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LUG UND TRUG auf der Website von Hilde Seibert und Andreas Zillig

Wieder missbrauchen Andreas Zillig und Hilde Seibert die katholische Kirchgemeinde, um auf ihrer illegalen Website in skrupelloser Weise weitere illegale ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung auf den 30. Mai 2023 einzuberufen. Seit einem Jahr spielen sie sich als offizielle Kirchenpfleger und so schädigen sie den Ruf der katholischen Kirche. Dazu laufen die Beschwerden, neulich nehmen auch die besorgten Gläubigen von Gebenstorf-Turgi Stellung.

Mitteilung an Kirchgemeindemitglieder Gebenstorf-Turgi

Der Kirchenrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau wird mit Schreiben vom 25. Mai 2023 aufgerufen, die rechtswidrig einberufene Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vom 30. Mai 2023, 20 Uhr, im Gemeindesaal Gebenstorf, abzusetzen.
Diese Aufforderung an den Kirchenrat hat folgende Gründe:
1.
Gegen die Gesamterneuerungswahlen in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vom 27. November 2022 wurde beim Kirchenrat kurz vor Weihnachten 2022 form- und fristgerecht Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Dies wird im jüngst ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2023, WBE.2022.317, WEB.2022.318, bestätigt. Auch liegt keine anderslautende Verfügung des Kirchenrats vor. Damit können die betroffenen Personen ihr Amt nicht antreten und es ist ihnen untersagt, amtliche Tätigkeiten auszuüben.

2.
Trotz dieses Verbots haben die betreffenden Personen mit amtlichen Postversand auf den 30. Mai 2023 eine Kirchgemeindeversammlung einberufen. Überdies haben die betreffenden Personen die Einladung nicht allen Stimmberechtigten zugestellt. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind davon Stimmberechtigte betroffen, welche die Kirchenpflege wegen der seit dem 23. November 2021 unrechtmässig belegten Kirchenpflegesitze öffentlich beanstanden.

3.
Diese Rechtsverstösse der unbefugten „Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi“ kann der Kirchenrat nicht tolerieren. Es ist seine Aufgabe gemäss Organisationsstatut der Landeskirche, für dessen Einhaltung einerseits bei sich, anderseits auch in den Kirchgemeinden zu sorgen. Aus den hier aufgeführten Gründen wird der Kirchenrat aufgefordert, die Kirchgemeindeversammlung vom 30. Mai 2023 abzusetzen und dies allen Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi rechtzeitig bis spätestens Montag, 29. Mai 2023, amtlich öffentlich bekanntzumachen. Widrigenfalls ist mit Beschwerden zu rechnen.

Die besorgten Gläubigen

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