Die EU einigt sich auf neue Fluggastrechte. Diese gelten auch für die Schweiz.

Die EU einigt sich auf neue Fluggastrechte. Diese gelten auch für die Schweiz.

0
131
🇨🇭 Wie Schweizer Firmen die Russland-Sanktionen umgehen
Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert? Bistum Chur prüft Vorwurf weiter

EU verschärft Fluggastrechte: Kinder unter 14 sollen kostenlos neben ihren Eltern oder Begleitpersonen sitzen – Entschädigungen bis 600 Euro bleiben

Die Europäische Union steht vor einer der sichtbarsten Reformen ihrer Fluggastrechte seit Jahren. Am 15. Juni 2026 erzielten Rat und Europäisches Parlament eine vorläufige Einigung auf neue Regeln für Flugreisende. Einer der alltagstauglichsten Punkte: Wer ein Kind unter 14 Jahren begleitet, soll künftig Anspruch auf einen angrenzenden Sitzplatz ohne Aufpreis haben. Zugleich bleibt der Grundsatz erhalten, dass Fluggäste bei Nichtbeförderung, kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden je nach Flugdistanz 250, 400 oder bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten können. Endgültig gilt das Paket aber noch nicht: Nach der juristisch-sprachlichen Prüfung müssen Parlament und Rat den Kompromiss noch formell bestätigen; das Parlament plant seine Abstimmung für Juli 2026. 1

Ein langer Anlauf: von Überbuchungen zu einem dichten Schutzsystem

Der historische Rückblick zeigt, warum diese Reform politisch so aufgeladen ist. Schon Anfang der 1990er Jahre griff die EU erstmals ein, um Passagiere bei verweigerter Beförderung – also typischerweise bei Überbuchungen – zu schützen. Der eigentliche Durchbruch kam dann 2004 mit der Verordnung 261/2004: Sie machte aus dem bislang eher punktuellen Schutz ein umfassenderes System für Ausgleichszahlungen, Betreuung und Ersatzbeförderung bei Annullierungen, Nichtbeförderung und langen Verspätungen. 2006 folgte mit der Verordnung 1107/2006 ein eigener Rechtsrahmen für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. 2

Doch die Verordnung von 2004 war nie so klar, wie sie auf dem Papier wirkte. Deshalb musste der Europäische Gerichtshof viele Lücken schließen. Besonders prägend war das Urteil Sturgeon von 2009: Es stellte klar, dass auch Passagiere mit einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr grundsätzlich Anspruch auf pauschale Entschädigung haben. Spätere Entscheidungen konkretisierten außerdem, wann Airlines sich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen dürfen und wann sie trotz großer Störungen weiter für Betreuung, Mahlzeiten oder Unterkunft sorgen müssen. Die heutige Praxis der Fluggastrechte ist deshalb nicht nur Produkt des Gesetzgebers, sondern auch eines langen richterlichen Nachschärfens. 3

Warum die Reform so lange brauchte

Die EU-Kommission legte bereits im März 2013 einen Reformvorschlag vor. Das Europäische Parlament bezog 2014 Stellung, doch danach hing das Dossier jahrelang fest. Im Rat blieben zentrale Streitfragen ungelöst: Wie hoch sollen Entschädigungen sein? Ab welcher Verspätung sollen sie greifen? Wie weit darf der Schutz gehen, ohne Airlines übermäßig zu belasten? Erst 2025 kam das Verfahren wieder in Bewegung, und erst 2026 gelang nun eine vorläufige Einigung. Dass der zuständige Minister des Rats von einem Abschluss „nach 13 Jahren Verhandlungen“ sprach, ist deshalb keine Übertreibung, sondern eine nüchterne Beschreibung der Blockadegeschichte. 4

Was sich für Familien konkret ändert

Für Familien ist die neue Sitzplatzregel mehr als ein symbolischer Akt. Bislang stützte sich das Zusammensitzen von Erwachsenen und Kindern auf EU-Ebene vor allem auf Sicherheitsvorgaben. Die Kommission erklärte Ende 2024, Minderjährige müssten nach den Sicherheitsregeln entweder neben oder höchstens eine Reihe von der Begleitperson entfernt sitzen; zusätzliche Gebühren sollten der Einhaltung solcher Regeln nicht im Weg stehen. In den EASA-Betriebsregeln wird dies für Kinder unter 12 konkretisiert. Die neue Einigung geht deutlich weiter: Sie schafft einen ausdrücklichen Fluggastrechteanspruch auf einen direkt angrenzenden Sitzplatz für jede Person, die ein Kind unter 14 Jahren begleitet. Das gleiche Prinzip soll auch für Begleitpersonen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und für Schwangere gelten. 5

Gerade darin liegt der Unterschied zu den bisherigen Regelungen. Früher war das Ziel vor allem, sicherheitswidrige Trennungen zu vermeiden; künftig soll die kostenlose Nachbarsitz-Garantie selbst zu einem klaren Verbraucherrecht werden. Aus einem eher technisch-sicherheitsbezogenen Standard wird damit ein konkret einklagbarer Anspruch im Alltag des Luftverkehrs. Für Eltern heißt das: Nicht nur „irgendwo in der Nähe“, sondern ohne Aufpreis auf einem benachbarten Platz. 5

