Detransition: Präzedenzurteil

Detransition: Präzedenzurteil und wachsende Skepsis bei Eingriffen

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Die wachsende Skepsis bei Eingriffen

US-Amerikanerin gewinnt erstmals Klage gegen Transgender-Ärzte – Ethikinstitut IMABE hält „Signalwirkung“ auch für Europa für möglich

In den USA zeichnet sich eine wachsende juristische und medizinische Neubewertung geschlechtsverändernder Eingriffe bei Minderjährigen ab. Darauf verweist das Wiener Bioethik-Institut IMABE in einer aktuellen Analyse. Anlass ist ein Urteil im Bundesstaat New York, bei dem einer 22-jährigen Frau erstmals Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen wurde, nachdem sie eine frühere Geschlechtsumwandlung bereut hatte. Parallel verschärfte eine wichtige US-Fachgesellschaft ihre Richtlinien für solche Eingriffe bei Jugendlichen deutlich.

Die Geschworenen am Westchester County Supreme Court befanden einen Psychologen und einen Chirurgen der Pflichtverletzung schuldig. Sie hätten bei der damals 16-jährigen Patientin wesentliche Vorerkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt, Risiken unzureichend erklärt und die Minderjährige zu einer beidseitigen Brustentfernung gedrängt. Der Betroffenen wurden zwei Millionen US-Dollar Schadenersatz wegen „lebenslanger Verstümmelung“ zugesprochen. Das Urteil gilt als erstes dieser Art und könnte die medizinische Praxis bei der Behandlung von Geschlechtsdysphorie nachhaltig beeinflussen.

Die Klägerin gehört zu den sogenannten „Detransitionern“, wie Menschen bezeichnet werden, die nach einer medizinischen Geschlechtsangleichung zu ihrem ursprünglichen Geschlecht zurückkehren möchten. Seit 2022 wurden in den USA fast 30 Zivilklagen dieser Art eingereicht. Viele Betroffene berichten von irreversiblen Folgen wie Narbenbildung, Gefühlsverlust oder chronischen Schmerzen.

Der Fall fällt zeitlich mit dem „Detransition Awareness Day“ am 12. März zusammen, der auf die Erfahrungen dieser Betroffenen aufmerksam machen will. Sie kritisieren, dass ihre Perspektive in der öffentlichen Debatte oft wenig Beachtung finde.

Auch in der Fachwelt wächst die Skepsis. Die American Society of Plastic Surgeons (ASPS) hat Anfang Februar ihre Richtlinien überarbeitet und empfiehlt irreversible geschlechtsangleichende Eingriffe – etwa an Brust, Genitalien oder Gesicht – erst ab dem Alter von 19 Jahren. Hintergrund ist eine Neubewertung der wissenschaftlichen Datenlage. Der Nutzen solcher Eingriffe bei Minderjährigen werde derzeit nur mit „geringer oder sehr geringer Gewissheit“ bewertet.

Wie IMABE in seiner Analyse hervorhebt, stellen diese Unsicherheiten die bisher häufig als „Best Practice“ dargestellte Behandlung von Minderjährigen zunehmend infrage. Zugleich verweist das Institut auf mögliche langfristige Auswirkungen auf Fruchtbarkeit, sexuelle Funktion und körperliches Selbstempfinden. Bei irreversiblen Eingriffen in einer Phase der psychologischen Entwicklung sei daher besondere Vorsicht geboten.

Mehrere europäische Länder hatten ihre Leitlinien bereits zuvor verschärft, darunter Schweden, Frankreich und Großbritannien. Sie empfehlen medizinische Eingriffe bei Minderjährigen infolge von Geschlechtsdysphorie nur noch unter strengen Bedingungen oder im Rahmen von Studien. Der nur in der deutschsprachigen Leitlinie noch enthaltene affirmative Ansatz wird von Fachleuten als überholt und nicht Evidenz basiert kritisiert. Deshalb mehren sich die Forderung nach einer offeneren wissenschaftlichen Debatte über Nutzen, Risiken und Alternativen, darunter etwa auch stärker psychotherapeutisch orientierte Behandlungsansätze.

Quelle: Washingtonpost