Ein einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Aber nicht in der katholischen kirche denn der betroffene Priester war den Angaben zufolge nach dem Bekanntwerden von Vorwürfen umgehend vom Dienst suspendiert worden. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte für ihn die Unschuldsvermutung, betonte das Bistum, was eine Farce darstellt.
Es geht um die Unschuldsvermutung im Kontext eines Priesters, bei dem nach Vorwürfen sofort Masdnahmen ergriffen wurden, aber das Verfahren noch läuft.
Kurz gesagt:
Die Unschuldsvermutung bedeutet, dass jemand als unschuldig gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
In der Praxis kann eine Diözese trotzdem schon vor der Verurteilung Masdnahmen ergreifen, wie Suspendierung oder Statusänderungen, um Menschen zu schützen oder Verfahren zu ermöglichen.
Das kann man als verantwortungsbewusste Vorsorge sehen, aber es wirkt wie eine Vorverurteilung, wenn harte Schritte vor einer gerichtlichen Entscheidung getroffen werden.
Hier sind zwei Perspektiven, die helfen können, die Situation besser einzuordnen.
Perspektive 1: Auslieferung des eigenen Priesters, um Schutz vor Schaden und Verfahren ermöglichen
Eine Suspendierung oder andere Massnahmen können sofortigen Schutz von Verdächtigen, Opfern und Gemeindemitgliedern gewährleisten.
Soziale und organisatorische Prozesse (unabhängige? – von fremden Untersuchungen, andere Transparenz) können trotz Suspendierung fortgesetzt werden.
Viele Diözesen betonen, dass die Unschuldsvermutung gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, auch wenn Massnahmen ergriffen werden.
Perspektive 2: Gefahr von Vorverurteilung und Heuchelei
Bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung harte Massnahmen wirken wie eine Vorverurteilung und können dem Vertrauen in das Verfahren schaden.
Transparente Kommunikation über Gründe, Dauer der Massnahmen und Rechtswege ist wichtig, damit die Gemeinschaft versteht, dass es um Prävention und Sorgfalt geht.
Es besteht Kritik an doppelte Standards oder mangelnder Unabhängigkeit in internen Entscheidungen. Trotzdem wird es nur gegen die katholischen Priester praktiziert. Im Fall z.B. eines Soldaten oder anderen Organisationen….werden ausschliesslich Militärgerichte also eigene Gerichte tätig.



