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Eine reine Scheinwahl steht im Raum

Die Stimmbürger von Gebenstorf-Turgi erhielten vor einigen Tagen die
Wahlunterlagen für die Pfarrwahl. Die Kantonsverfassung des Kantons Aargau gibt den Katholiken das Recht, ihren Pfarrer selbständig zu wählen. Die Verfassung spricht hier ausschliesslich von Pfarrern, was die Wahl von Laientheologen oder ständigen Diakonen ausschliesst. Auch das Kirchenrecht schreibt vor, dass die Pfarrverantwortung ausschliesslich
von einem Priester getragen werden muss. Die sogenannte «Gemeindeleitung», bei der Laientheologen und ständige Diakone Führungsaufgaben in einer Pfarrei übernehmen, ist ein reines Wortspiel mit den Begriffen «Pfarrei» und «Gemeinde», um die Irregularität dieses Zustandes zu verschleiern. Wahlen von Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleitern, wie sie im Kanton Aargau und im ganzen Bistum Basel sehr häufig vorkommen, stellen eine Farce dar, da sie weder staatsrechtlich noch kirchenrechtlich über eine legitime Basis verfügen. Die
Schweizer Bischofskonferenz betonte im Jahre 2013, dass Gemeindeleiterwahlen unzulässig seien. Trotzdem wird an dieser Praxis seitens der Landeskirche Aargau und anderen Landeskirchen im Bistum Basel festgehalten. Es wäre die Pflicht jeder Kirchgemeinde, ihren
Bürgern regelmässig die Möglichkeit zu geben, einen Priester zum Pfarrer zu wählen. Daher ist es richtig, dass die jetzige Kirchenpflege ihrer Pflicht nachkommt und eine Pfarrwahl
durchführt.
Durchführung der Wahl: Problematisch ist hingegen, dass die Kirchenpflege den
Stimmbürgern keine rechtlichen Hintergründe zur Wahl liefert. Die Bürger werden zu einer Pfarrwahl aufgerufen, ohne dass ihnen mitgeteilt wird, wer das passive Wahlrecht besitzt –wer überhaupt gewählt werden darf. In der Wahlempfehlung steht nur, dass der von der Kirchenpflege vorgeschlagene Kandidat, H.H. Dr. Markus Brun, alle Voraussetzungen erfüllt, ohne dass man erwähnt, welche Voraussetzungen hier gemeint werden und ob das Recht
besteht, auch einen anderen Priester als Pfarrer zu wählen. Damit verschweigt die
Kirchenpflege die offensichtliche Tatsache, dass den Bürgern der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi jede andere Wahl als die von der Kirchenpflege vorgeschriebene verboten wird. Die Kirchenpflege geht sogar so weit, den Namen von H.H. Dr. Markus Brun auf die Wahlzettel zu schreiben, was einer totalen Bevormundung und Instrumentalisierung der Bürgerinnen und Bürger gleichkommt. Ich möchte hier betonen, dass ich H.H. Dr. Markus Brun und H.H. Beat Reichlin keinerlei Vorwürfe für diese Art der Durchführung einer Wahl mache. Es ist schön
und die Frucht des Gebets und Einsatzes vieler gläubigen Katholiken in Birmenstorf, Gebenstorf und Turgi, dass die drei Pfarreien zwei Priester haben, die mehr oder weniger die Eucharistie anbieten. Im Bistum Basel gehört dies zu einer Seltenheit, was der Hauptgrund
dafür ist, dass so viele Menschen in diesem Bistum aus der Kirche austreten. Daher ist es grundsätzlich wichtig, solche Pfarrwahlen durchzuführen, jedoch entwertet die jetzige Kirchenpflege diese Wahl, indem sie diese als eine reine Scheinwahl durchführt.
Auswirkungen der Wahl: Ebenfalls wird offengelassen, was die Auswirkungen dieser Wahl sein werden. Es ist offensichtlich, dass diese Pfarrwahl als Bestätigung der Bürgerinnen und
Bürger interpretiert werden soll, den Pastoralraum mit Birmenstorf zu gründen. Die Kirchenpflege teilt den Gläubigen jedoch nicht mit, was die konkreten Folgen der Errichtung des Pastoralraums sein werden. Weder liegt ein Konzept vor, das den Bürgerinnen und
Bürgern aufzeigt, wie die zukünftige pastorale Zusammenarbeit aussehen wird, noch ist klar,ob H.H. Dr. Markus Brun mit seiner Wahl neue Kompetenzen und Pflichten in Bezug auf die
Seelsorge erhält. Der Zusammenarbeitsvertrag, der den Bürgern vorgelegt wurde, regelt rein
administrative Abläufe und Tätigkeiten. Inhaltlich wissen die Bürger nichts über die Ausgestaltung der Seelsorge im zukünftigen Pastoralraum.
