Der Kanton Solothurn will die privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften „besserstellen und einbinden“. Dafür hat er ein neuartiges Kooperationsmodell entwickelt und bietet schon die Kantonale Koordinationsstelle Religionsfragen, was die Kernaufgabe der Kirche treffen soll. Droht den Christen eine neue Schweizer-Staatsreligion?
Unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen sind Ausdruck der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt – schreibt die Koordinationsstelle Religion des Kantons Solothurn. Der Staat verhält sich religiös nicht mehr neutral, wenn er in die Aufgaben der Religionsgemeinschaften durch das Koordinieren greift, weil die Religionsfreiheit sich auch im Bezug auf „Freies Konstituieren und Koordinieren“ ausdehnen muss. Anders ist und war es z.B. im Ostblock oder ist noch in den kommunistischen Ländern der Welt, die durch marxistische und andere kirchenfeindliche Ideologien ernährt werden. Durch Stasi versuchte man in DDR, die Religionsfreiheit zu schützen. Dies geschieht noch auf ähnliche Weise in China. Nun ist es auch die Schweiz soweit, die Religionsfreiheit der privatorganisierten und anderen Religionsgruppen und Gemeinschaften so zu „koordinieren“, das durch die intensive Pflege der Beziehungen mit den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und mit verschiedenen Religionsgemeinschaften, die privatrechtlich organisiert sind eine dem Staat untergeordnete Religiöse Organisation funktioniert. Ein Lachen der Geschichte oder bereits eine marxistische Wende Schweizer Art?
Staat und Religionsgemeinschaften sollten zusammenarbeiten.
Religionsgemeinschaften erbringen für ihre Mitglieder und für die ganze Gesellschaft wertvolle Aufgaben: Institutionelle Seelsorge, Kinder- und Jugendarbeit, Radikalisierungsprävention, Religionsunterricht u.a. Es sind Themen, die auch staatliche Leistungsfelder betreffen. Die Kernaufgabe der Kirchen und Religionsgemeinschaften wie Evangelisieren und Glaubensleben schlicht ausgeklammert. Eine Zusammenarbeit ist daher nicht sinnvoll und nur notwendig, seit vom Staat erwünscht. Wo bleibt dann die Freiheit? Während sich die Zusammenarbeit mit den Kirchen in den letzten 150 Jahren institutionalisiert hat, muss sie mit den neuen Religionsgemeinschaften erst erarbeitet werden. Dazu entwickelt der Kanton ein Kooperationsmodell. Ein Modell der Glaubens-Verwässerung. In diesem werden Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt sowie Bedingungen, Massnahmen und Ziele der Zusammenarbeit vom Kanton festgelegt. Diese Regelung soll der Diskriminierung entgegenwirken sowie die Chancengleichheit fördern.
Die Kritik, dass dies eine Form der „Glaubensverwässerung“ darstellt, spiegelt Bedenken über die mögliche Einflussnahme des Staates auf religiöse Angelegenheiten wider. Historisch gesehen gibt es in vielen Ländern unterschiedliche Modelle des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, die oft auch die Religionsfreiheit beeinflussen. In diesem Kontext könnte man argumentieren, dass die Bemühungen um eine Regulierung und Zusammenarbeit mehr Risiken als Chancen bergen. Es ist schlicht nicht möglich, dass verschiedene Organisationen mit unterschiedlichen Zielen fremd gesteuert werden.
Was will die Koordinationsstelle Religionsfragen?
Für die Regelung des Verhältnisses zu den einzelnen Religionsgemeinschaften sollten die Kantone zuständig sein. In verschiedenen Themenbereichen soll es gemeinsame öffentliche Interessen und Aufgaben geben. Die Koordinationsstelle Religionsfragen will die Anliegen von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften mit denjenigen von Verwaltung, Politik und der Gesamtgesellschaft verknüpfen. Die Koordinationsstelle Religionsfragen will die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und Religionsgemeinschaften in gemeinsamen Aufgabenfeldern nach eigenem Gutdünken gestallten und die religiöse Vielfalt durch die Entwicklung von Grundlagen und Massnahmen fördern und religiöse Behörden, Institutionen und die Bevölkerung in Bezug auf Religionsfragen sensibilisieren, informieren und beraten ggf. passende Projekte unterstützen und fördern.
Für die Regelung der Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen ist das Departement für Bildung und Kultur DBK zuständig. Die Koordinationsstelle Religionsfragen kann auch bei Fragen oder Meldungen zu Sekten oder sektenähnlichen Organisationen kontaktiert werden.
Mit der Änderung des Sozialgesetzes ist die Koordinationsstelle Religionsfragen bereits ab dem 1.1.2025 gesetzlich verankert. Somit will der Staat die Kontrolle über Religion ausüben. Adieu Religionsfreiheit in der Schweiz.



