Wegen sozialer, religiöser und politischer Entwicklungen hat der Regierungsrat entschieden, auf einen Teil der Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen im Kanton Luzern zu verzichten. Vier Wahlrechte verbleiben wegen der grossen kulturellen und historischen Bedeutung beim Kanton. Der Heilige Stuhl hat diesem Vorhaben zugestimmt.
In der Tat bedeutet dies, dass die bisher lukrativen Pfarrstellen abgestuft in der Lohnklasse bzw. mit kleinem Bistumslohn – ohne Regierungs-Zuschuss-Regelung- auskommen müssen. Dazu wird auch die Pflicht des Kantons entfallen, diese Posten auschliesslich mit Priester besetzen zu dürfen. Es werden also offensichtlich die „entgleisten“ Pfarrstellen durch Laien besetzt, die Kirchengesetze umgangen, ohne mit dem Kanton als Rechtshüter gegen die Rechtswidrigkeit des Bistums Basel rechnen zu können oder beim Kanton beanstanden zu können.