Informationspflicht der Kirchenpflege: Frau Hilde Seibert, Herr Andreas Zillig, Herr Beat Bühlmann, Herr Willy Deck, Herr Dr. Bernhard Hollinger und Herr Stefan Müller haben die frühere Kirchenpflege stark kritisiert und ihr vorgeworfen, die Bürgerinnen und Bürger nicht genügend zu informieren. In Tat und Wahrheit hat die frühere Kirchenpflege sehr viel
unternommen, um die Gläubigen über seelsorgerliche, finanzielle und organisatorische Aspekte der Kirchgemeinde zu informieren. Es wurden Stellenbeschriebe veröffentlicht, es
wurde offen über die Zusammenarbeit mit Birmenstorf informiert und die finanzielle Situation der Kirchgemeinde wurde auch transparent mit den Bürgern besprochen. Seit zwei Jahren herrscht eine totale Stille, was all diese Fragen betrifft. Während sich die frühere
Kirchenpflege weigerte, einen Pastoralraum zu gründen, der keinen Mehrwert liefert, drängt die jetzige Kirchenpflege zu diesem Schritt, ohne aufzuzeigen, welche konkreten Änderungen diese Gründung für die Gläubigen beinhaltet. Weshalb gründet man einen Pastoralraum, wenn doch andere Pfarreien teilweise sehr schlechte Erfahrungen damit gemacht haben und kein Konzept vorliegt? Es geht einzig und allein darum, eine Alibi-Übung durchzuführen,
damit die Bistumsverantwortlichen ihren Willen durchboxen, alle Pfarreien zu solchen Pastoralräumen zusammenzuschliessen. Für die Bürger von Gebenstorf und Turgi wird dadurch nichts gewonnen.
Auch die finanziellen Aspekte der Pastoralraumgründung werden totgeschwiegen. Die jetzige
Kirchenpflege kündigte im Herbst die Bildung einer Kommission an, welche sich der Aufgabe widmen soll, Lösungen für die prekäre finanzielle Situation der Kirchgemeinde zu erarbeiten.
Grundsätzlich ist die Bildung einer solchen Kommission ohnehin fragwürdig, da es die Aufgabe der 7 Kirchenpfleger und 3 Mitglieder der Finanzkommission wäre, sich diesen Problemen zu widmen. Bis heute wurden die Bürger nicht informiert, ob die Kommission ihre
Arbeit aufgenommen hat. Der Verdacht liegt nahe, dass gar keine Anstrengungen
unternommen werden, Kosten einzusparen, sondern man einfach versuchen wird, über die Neubewertung und den Verkauf von Immobilien die Finanzen der Kirchgemeinde zu verbessern. Dabei wäre die Bildung des Pastoralraums die Gelegenheit, Synergien zu nutzen
und Kosten einzusparen.
Schlusswort: Es wurde immer wieder betont, dass man keine Gemeinschaft auf Hass aufbauen kann. Man muss die Bürger – unabhängig davon, ob diese Schweizer oder Ausländer sind – ernst nehmen und ihre demokratischen und kirchenrechtlichen Rechte respektieren. Das grösste Recht eines Katholiken ist der Zugang zu den Sakramenten, speziell
zur Eucharistiefeier. Es ist H.H. Dr. Markus Brun und H.H. Beat Reichlin zu verdanken, dass sie den Kurs der früheren pfarrverantwortlichen Priester, H.H. Celestine und im Januar 2022 zum Pfarrer gültig gewählten H.H.
Pater Adam fortsetzen und die Heilige Messe nicht durch Wortgottesdienste ersetzen. Neben diesem zentralen Recht haben die Gläubigen, die gleichzeitig Bürger der Kirchgemeinde sind,
ein Anrecht auf transparente und faire Wahlen sowie auf vollständige Informationen in Bezug auf die Kirchgemeinde. Hier besteht ein massives Verbesserungspotential. Die Amtsdauer für die Organe der Landeskirche, der Kirchgemeinden und der Kirchgemeindeverbände sowie für die Pfarreileitungen beträgt vier Jahre.
Trotzdem versucht die Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi vor dem Ablauf der Amtsperiode des gewählten Pfarrers (im Januar 2022), wiederum Pfarrwahlen zu organisieren. Wie geht es? Die Landeskirche schweigt bisher zu dieser traurigen Angelegenheit.

Im Hinblick auf die vorgedruckten Manipulationen und Unklarheiten zur Pfarrwahl wird allen Stimmbürger empfohlen, die aufgedrängten Wahlkanditaten auf dem Wahlzettel zu streichen und den Namen des eigens gewünschten Pfarrers aufzuschreiben. Gott segne Sie.

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