GEBENSTORF/TURGI/BIRMENSTORF | Im Pastoralraum Wasserschloss sorgt eine ungewöhnliche personelle Konstellation für Gesprächsstoff. Ein Kirchenpfleger soll gleichzeitig als Sakristan im selben Pastoralraum angestellt worden sein. Kritiker sehen darin einen klassischen Interessenkonflikt und fordern Transparenz.
Im Pastoralraum Wasserschloss ist eine personelle Konstellation bekannt geworden, die Fragen zur Einhaltung kirchlicher Vorschriften aufwirft. Nach vorliegenden Informationen ist Willy Deck als Kirchenpfleger im Pastoralraum Wasserschloss tätig. Gleichzeitig soll er im selben Pastoralraum als Sakristan angestellt worden sein.
Diese Doppelrolle wird von Kritikern als problematisch eingestuft. Ein Kirchenpfleger ist Teil jenes Gremiums, das die Aufsicht über Personalentscheide, Anstellungen, Arbeitsbedingungen und Finanzen trägt. Wenn dieselbe Person gleichzeitig Angestellte des gleichen kirchlichen Bereichs ist, stellt sich die grundsätzliche Frage: Wer kontrolliert wen?
Ausstandspflichten im Fokus
Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob bei der Anstellung von Willy Deck die geltenden Ausstandsregelungen eingehalten wurden. War er als Kirchenpfleger an der Vorbereitung, Beratung oder Beschlussfassung über seine eigene Anstellung als Sakristan beteiligt? Wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben? Wurden weitere Bewerbungen geprüft?
Diese Fragen sind bislang öffentlich nicht beantwortet worden.
Die Statuten und Reglemente der Landeskirche Aargau sehen Regelungen vor, die eine unzulässige Selbstbegünstigung oder die Anstellung von Behördenmitgliedern in der eigenen Körperschaft verhindern sollen. Ob und wie diese Bestimmungen im vorliegenden Fall geprüft wurden, ist nicht dokumentiert.
Weitere Verflechtung: Hildy Deck in Gebenstorf
Zur bestehenden Konstellation kommt hinzu, dass Hildy Deck das Sakristanenamt in Gebenstorf bekleidet – ebenfalls ein Teil des Pastoralraums Wasserschloss. Damit sind im selben kirchlichen Umfeld zwei eng verwandte Personen in verschiedenen Funktionen tätig.
Allein diese Tatsache beweist keinen Regelbruch. Sie unterstreicht aber das Bedürfnis nach Transparenz bei der Frage, wie Personalentscheide im Pastoralraum Wasserschloss getroffen werden, wer daran beteiligt ist und wie mögliche Interessenkonflikte offengelegt und gehandhabt werden.
Kein Einzelfall: Umstrittene Entscheide häufen sich
Die aktuellen Fragen stehen nicht isoliert. Bereits in der Vergangenheit sorgten Entscheide der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi für Diskussionen.
So wurde die Anzahl der Mitglieder der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi zu einem früheren Zeitpunkt erhöht. Kritiker hatten damals den Verdacht geäussert, damit sollten Mehrheitsverhältnisse gezielt verändert werden. Die Landeskirche Aargau soll dem Entscheid zugestimmt haben – nach Ansicht von Beobachtern ohne ausreichend geklärte rechtliche Grundlage.
Ebenfalls in Erinnerung ist die Kündigung gegenüber Pater Adam, die gerichtlich als rechtswidrig eingestuft wurde. Ob dabei alle vorgeschriebenen Schritte eingehalten wurden, ist bis heute nicht abschliessend und öffentlich nachvollziehbar aufgearbeitet worden.
Diese Vorgänge erwecken bei Beobachtern den Eindruck, dass in der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi und im Pastoralraum Wasserschloss ein Muster mangelnder Transparenz und unzureichender Kontrolle vorliegen könnte.
Was die Betroffenen sagen
Weder die Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi, noch der Pastoralraum Wasserschloss, noch die Landeskirche Aargau haben sich bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags öffentlich zu den aufgeworfenen Fragen geäussert.
Forderung nach unabhängiger Klärung
Kritische Stimmen fordern nun Transparenz und eine unabhängige Prüfung der Vorgänge. Konkret gefordert wird:
- Die Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen und Protokolle zu den betreffenden Anstellungen
- Eine öffentliche Stellungnahme der Landeskirche Aargau zur Rechtmässigkeit der Doppelfunktion
- Die Klärung, ob und wie Ausstandspflichten eingehalten wurden
- Eine unabhängige Prüfung durch kirchliche oder staatliche Aufsichtsstellen
Sollten die kirchlichen Stellen keine überzeugende und nachvollziehbare Antwort liefern, halten es Beobachter für angezeigt zu prüfen, ob eine förmliche Sachverhaltsdarstellung an zuständige staatliche Behörden eingereicht werden sollte.
Einordnung
Kirchliche Körperschaften sind in der Schweiz öffentlich-rechtliche Institutionen. Sie erheben Kirchensteuern, führen Anstellungen durch und üben Aufsicht aus. Diese Stellung verpflichtet sie zu besonderer Sorgfalt, Transparenz und Gleichbehandlung – nicht nur gegenüber ihren Mitgliedern, sondern gegenüber der gesamten Öffentlichkeit.
Wo berechtigte Fragen zu Interessenkonflikten und Verfahren im Raum stehen, darf die Antwort nicht Schweigen sein.
Infobox
Was ist ein Kirchenpfleger? Der Kirchenpfleger ist Mitglied der Kirchenpflege, dem leitenden Gremium einer Kirchgemeinde. Er trägt Mitverantwortung für Finanzen, Personal und Aufsicht.
Was ist ein Sakristan? Der Sakristan ist ein Angestellter der Kirchgemeinde. Er ist für die Betreuung des Kirchengebäudes, liturgische Dienste und organisatorische Aufgaben zuständig.
Was ist der Pastoralraum Wasserschloss? Der Pastoralraum Wasserschloss umfasst mehrere Kirchgemeinden im Aargau, darunter Gebenstorf und Turgi, und bildet eine übergeordnete seelsorgliche Einheit.


