Die Kirchensteuern der Unternehmen soll abgeschafft werden. Das fordert die eingereichte Motion im Kanton Bern. Von der Kirche wird jedoch wie Mantra wiederholt, das Geld wird „für Soziales eingesetzt“. Dabei weiss jeder, dass die Zeche bezahlen am Ende gegebenenfalls nicht wenige (auch veränderungswillige) pastorale Angestellte der Kirchgemeinden, denn deren Besoldung lässt sich beim besten Willen sicher nicht unter das Label „soziales Engagement“ subsumieren.
Sollen Kirchensteuern von Unternehmen freiwillig werden, erlrben wir den Exodus der Kirchangestellten im Kanton Bern, denn dieser will diese Frage nächste Woche angehen. Mit den Steuern finanzieren die Landeskirchen sich selbst. ihr soziales Engagement werden locker die Sozial-Vereine bewältigem können, was sie schon ohnehin tun. Denn: «Die Kirchensteuern dürfen nicht den Religionsstaat kultivieren. Die Schweiz muss neutral sein. Schon jetzt bilden die Konfessionslose die grösste Bevölkerungsgruppe in der Schweiz. Noch Mal ein Argument gegen die Pflicht-Kirchensteuer der Firmen. Die Berner Grossräte sollten bewusst werden, was Kirchen in der Gesellschaft durch Missbrauch angerichtet haben, und diese durch die Abschaffung der Unternehmer-Kirchensteuer zur Rechenschaft ziehen.
In der am Montag beginnenden Frühjahrssession in Bern stehen drei Motionen zur Abstimmung, die sich mit der katholischen Kirche befassen. Eine, die sogenannte Motion Reinhard, fordert, dass die von Unternehmen gezahlte Kirchensteuern künftig auf freiwilliger Basis entrichtet werden. Der Motionär Carlos Reinhard (FDP/Thun) argumentiert, dass der so entstehende Wettbewerb um die Gelder zu besseren Qualitätsstandards führen würde. Diese Perspektive entspricht genau dem Prinzip der Neutralität in der Schweiz und in der Region und entmachtet die Landeskirche, was gerade notwendig ist im Bezug auf Missbrauch in der Kirche.
Im Kanton Bern könnte es dafurch für die Kirche finanziell bald eng werden, und notwendige Reformen beschleunigen: „den Weizen vom Stroh zu trennen.“ Ein Exodus der Kirchenangestellten aus dem Lohnstärksten Kanton Bern wäre gestartet.
Es ist nicht das erste Mal, dass zu diesem Thema eine Motion eingereicht wird. Das darf nicht kalt lassen und muss bei Unternehmen ein grosses Interesse geweckt haben, welche immer noch nach Pandemie an wirtschaftlichen Krise leiden. Durch die Abschaffung der Unternehmen-Kirvhensteuer, könnten sie sich schneller erholen, wenn sie sich nicht mehr beteiligen mit Kirchensteuern, die von juristischen Personen, also Unternehmen, bisher bezahlt werden muss. Diese dürften für mehr Arbeitsplätze eingesetzt werden, die der Gesellschaft als Ganzes dienen.
Da die Kirchensteuern der Unternehmen dürfen nicht für kultische Handlungen verwendet werden – durch die sogenannte negative Zweckbindung der juristischen Kirchensteuern – ist also de facto kein Kirchensteuer mehr – sondern Leistungen, die der Staatskasse entnommen werden, und der Gesamtgesellschaft schaden. Mit diesem Steuergeldder Firmen könnte der Kanton neutral die Gelder für alle Arten von Armutsbekämpfung einsetzen. Die Finanzierung der kirchlichen Organisationen könnte entfallen, was der schweizer Neutralität bisher nur schadet.
Gibt also dem Kaiser, was Kaiser gehört und Gott, was Gott gehört. Was von den Kirchen getragen wird, sollen sie selbst finanzieren und nicht aus der Firmenkasse.
Mit den Steuern werden auch vielen Angebote für Kinder und Jugendliche finanziert – und zwar oft an Orten, wo sonst nichts ist. Wir dürfen nicht nur an die Städte denken, sondern auch ans Land. Die Kirchen schaffen damit ausserdem Angebote für Seniorinnen und Senioren. Menschen, die oft sehr einsam sind. Das sind nur einige der Angebote. Man muss sich bewusst machen: Nicht überall steht Kirche drauf, was von den Kirchen getragen wird, muss von ihnen finanziert kommen.
Die Motion Reinhard argumentiert, dass durch die Freiwilligkeit der Steuer Wettbewerb und damit bessere Qualität der sozialen Leistungen gesichert würde.
Während Corona war es gut zu sehen, dass nicht die Ressourcen und Strukturen der Kirche sondern einfache Menschen hatten zu den Leistungen im Gesamtgesellschaftlichen Interesse beigetragen.
Vielerorts soll die Kirche sofort auf ihre Immobilien zurückgreifen und due Firmen nicht durch fortdauernde Kirchensteuer berauben.
Kirche und Staat muss getrennt sein. Die Kirchen aber betreiben Lobbyarbeit um Kontakt mit den Grossrätinnen und Grossräte aufzunehmen, die sie kennen. Es darf aber keine Hinterzimmer-Deals oder so etwas geben, denn die Motion ist zu Annahme empfohlen. Wenn die Motion in der Frühjahrssession angenommen und anschliessend durchgesetzt wird, braucht es eine Änderung des Landeskirchengesetzes. Dann wird das Stimmvolk entscheiden. All das passiert leider nicht von heute auf morgen.



