Am Sonntag riefen die Kirchenpfleger in Gebenstorf-Turgi und Birmenstorf zu vorbestimmten Pfarrwahlen auf. Die demokratischen Wahlgrundsätze werden manipuliert, weil der Name des „Traumkandidaten“ bereits auf dem Stimmzettel vorgedruckt ist. Aber wer will gewählt werden? Nach der Wunschvorstellung der Kirchenpfleger ein Pfarrer. Aber das ist rechtlich nicht möglich. [weiterlesen] Zunächst müssen die Rechtslage und die Klarheit der im Januar 2022 stattfindenden Wahlen geklärt werden. Die Beschwerde ist jedoch noch hängig. Zweitens darf ein Pfarrer nur in einer Pfarrei gewählt oder ernannt werden. In welcher Pfarrei gilt er dann als gewählt? Welche Wähler werden irre gefuhrt und welche dann entscheiden? Handelt es sich um Wahlen oder um eine Wahlfarce, da der Kandidat den Wählern eingetrichtert und als „vorgedruckt“ verordnet wurde? Und drittens: Mit der beabsichtigten Zusammenlegung der Kirchengemeinden zum Pastoralraum, die bekanntlich für Ende April geplant ist, werden nur die Kirchengemeinden fusionieren, nicht die Pfarreien aber. Dies ist sowohl im zivilen als auch im kanonischen Recht eindeutig. In welcher Gemeinde endet dann die Mission des nach der Verordnung vorbestimmten „Pfarrers“? So geht es gar nicht. Es bedeutet denn nur Eines, dass die heutigen Wahlen nicht nur illegal, sondern auch manipuliert, eine Farce sind und jede Gemeindewahl ad absurdum führen.



