Die „neuen Kirchenpfleger“ in Gebenstorf-Turgi (bzw. Kirchenbeamten) sind illegal gewählt und nicht im Amt, da die Klagen gegen ihre illegalen Wahlen vor dem Gericht behandelt werden. Die Gemeindeversammlung vom November 2021 durfte sie daher nicht wählen. Dennoch wird diese Willkür von der Landeskirche nicht verhindert, sondern gefördert.
Herrn Kirchenpfleger A. Zillig wird Amtsmissbrauch vorgeworfen und ihm wird Strafe wegen Missachtung der Schweizerischen Bundesverfassung zur Religionsfreiheit angedroht. Allgemein wird darunter das positive Recht auf Religionsausübung (Art. 15 BV) verstanden, das insbesondere in Bezug auf Kirchenbauten nicht eingeschränkt werden darf. Livestream-Kameras sollen nun, nach dem Votum der illegalen Kirchgemeindeversammlung, welche ohne Mittun des Kirchenpräsidenten Daniel Ric einberufen und abgehalten worden ist, abgebaut werden. Die Kameras sind montiert und durch die kantonalen Behörden aufgrund der von ihnen durchgeführten Kontrollen, genehmigt. Diese haben ergeben, dass Kameras legall sind und ihre Zustimmung erteilt, denn auch Datenschutzmängel oder sonstiges konnte nicht bestätigt werden. Die Transparenz des Vorgehens der bisher amtierenden Kirchenverwaltung beweise keine Rechtswidrigkeit. Warum wird alles jetzt abgebaut? Die Antwort ist klar: Jegliche Transparenz sollte jetzt verhindert werden, damit die Willkür und der Kampf gegen die Eucharistie und Sakramente der Kirche samt Priesteramt durch die von der Landeskirche geförderten Kirchgemeindegremien nicht öffentlich thematisiert werden. Was war falsch an der Entlassung des Gemeindeleiters, mit dessen Gehalt die Erhöhung der Zahl der Eucharistiefeiern finanziert werden konnte? Der Anstieg der monatlich gefeierten Eucharistiefeier von 7 auf 47 im Monat, innerhalb eines Jahres(2020), stellt ein Bedürfniss der Gläubigen nach der täglichen Feier der heiligen Messe in der katholischen Kirche auch in der Schweiz, und kein Bedürfniss der alternativen Events, welche die Eucharistie verdrängen. Nachdem der ineffiziente „Gemeindeleiter“ ausgesperrt war, brachten die täglichen Messen, Gottes Segen in die Gemeinde. Das ersparte „Nichtstun“-Geld des unqualifizierten Amtsinhabers, durfte durch die Priester hervorragend ersetzt werden, damit die Eucharistie aufgewertet werden kann, wie es das zweite Vaticanum lehrt.
Es scheint nur einen Grund zu geben, um in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi „alles ruhen zu lassen“, was bisher auch in Birmenstorf als Pilotprojekt geschehen ist. An der Kirche ohne Sakramente weiter zu schaffen, d.h. das Wesen der Katholische Kirche zu vernichten. Aber ohne Sakramente ist wohl Kirche nicht katholisch.
Es scheint dies aber nicht jedem so wichtig zu sein. Eine Lehre der falschen Propheten macht sich weit und breit. Denn nicht Mal der Unterschied zwischen Eucharistiefeier und Wortgottesdienst will verstanden werden.
An der rechtswidrigen Versammlung vom 17. Mai hat H.H. Hans-Peter Schmidt suggeriert, dass Eucharistiefeiern gleichwertig sind wie Wortgottesdienste. Damit widerspricht H.H. Schmidt nicht nur dem Evangelium, in dem Jesus seinen Jüngern den klaren Auftrag gibt, die Eucharistie zu feiern, sondern auch dem zweiten Vatikanum, das die Eucharistie zum Zentrum des liturgischen Lebens erklärt hat. Vor allem bringt es aber auch das ganze Steuersystem, auf dem die Landeskirche im Aargau basiert, in Erklärungsnot. Wenn es für Gott unwichtig ist, was in der Kirche gefeiert wird, stellt sich die Frage, weshalb so viele Laientheologen und Diakone überhaupt Geld verdienen. Einen Wortgottesdienst kann jeder Gläubige abhalten, auch ein Rosenkranz stellt einen Wortgottesdienst dar. Weshalb braucht es dann überhaupt hochbezahlte kirchliche Angestellte, wenn der Inhalt des Gottesdienstes keine Rolle spielt? Um die Verwirrung der Gläubigen zu stoppen sei Folgendes klar gesagt: Die Eucharistie ist das Zentrum des liturgischen Lebens.



