Das deutsche Vademecum: „Segnungen für Paare, die sich lieben“

Das deutsche Vademecum: „Segnungen für Paare, die sich lieben“

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Am 4. Mai 2026 hat das Glaubensdikasterium (Dikasterium für die Glaubenslehre) den Brief von Kardinal Víctor Manuel Fernández (Präfekt) aus dem November 2024 online veröffentlicht. Der Brief war an Bischof Stephan Ackermann von Trier (zuständig für liturgische Fragen) und damit an die deutsche Bischofskonferenz gerichtet.1

Inhalt des Briefes

Der Brief lehnt ausdrücklich förmliche, ritualisierte Segnungsfeiern (sog. „Segensfeiern“ mit festem Ablauf, Acclamation oder Elementen, die einer Trauung ähneln) für gleichgeschlechtliche Paare oder Paare in „irregulären Situationen“ ab. Begründung:

  • Solche Feiern könnten als moralische Legitimation einer Verbindung verstanden werden, die nicht dem kirchlichen Eheverständnis (Mann und Frau, offen für Nachkommen) entspricht.
  • Dies widerspreche der Erklärung Fiducia Supplicans (Dezember 2023), die zwar spontane, nicht-liturgische Segnungen einzelner Personen in schwierigen Situationen ermöglicht, aber jede ritualisierte oder liturgische Form ausdrücklich ausschließt.

Der Vatikan betont, dass die Kirche keine liturgische Segnung verleihen kann, die eine Partnerschaft segnet, welche der katholischen Lehre widerspricht.

Situation in Deutschland

Trotz dieser klaren Linie (die bereits seit 2023/2024 gilt und 2024 im Brief konkret an die Deutschen gerichtet wurde) gibt es in vielen deutschen Bistümern eine abweichende Praxis. Im Rahmen des Synodalen Wegs und einer späteren „Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz haben mehrere Bistümer eigene Regelungen oder Empfehlungen für strukturierte Segensfeiern eingeführt oder geduldet.

Beispielsweise hat Kardinal Reinhard Marx im Erzbistum München und Freising kürzlich offiziell solche Segnungen zugelassen. Insgesamt folgen etwa die Hälfte der deutschen Bistümer der Handreichung oder dulden sie, während konservativere Bistümer (z. B. Köln, Regensburg, Eichstätt, Passau) darauf verzichten.2

Papst Leo XIV. hat sich im April 2026 auf dem Rückflug von einer Afrikareise kritisch zu förmlichen Segnungen geäussert und auf die bereits erfolgte Antwort des Heiligen Stuhls an die Deutschen verwiesen – was wohl den Anlass für die jetzige Veröffentlichung des Briefes gab.

Fazit

Es besteht tatsächlich ein deutlicher Bruch zwischen der römischen Position und der Praxis in Teilen der deutschen Ortskirche. Die einen sehen darin einen pastoral notwendigen Schritt der Barmherzigkeit und „Weiterentwicklung“, die anderen einen Verstoß gegen die einheitliche Lehre und Liturgie der Weltkirche. Das Glaubensdikasterium hat mit der Veröffentlichung noch einmal klargestellt, wo die Grenze aus römischer Sicht liegt.

Wichtige wörtliche Passagen (auf Deutsch, basierend auf veröffentlichten Übersetzungen/Zitaten; Original italienisch.

Der Originaltext (PDF auf Italienisch) ist hier verfügbar: doctrinafidei.va.):

  1. Zur Unmöglichkeit liturgischer Segnungen für nicht-hetero Paare:
    „Die Kirche hat nicht die Macht, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser auf irgendeine Weise eine Form der moralischen Legitimierung einer Partnerschaft bieten könnte, die als Ehe gelten will, oder einer außerehelichen sexuellen Praxis.“2
    (Bezug zu Fiducia supplicans, Par. 11; Kern der Ablehnung förmlicher Feiern.)
  2. Ziel der erlaubten Segnungen (spontan, nicht-legitimierend):
    „[Segnungen sollen] nichts legitimieren oder sanktionieren wollen, sondern das eigene Leben für Gott öffnen und seine Hilfe erbitten um besser und mit größerer Treue zum Evangelium zu leben.“3
    (Par. 40; betont: Keine Approbation der Beziehung selbst.)
  3. Kritik am deutschen Vademecum:
    „[Es geht] dazu, den Status solcher Paare in einem Sinn zu legitimieren, der dem von Fiducia supplicans Festgelegten widerspricht.“4
  4. Verbot ritualisierter Formen:
    „Keine Art von liturgischem Ritus oder Segnungsformen, die den Sakramentalien ähneln und Verwirrung stiften könnten.“5
    (Explizit gegen strukturierte Feiern mit Ort, Musik, Acclamationen etc., wie im deutschen Vademecum vorgesehen.)
  5. Weitere Warnung vor Ritualen:
    „Ein Ritual für Segnungen von Paaren in unregelmässiger Situation zu fördern oder vorzusehen […] eine Art Liturgie oder Paraliturgie um diese Segnungen herum gestaltet.“6

