Das schottische Parlament hat im März 2026 erneut gegen die Legalisierung von Sterbehilfe gestimmt

Das schottische Parlament hat im März 2026 erneut gegen die Legalisierung von Sterbehilfe gestimmt

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Wunderbares Überleben?
Wunderbares Überleben?

Das schottische Parlament hat im März 2026 erneut gegen die Legalisierung von Sterbehilfe gestimmt, wobei 69 zu 57 Stimmen den Gesetzentwurf zur „Assisted Dying for Terminally Ill Adults“-Vorlage ablehnten. Damit scheiterte der Versuch, sterbenskranken, urteilsfähigen Erwachsenen in Schottland unter Auflagen den assistierten Suizid zu ermöglichen.

Kernpunkte der Entscheidung:

  • Abstimmung: Nach einer vierstündigen emotionalen Debatte stimmten die schottischen Abgeordneten (MSPs) gegen den Entwurf von Liam McArthur.
  • Ablehnungsgründe: Kritiker, darunter ehemalige Abgeordnete, warnten davor, dass die Legalisierung eine „Büchse der Pandora“ öffne und es „keinen wirklichen Schutz“ vor Nötigung gäbe.
  • Inhalt des Entwurfs: Die Vorlage hätte es unheilbar Kranken mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten erlaubt, ihr Leben mit medizinischer Hilfe zu beenden.
  • Kontext: Schottland bleibt damit bei der strikten Haltung, dass Beihilfe zum Suizid illegal ist, was auch für den Rest des Vereinigten Königreichs gilt, obwohl dort Debatten geführt werden. 
  • Die Entscheidung gilt als herber Rückschlag für Aktivisten, die sich für das Wahlrecht auf ein selbstbestimmtes Lebensende einsetzen.

    Länder mit Verbot aktiver Sterbehilfe (Europa & Welt):

    • EU: Polen, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Grossbritannien (aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid unzulässig).
    • Andere: In vielen weiteren Ländern weltweit, insbesondere in Mittel- und Südamerika, Afrika und Teilen Asiens, ist aktive Sterbehilfe strafbar.
    • Sonderfälle: In Deutschland ist die geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung zwar entkriminalisiert, aktive Sterbehilfe bleibt jedoch verboten. In der Schweiz ist die direkte aktive Sterbehilfe verboten, der assistierte Suizid jedoch unter bestimmten Umständen straffrei. 

    Unterschiede in der Sterbehilfe:

    • Aktive Sterbehilfe: Direkte Tötung auf Verlangen (z.B. durch Spritze) – verboten in den meisten Ländern.
    • Assistierter Suizid: Hilfe zur Selbsttötung – in einigen Ländern wie der Schweiz, Österreich und Teilen der USA erlaubt.
    • Passive Sterbehilfe: Abbruch lebenserhaltender Massnahmen – in vielen Ländern, auch ohne explizite Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert.