In der kürzlich von der Kirchenpflege Birmenstorf veröffentlichten VORANZEIGE zur Kirchgemeindeversammlung 2021 wird indirekt zugegeben, dass der Seelsorgeverband mit Gebenstorf-Turgi verplichtend ist. Im Punkt 4. der Traktandenliste wird geschrieben, die Kündigung des Zusammenarbeitsvertrages soll erst (!!!) am 10. November 2021 diskutiert werden, was genau heisst, dass jegliche Kündigungen und Anstellungen der letzten Zeit in Birmenstorf rechtswidrig gemacht worden sind. Was bedeutet es genau für die Zukunft der Kirchenpflege Birmenstorf? Genau gesagt, es muss ab sofort die volle Einhaltung des Zusammenarbeitsvertrages gewährleistes werden. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung darf keine Rechtswidrigkeit stattfinden, jede Personelle Entscheidung muss von Gebenstorf-Turgi nostrifiziert (freilich auch abgelehnt) werden. Bisherige Handling soll personelle Veränderung in der Kirchenüpflege Birmenstorf zur Folge haben, denn eine Missachtung der Verträge ist der Kirchenpflege nicht würdig. Dies soll auch explizit rückwirkende finanzielle Konsequenzen haben, welche durch den Vertrag garantiert wurden. Daran wird gemessen, was die Kirchenpflege in Birmenstorf im allgemeinen von der Legalität hält. Nun ist auch die Landeskirche gefordert, rechtliche Schritte einzuleiten, um durch kommisarische Verwaltung die Missstände zu beheben.




