Ein Leitfaden zum Schutz des katholischen Glaubens und der Tradition
Das Kirchenrecht gibt den Gläubigen konkrete Instrumente an die Hand, um liturgische Missbräuche anzuzeigen und damit den katholischen Glauben und die liturgische Tradition zu schützen. Hier ein Überblick über die Möglichkeiten und Verfahren:
1. Was ist „liturgischer Missbrauch“?
Liturgischer Missbrauch liegt vor, wenn die von der Kirche festgelegten Normen für die Feier der Sakramente und des Gottesdienstes eigenmächtig verändert oder missachtet werden. Beispiele sind unerlaubte Änderungen am Messritus, unzulässige Zelebranten oder willkürliche Abweichungen von den liturgischen Büchern. 5Ein konkretes Beispiel aus dem Bistum Chur: Dort ordnete Bischof Joseph Bonnemain eine kanonische Voruntersuchung an, weil der Verdacht bestand, dass eine Laiin die Eucharistiefeier gehalten hatte – eine Handlung, die ausschliesslich Priestern vorbehalten ist. Ähnliche Fälle geschen in der Schweizer Kirche täglich.
2. Zwei Wege der Beschwerde: Anzeige und kirchenrechtliche Klage
8 Grundsätzlich gibt es für die Gläubigen zwei Möglichkeiten, einem Liturgiemissbrauch zu begegnen: einerseits die einfache Anzeige, andererseits die kirchenrechtliche Klage.
a) Die einfache Anzeige
8 Gemäss Nr. 181 der Instruktion *Redemptionis Sacramentum* (RS) wird die Kongregation (heute: Dikasterium) für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, sobald sie auch nur von der Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs bezüglich der heiligsten Eucharistie erfährt, den Ordinarius benachrichtigen, damit er die Sache untersuche. Bei schwerwiegenden Angelegenheiten soll der Ordinarius dem Dikasterium so bald wie möglich die Akten übermitteln.
⚠️ Einschränkung: 8Die Erfahrung zeigt allerdings, dass solche Anzeigen häufig folgenlos bleiben, da die Kongregation in einem ersten Schritt nicht viel mehr tun kann, als den Bischof zu Untersuchungen aufzufordern.
b) Die kirchenrechtliche Klage (der wirksamere Weg)
8 Gemäss Nr. 184 von *Redemptionis Sacramentum* hat „jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, das Recht, über einen liturgischen Missbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.“ Es ist angemessen, dass die Beschwerde nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird.
3. An wen kann man sich wenden?
| Instanz | Beschreibung |
|---|---|
| Diözesanbischof | 8Erste Anlaufstelle. Der Ordinarius ist nach Can. 1717 §1 CIC als Erster in die Pflicht genommen. Erlangt er auch nur eine wahrscheinliche Kenntnis von einem Liturgiemissbrauch, muss er selbst oder durch eine beauftragte Person entsprechende Voruntersuchungen einleiten. |
| Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung | 14Dieses unterstützt die Bischöfe in ihrem Amt der Leitung, Förderung und Aufsicht des gesamten liturgischen Lebens und gibt Hinweise zur Förderung einer korrekten liturgischen Ausbildung, „um eventuelle Missbräuche zu verhindern und zu beseitigen.“ |
| Direkt an den Heiligen Stuhl | 8Aufgrund des Primats des Papstes steht es jedem Gläubigen frei, seine Streit- oder Strafsache in jeder Gerichtsinstanz und in jedem Prozessabschnitt dem Heiligen Stuhl zur Entscheidung zu übergeben (CIC Can. 1417 §1). Der Papst kann als oberster Richter der Weltkirche jeden Fall an sich ziehen. |
4. Praktische Empfehlungen: Was tun, bevor es „zu spät“ ist?
- Dokumentieren: Halten Sie den Missbrauch schriftlich fest – Datum, Ort, Art des Verstosses, beteiligte Personen, Zeugen.
- Zunächst den Bischof kontaktieren: 8Die Kirche empfiehlt, wenn die Umstände nichts anderes nahelegen, sich zunächst an den eigenen Ordinarius zu wenden.
- Bei Untätigkeit eskalieren: Bleibt der Bischof untätig, kann man sich direkt an das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in Rom wenden. 14Dessen Zuständigkeit erstreckt sich auf alles, was dem Apostolischen Stuhl von Rechts wegen zur Regelung und Förderung der heiligen Liturgie und in der Aufsicht darüber zukommt, damit die kirchlichen Gesetze und liturgischen Normen überall getreu eingehalten werden.
- Kanonischen Rechtsbeistand suchen: Ein Kirchenrechtler kann helfen, die Beschwerde formal korrekt zu formulieren und den aussichtsreichsten Weg zu wählen.
- Gemeinschaftlich handeln: Beschwerden, die von mehreren Gläubigen getragen werden, haben in der Regel mehr Gewicht.
5. Warum Handeln dringend ist
Der Aufruf, bevor es zu spät ist zu handeln, ist berechtigt. Liturgische Missbräuche, die über längere Zeit toleriert werden, können sich schleichend normalisieren und die Substanz des Glaubens aushöhlen. Die Liturgie ist nicht Eigentum des einzelnen Zelebranten, sondern Eigentum der ganzen Kirche. Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Sacrosanctum Concilium (Nr. 22 §3) klar formuliert hat: Niemand darf eigenmächtig in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern – auch kein Priester/Bischof.
Die Instrumente des Kirchenrechts sind vorhanden. Es liegt an den Gläubigen, von ihrem Recht und ihrer Pflicht Gebrauch zu machen, um die heilige Liturgie zu schützen – zum Wohl der ganzen Kirche.
„Die tätige Teilnahme an den heiligsten Mysterien und am öffentlichen und feierlichen Gebet der Kirche ist die erste und unverzichtbarste Quelle des wahren christlichen Geistes.“ Eine entstellte Liturgie raubt den Gläubigen genau diese Quelle.
Beschwerden gegen liturgische Missbräuche sind kein Akt der Rebellion, sondern – richtig durchgeführt – ein Akt der Liebe zur Kirche, zur Eucharistie und zur Wahrheit. Sie sind ein Recht und mitunter sogar eine Pflicht der Gläubigen.
Wer schweigt, wo er sprechen sollte, macht sich mitschuldig am Verfall. Wer im Geist der Wahrheit und Liebe für die Würde der Liturgie eintritt, dient der ganzen Kirche – heute und für kommende Generationen.
„Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern.“ (Mt 10,27)
Wichtige Referenzdokumente
- Sacrosanctum Concilium (II. Vatikanisches Konzil, 1963)
- Institutio Generalis Missalis Romani (Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch)
- Redemptionis Sacramentum (2004)
- Sacramentum Caritatis (Benedikt XVI., 2007)
- Desiderio Desideravi (Franziskus, 2022)
- Codex Iuris Canonici (CIC, can. 837–848 zur Liturgie)


