Unter dem Aspekt der grenzenlosen Solidarität unterstützt die Römisch-Katholische Landeskirche Aargau mit einem Teil der Kirchensteuern weltweit Projekte zugunsten von Menschen in Not. Ist es rechtswidrig oder nur lachhaft, denn die Hilfe entspricht nicht Mal dem Teiljob-Jahreslohn dessen Vorsitzenden. Dabei stellt sich die Frage, ob solche Geld-Ausgaben die Landeskirchen laut dem Statut tätigen dürfen. Es sei darauf hingewiesen, dass jedes Rechtssubjekt steuerlich abzugsfähige Spenden an gemeinnützige Organisationen tätigen kann. Der Umweg über die sogenannte Landeskirche ist nicht notwendig. Wenn man jetzt noch diese 160’000 Franken ins Verhältnis zur Lohnsumme der Landeskirche setzt, wird man erstaunliches feststellen.



