„Gläubige haben ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln der Kirche folgen“ – steht in einem Brief, der als „Neujahrswunsch“ der Mitglieder des „CH-Triumvirats“ an Mitarbeitende (jedoch unbestimmte Seelsorgende) adressiert war. Nur eine Alibiübung? Seit 2004 gibt es einen verbindlichen Brief der Schweizerischen Bischofskonferenz. Dieser wurde jedoch nie umgesetzt. Wie lange noch?
Am Tag des Begräbnisses von Benedikt XVI. ermahnen die Bischöfe von Basel, Chur und St. Gallen ihre Angestellte, sich an die liturgischen Regeln zu halten: „Ihr alle wisst, dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, die sakramentale Versöhnung spendet und die Krankensalbung spendet“. Nur ein Internetportal veröffentlicht den Brief vollständig. Es sieht so aus, als ob es nur eine Alibiübung wäre, denn das Schreiben ist auf den Webseiten der zuständigen Diözesen bislang nicht zu finden. Allerdings ist es auch logisch, wenn das Besagte wirkungslos bleiben sollte.
Passend dazu wird dieses Vorgehen von domradio.de hier kommentiert.



