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Schluss mit den Jahrzeiten, welche schweizweit am Sonntag pauschal erwähnt und nicht gleich in der hl. Messe gelesen werden

Das Dekret, das Papst Franziskus am 14. April genehmigte, tritt am Ostersonntag (21.April 2025) in Kraft. Demzufolge dürfen keine Jahrzeiten wie bisher pauschal vorgetragen werden. Der Vatikan stuft solche Praktiken – welche schweizweit verbreitet sind – als schwerwiegend unzulässig ein und verpflichtet die Bischöfe solche Praktiken als missbräuchlich zu bestrafen. Der Vatikan hat ein Dekret des Klerusdikasteriums veröffentlicht, das die Normen für Messstipendien und -Intentionen aktualisiert. Die alten Regelungen, welche zum Missbrauch der Messtipendienpraxis (u.a. Messtipendien-Zweckentfremdung entlarvt dank dem ehemaligen Kirchenpflege-Präsident D. Ric mithilfe von Pater Adam in Gebenstorf-Turgi-Birmenstorf im Fall des ehemaligen Gemeindeleiters, welcher demzufolge im Juni 2020 demissionieren musste, was zweck der Abdeckung der Gründe die Koppelvertrag Folgen für Pater Adam ausgelöst hat) führten, werden somit streng unterbunden. Bis heute hat der ehemalige Gemeindeleiter Gebenstorf-Turgi die Messstipendien nicht zurückerstattet. Kein Einzelfall in der Kirche Schweiz.
Ausgehend vom bestehenden Kirchenrecht (can. 945 § 1 CIC) und dem Dekret Mos iugiter aus dem Jahr 1991 betonen die neuen Normen, dass die Gläubigen weiterhin Stipendien für Messen anbieten können, die nach bestimmten Intentionen gefeiert werden sollen, allerdings auch, dass diese heilige Tradition frei von jedem Anschein der Kommerzialität bleiben muss. Das Dekret bekräftigt den Wert solcher Gaben als eine Form der geistlichen Teilnahme und der Unterstützung des kirchlichen Sendungsauftrags.

Sammelintentionen nur unter strengen Bedingungen!

Das Dekret erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen „Sammel-Intentionen“ – eine Praxis, bei der mehrere Intentionen/Messstipendien in einer einzigen Messe vereint werden. Möglich ist dies nur unter strengen Bedingungen: Die Spender müssen ausdrücklich informiert werden und ausdrücklich zustimmen. Das Dekret schränkt außerdem die Häufigkeit dieser Praxis ein. Sie darf in dieser Form nicht täglich gebraucht werden, „um zu vermeiden, dass eine allgemeine Praxis entsteht und um den außergewöhnlichen Charakter der Eucharistiefeier zu bewahren.“

„Vermeiden, dass eine allgemeine Praxis entsteht und den aussergewöhnlichen Charakter der Eucharistiefeier bewahren“

Strafen bei Missachtung
Die Normen verbieten auch jegliche Substitution von versprochenen Messen durch einfache Erwähnungen während der Liturgie und stufen solche Praktiken als schwerwiegend unzulässig ein. Sie betonen, dass Gerechtigkeit gegenüber den Gläubigen herrschen müsse und es keine Simonie – Käuflichkeit der geistlichen Dienste – geben darf. Die Bitte um Spenden oder auch die Annahme von Gaben ist daher verboten, wenn es nur um ein einfaches Gedenken geht. Die zuständigen Ordinarien sollen gegebenenfalls auch „den Rückgriff auf disziplinäre und/oder strafrechtliche Maßnahmen nicht ausschließen, um dieses bedauerliche Phänomen auszurotten“, heißt es im Dekret (Vgl. Art 4). Es betont zudem, dass arme und bedürftige Leute nicht benachteiligt werden dürfen und verweist aufs Kirchenrecht, wo es heißt: „Den Priestern wird eindringlich empfohlen, die Messe, auch wenn sie kein Messstipendium erhalten haben, nach Meinung der Gläubigen, vor allem der Bedürftigen zu feiern.“ (can. 945 § 2 CIC). Zudem wird auf das Schreiben „Evangeli Gaudium von Papst Franziskus“ verwiesen, wo es heisst:

„Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein grosszügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Diese Überzeugungen haben auch pastorale Konsequenzen, und wir sind berufen, sie mit Besonnenheit und Wagemut in Betracht zu ziehen“

„Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Diese Überzeugungen haben auch pastorale Konsequenzen, und wir sind berufen, sie mit Besonnenheit und Wagemut in Betracht zu ziehen. Häufig verhalten wir uns wie Kontrolleure der Gnade und nicht wie ihre Förderer. Doch die Kirche ist keine Zollstation, sie ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben.“

Das Klerus-Dikasterium ruft die Bischöfe zur Wachsamkeit auf. Die Messintentionen und -Stipendien müssen immer protokolliert und kontrolliert werden. Auch sollen nicht nur Bischöfe und Priester, sondern auch die Gläubigen informiert werden, heisst es ausdrücklich in dem Dekret.

Wir warnen damit vor dem falschen Bericht auf kath.ch zu diesem Thema, wodurch dem vatikanischen Dekret zu Messstipendien Inhalte hinzugefügt werden, welche im Dekret nicht vorhanden sind. Kein Messstipendium nämlich muss zugunsten der armen Pfarreien vermindert werden. Es ist bloss nur fantasievolle Behauptung von kath.ch, um den Priestern vorzuschreiben, was sie machen müssen. Hingegen schweigt kath.ch darüber, dass (nur) die Gemeindeleiter die Messstipendien-Kasse der Pfarreien nach Lust und Laune verwalten, was kirchenrechtlich nicht ihre Aufgabe ist noch war.
https://www.kath.ch/newsd/vatikan-geht-gegen-missbrauch-bei-bestellten-messen-vor/
(vatican news)
https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2025-04/vatikan-dekret-zu-messstipendien-und-intentionen.html

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