Bundesgericht muss sich mit Kirchenstreit beschäftigen: Neue Kirchenpflege wird mit Klagen eingedeckt. Die katholische Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi hat in den letzten Monaten zwei ausserordentliche Kirchgemeindeversammlungen einberufen. Nun wird eine rechtswidrige Pfarrwahl vorbestimmt. Beschwerden sind hängig. Es geht also weiter um Eklat. Es wird versucht Pfarrwahlen mit rechtswidrigen Mitteln durchzusetzen, obwohl keine Pfarr-Vakanz besteht aufgrund der hängigen Rechtsverfahren. Die Wähler sollen sich dagegen wehren: einen unparteischen Priester-Namen aufschreiben, um die rechtswidrige Bevormundung der Kirchgemeinde zu verhindern. Die Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi kommt durch eine weitere Rechtsverletzung bestimmt nicht zur Ruhe. Seit Jahren schwelt in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi ein Streit. Dieser kostet Geld. Nur Geld. Denn die Glaubwurdigkeit haben die gegenwärtigen Kirchenbehörden längst verloren.



