Andreas Z. und Hilde S. haben mit ihren anderen illegal „agierenden“ Kollegen am vergangenen Dienstag, den 30. Mai, die illegale Kirchengemeindeversammlung von Gebenstorf-Turgi einberufen. Die Warnung an die Landeskirche brachte eine Antwort, welche lediglich Luc H. für sachlich vertretbar hält. Der Grund für die Illegalität dieser Kirchengemeindeversammlung wurde in der Pressemitteilung der besorgten Gläubigen – dieser durch den Putsch eroberten Kirchengemeinde – dargelegt. Verstösse gegen das Versammlungsgesetz werden mit Verwaltungsstrafen und Bussgeldern geahndet. Wer rechtswidrig eine Versammlung einberuft oder organisiert, handelt rechtswidrig. Die weiteren rechtlichen Schritte folgen.