Die 600-Euro-Frage: weniger Neuigkeit als Abwehr einer Verschlechterung

Bei den Entschädigungen steckt die eigentliche politische Brisanz nicht in einer Erhöhung, sondern darin, dass eine Kürzung verhindert wurde. Nach dem heutigen EU-System betragen die pauschalen Ausgleichszahlungen 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei innereuropäischen Flügen über 1.500 Kilometer und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sowie 600 Euro bei längeren Strecken. Für Ankunftsverspätungen gilt diese Logik nach der EuGH-Rechtsprechung ab drei Stunden. Der neue Kompromiss hält dieses Grundmuster weitgehend fest: Entschädigung ab mehr als drei Stunden Verspätung, dazu die bekannte Staffel bis 600 Euro. 6

Das ist deshalb bemerkenswert, weil der Rat im Juni 2025 einen deutlich airlinefreundlicheren Kurs eingeschlagen hatte. Damals wollten die Mitgliedstaaten Entschädigungen erst ab vier Stunden bei kürzeren und innereuropäischen Flügen sowie ab sechs Stunden bei Langstrecken auslösen lassen; zudem sollten die Summen auf 300 beziehungsweise 500 Euro neu zugeschnitten werden. Das Parlament stemmte sich dagegen – und hat sich im Kern durchgesetzt. Die griffige Formel „bis zu 600 Euro“ bleibt also richtig, auch wenn der neue Text auf Langstrecken unter bestimmten Bedingungen eine Kürzung um 50 Prozent erlaubt, etwa bei alternativer Weiterbeförderung oder wenn die Verspätung am Ziel vier Stunden nicht überschreitet. 7

Mehr Klarheit bei Betreuung, Information und Beschwerden

Die Reform beschränkt sich nicht auf Sitzplätze und Geld. Sie soll auch die Durchsetzung der Rechte im Alltag vereinfachen. Nach dem Kompromiss müssen Airlines betroffene Reisende elektronisch darüber informieren, wie sie Entschädigung beantragen können – binnen vier Tagen nach Ende der Reise beziehungsweise binnen 96 Stunden nach Ankunft. Fluggesellschaften sollen Ansprüche dann innerhalb von 30 Tagen bezahlen oder nachvollziehbar ablehnen. Passagiere wiederum sollen neun Monate Zeit für ihren Antrag bekommen. Das ist ein deutlicher Unterschied zur bisherigen Lage, die von komplizierten Verfahren, Gerichtsentscheidungen und oft schwer durchschaubaren Abläufen geprägt war. 8

Auch die Betreuungsrechte werden verständlicher gefasst. Im neuen Text sind Erfrischungen alle zwei Stunden, eine Mahlzeit nach drei Stunden sowie Hotel und Transfer bei nötiger Übernachtung klar benannt. Schon heute bestehen solche Ansprüche grundsätzlich, doch die Schwellenwerte hängen stärker von Flugdistanz und Störungsart ab. Die Reform versucht hier also weniger, neue Rechte zu erfinden, als bestehende Ansprüche einfacher lesbar und praktischer handhabbar zu machen. 1

Fazit

Unterm Strich ist die EU-Reform keine Revolution, sondern eine überfällige Generalüberholung. Sie hält am Grundgedanken der Fluggastrechte aus 2004 fest, übernimmt das durch den EuGH geprägte Drei-Stunden-Prinzip und ergänzt das System um alltagsnahe Schutzrechte für Familien. Gerade die neue Sitzplatzgarantie für Kinder unter 14 Jahren schließt eine Lücke, die viele Reisende seit Jahren als unfair empfinden. Sollte die Einigung in den kommenden Wochen formell bestätigt werden, würde aus einer oft beklagten Grauzone ein klarer europäischer Rechtsanspruch. 1

Alt gegen neu – kurz zusammengefasst

Bisher (VO 261/2004 + EuGH)Neu (Reform 2026)
Entschädigung250 / 400 / 600 € ab 3 h Verspätung (per EuGH-Urteil)250 / 400 / 600 € ab 3 h Verspätung (jetzt gesetzlich verankert)
Sitzplatz KinderNur indirekte Sicherheitsregeln (EASA)Kostenloser Nachbarsitz für Begleitung von Kindern unter 14
InformationspflichtAllgemein, kaum konkretisiertElektronisch, binnen 96 Stunden, mit Entschädigungshinweis
AntragsfristNicht EU-weit harmonisiert9 Monate
NamensfehlerOft kostenpflichtig (je nach Airline)Kostenlose Korrektur
No-Show-KlauselAirlines durften Rückflug streichenVerbot: Rückflug bleibt gültig
Außergewöhnliche UmständeRichterrechtlich definiertErstmals gesetzlich katalogisiert

Der Weg ist noch nicht zu Ende

12 Die Einigung soll dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden, gefolgt von einem Plenarvotum am 8. Juli und der finalen Annahme durch die EU-Minister. Noch ist der Deal nicht rechtsverbindlich. 4 Nach Inkrafttreten der Regeln haben Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit zur Umsetzung.

Zwölf weitere Monate also, in denen Eltern noch Gebühren zahlen könnten, um neben ihrem eigenen Kind zu sitzen. Zwölf Monate, in denen die Dreistigkeit als Geschäftsmodell weiterläuft. Aber immerhin: Das Ende ist absehbar.

Die EU hat dreizehn Jahre gebraucht. Sie hat geliefert. Spät, aber diesmal richtig.