Da die deutschen Bischöfe die Vorgaben aus dem Vatikan ablehnen, was zur Schisma führen kann, veröffentlichten sie die eignenen Normen in der Form der Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

Die Handreichung mit dem vollen Titel „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“ wurde am 23. April 2025 von der Gemeinsamen Konferenz aus DBK und ZdK verabschiedet und veröffentlicht.7 Sie umfasst 4 Seiten und dient als Leitfaden für Priester und Seelsorger, um Segnungen für nicht kirchlich verheiratete Paare anzubieten. Zielgruppen sind explizit:

  • Geschiedene und wiederverheiratete Paare,
  • Paare in der „ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“ (d. h. inklusive homosexueller Paare),
  • Paare, die aus anderen Gründen keine sakramentale Ehe schließen können oder wollen.8

Die Handreichung geht auf einen Beschluss des Synodalen Wegs (Synodalversammlung vom 10. März 2023) zurück und bezieht sich stark auf die vatikanische Erklärung Fiducia supplicans (18. Dezember 2023). Sie wird den Diözesanbischöfen als Empfehlung für die Praxis übergeben.9

1. Einleitung und Ziel

„Die Kirche möchte die Botschaft der von Gott geschenkten Würde einer jeden Person in Wort und Tat verkünden. […] Deshalb bringt sie Paaren, die in Liebe verbunden sind, sich gegenseitig in vollem Respekt und in Würde begegnen und ihre Sexualität in Achtsamkeit für sich selbst, füreinander und in sozialer Verantwortung auf Dauer zu leben bereit sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an.“10

Die Bitte um Segen wird als „Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten“ gesehen. Bislang fehlte eine einheitliche Handreichung dafür.

2. Theologische Grundlage (starker Bezug zu Fiducia supplicans)

Die Handreichung interpretiert FS als Wandel: „Darin wird Abstand genommen vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die eine kirchlich-sakramentale Ehe nicht möglich ist.“11

Segen wird als pastorale Ressource beschrieben: „Segnungen ‚laden nämlich dazu ein, die Gegenwart Gottes in allen Ereignissen des Lebens zu erfassen‘ (FS 8). […] „Alles, was in einem solchen gemeinsamen Leben und in diesen Beziehungen ‚wahr, gut und menschlich gültig ist, [wird] durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht‘ (FS 31).“12

Es betont keine Legitimation der Beziehung, sondern Öffnung zu Gott: „Mit solchen Segnungen soll nichts legitimiert werden, sondern nur das eigene Leben für Gott geöffnet werden“ (Zitat aus FS 40, implizit übernommen).

3. Praktische Umsetzung und vorgeschlagene Formen der Segnung

Hier liegt der Kern der Kritik vom Vatikan: Die Segnungen sollen spontan und frei sein, aber mit strukturierten Elementen und Vorbereitung:

  • Keine approbierten liturgischen Texte oder Feiern, um Verwechslung mit der Ehe zu vermeiden.
  • Dennoch: „Akklamation, Gebet und Gesang“ durch alle Beteiligten; „Gestus“ (z. B. Handauflegung?); gemeinsame Überlegungen mit dem Paar zu Rahmen, Ort, Musik.
  • Symbolisches Geschehen: „Die Segnung verwirklicht symbolisch ein Geschehen zwischen Gott und den Menschen. […] Die Kirche nimmt den Wunsch des Paares ernst […]. Um das Paar in dieser Hoffnung zu ermutigen, beteiligen sich möglichst alle […].“2
  • Vorbereitung: „Die grössere Spontaneität und Freiheit dieser Segnungen sollen sich mit Sorgfalt in der Vorbereitung verbinden.“

Die Handreichung schlägt somit rahmengebende Elemente vor, die eine halb-liturgische Form erzeugen – genau das, was der Vatikanbrief als „Ritualisierung“ und Verstoß gegen FS kritisiert (z. B. Akklamation als Element des Trauritus).

4. Schluss

Die Handreichung endet mit der Aufforderung an Bischöfe, diese Praxis umzusetzen.

Vollständiges PDF

Das Originaldokument ist als PDF (163 KB)