Die Amtsenthebung von P. Adam Serafin durch Bischof Felix Gmür war rechtwidrig.
Am 10. Mai 2021 hat die Kleruskongregation des Vatikans für die Pfarreien Birmenstorf, Gebenstorf und Turgi eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie hat die Dekrete des Bischofs von Basel «wegen rechtlicher und sachlicher Unbegründetheit» aufgehoben und P. Adam in seinem Amt als Priester mit Pfarrverantwortung bestätigt. Ab sofort kann er in den genannten Pfarreien wieder ohne Einschränkungen wirken. Das Urteil aus Rom tangiert auch das hängige Verfahren vor dem Rekursgericht der Römisch-Katholischen Landeskirche, da der Kirchenrat der Landeskirche seine Kündigung primär mit dem rechtswidrigen Entzug der missio canonica durch Bischof Gmür begründet hat.
Die Kirchenpflege erwartet nun, dass die Landeskirche die rechtswidrige Kündigung zurückziehen wird und auch das demokratische Recht der Kirchgemeinden auf eine Pfarrwahl akzeptiert. Jede Kirchgemeinde hat das Recht, einen Priester als Pfarrer zu haben, wie es das Kirchenrecht und die Kantonsverfassung des Kantons Aargau vorschreibt.
Der Bischof weigert sich bis heute diese Dekrete umzusetzen und handelt weiter rechtswidrig. Mehr noch. Der Bischof von Basel hat auch ein Jahr später – erneut rechtswidrig – einen zweiten Pfarradministrator ernannt. Dadurch sind in den Pfarreien Gebenstorf-Turgi und Birmenstorf nun zwei amtierende Pfarrverantwortliche, was ein weieres Beispiel der rechtlichen Ignoranz darstellt. Eine Schisma des Bistums Basel unter Leitung von Bischof Felix Gmur wird offensichtlich.



