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Wird die 5G-Antenne im Kirchenturm in Gebenstorf abmontiert?

Antennen, die punktuell mehr strahlen, brauchen eine Baubewilligung. Die Kantone müssen über die Bücher. Der Bund wohl auch. Bundesgericht bremst 5G-Ausbau.

Das Bundesgericht schützt Anwohnende von Mobilfunkantennen: Die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nun baubewilligungspflichtig. Mit dieser Berechnungsmethode, welche via Software auch den Betrieb der Antenne steuert, durften die Anbieter punktuell mehr strahlen.

Mit dem Korrekturfaktor erlaubt der Bundesrat den Mobilfunkunternehmen per Verordnung seit 1. Januar 2022, dass adaptive Antennen den Grenzwert nur noch im sechsminütigen Durchschnitt einhalten müssen. Dadurch kann es auch in nahegelegenen Wohnungen kurzzeitig zu stärkerer Strahlenbelastung kommen.

Diese kann mehr als das Dreifache der deklarierten Feldstärke betragen. Das Bundesgericht hielt in einem Urteil vom 23. April 2024 fest, dass es dafür einer Baubewilligung bedarf. Nur so sei das rechtliche Gehör und der Rechtsschutz der betroffenen Personen in zumutbarer Weise gewährleistet.

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