Pfarrverantwortung zu entheben. Ebenfalls wurde von ihm Rekurs gegen die Kündigung der Landeskirche eingelegt.
Die angesprochenen juristischen Abklärungen betreffen das letzte Jahr. Die beiden Gutachten sind online aufgeschaltet. Da die Landeskirche mit rund 160’000 Franken von der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi jährlich mitfinanziert wird, hat die Kirchenpflege den Anspruch, dass sie kompetent und objektiv von der Landeskirche bei Rechtsfragen beraten wird. Bei beiden Sachverhalten, die zu den beiden Gutachten führten, wurde die Landeskirche vorgängig angefragt. Da trotz Anfrage keine adäquate Rechtsauskunft kam, werden beide Rechtsgutachten der Landeskirche in Rechnung gestellt.
b) Könnt ihr uns eine Übersicht verschaffen, wann, wer, warum, wo, angeklagt wurde oder noch wird?
Antwort:
Niemand wurde bisher von der Kirchenpflege angeklagt.
Eine Klage könnte es gegen „Horizonte“ geben, da unserem Sekretariat unrechtmässig der Zugang gesperrt wurde. Wir hoffen aber weiterhin darauf, dass Herr Diakon Wieland zwischen seiner Rolle als Angestellter im Bistum und als Präsident des zivilrechtlich organisierten Vereins Horizonte unterscheiden kann und den Zugang wieder öffnet.



