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Neues Gutachten belastet Bischof Felix Gmür

Der Luzerner Felix Gmür ist Bischof des Bistums Basel und steht im Rahmen der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Kritik. Bischof Felix Gmür hat bereits in der Vergangenheit Rüffel aus Rom wegen seines Umgangs in einem Missbrauchsfall erhalten. Nun soll ein neues Gutachten weitere Verfehlungen in diesem Fall zeigen.

Der Wirbel um Bischof Felix Gmür und die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche nimmt nicht ab. Vergangene Woche machte der «Sonntagsblick» publik, dass der gebürtige Luzerner den Historikerinnen, die die Missbrauchsfälle aufarbeiten, einen weiteren Zugriff auf die Akten des Bistums verweigern soll.

Denn seit der Publikation der Pilotstudie sind 92 weitere Meldungen eingetrudelt, was einen weiteren Besuch ins Archiv nötig machen würde. Gmür beteuerte jedoch, dass er sich an den ausgemachten Vertrag halte und das Forschungsprojekt nicht weiter kommentiere.

Rüffel aus Rom
Ein neues Gutachten soll weitere Verfehlungen des Bischofs aufzeigen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Dabei geht es ausgerechnet um denjenigen Fall, für den Gmür bereits einen Rüffel aus Rom kassiert hat. Bei diesem Fall geht es um einen Priester, der über mehrere Jahre hinweg eine Minderjährige missbraucht haben soll.

Gmür habe die kirchlichen Voruntersuchungen gegen den Priester eingestellt und nicht alle Unterlagen nach Rom geschickt. Zudem soll er gemäss dem «Beobachter» Tagebücher und Informationen des mutmasslichen Opfers an den Priester geschickt haben – darin enthalten waren ihre damalige Telefonnummer und ihre damalige Wohnadresse.

Gmür wurde in einer Medienmitteilung damals so zitiert: «Ich setze alles daran, dass sich Verfahrensfehler, die insbesondere den Betroffenen zusätzlichen Schaden zufügen, durch die heute geltenden Verfahrensbestimmungen und die standardisierten, unabhängigen Bearbeitungen der Meldungen nicht wiederholen.»

Gmür habe beim Vatikan interveniert
Gemäss einem nun aufgetauchten Gutachten eines Kirchenrechtlers sollen Gmürs Verfehlungen zum Fall jedoch noch weitreichender sein. Wie die «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf das Dokument schreibt, soll Gmür dem Vatikan bei diesem Fall explizit geraten haben, «mangels eindeutiger Beweise» auf ein kirchenrechtliches Verfahren zu verzichten. Auch kritisiert der Gutachter, dass Gmür dem mutmasslichen Täter bereits vor Beginn eines allfälligen Verfahrens sämtliches Beweismaterial ausgehändigt haben soll.

Gmür soll zudem versucht haben, sein Vorgehen juristisch abzusichern. Wie die Zeitung schreibt, beauftragte der Bischof ein Anwaltsbüro, nach rechtlichen Gründen zu suchen, die Weitergabe der Informationen zu legitimieren. Die Juristin, die damals diese Rechtfertigung verfasst haben soll, leite die «unabhängige» Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel.

Bischof Gmür schreibt der Zeitung, er nehme das Gutachten zur Kenntnis. Jedoch sei der Fall kirchenrechtlich abgeschlossen. Zudem habe das Bistum die Fehler eingestanden und sich dafür entschuldigt.

Bistum Basel weist Vorwürfe zurück
Das Bistum Basel hat am späten Sonntagabend eine Stellungnahme zu den Medienberichten von «NZZ am Sonntag» und «Sonntagsblick» veröffentlicht. Darin weist es mehrere zentrale Vorwürfe zurück. Das Bistum Basel betont, dass es dem Forschungsteam der Universität Zürich alle Archivakten zur Verfügung stellen würde.

Ausserdem sei das kirchenrechtliche Verfahren nicht eingestellt, sondern abgeschlossen worden. Empfehlungen an den Vatikan gehörten laut Bistum zum üblichen Vorgehen. In der Mitteilung heisst es weiter, der betroffenen Person sei der Weg zu einem kirchenrechtlichen Strafverfahren angeboten worden – ihr Rechtsvertreter, zugleich Verfasser des kritisierten Gutachtens, habe dies jedoch abgelehnt. Auch der Vorwurf mangelnder Unabhängigkeit der Meldestelle weist das Bistum Basel zurück. (Quelle: zentralplus)

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