Warum Katch erst am 17. März 2024 über die Entscheidung vom 7. Juni 2023 berichtete, ist ein offenes Geheimnis und Fakt ist: Kathch manipuliert. Und die SBK in Person von Bischof Felix Gmür finanziert es vorbehaltlos. Eine Schande und ein Missbrauch zugleich?
Kath.ch hat vier Lügen in zwei Sätze gepackt und geschrieben:
„Die Aargauer Landeskirche kündigte dem Ordensmann per Oktober 2020 die Stelle im Wasseramt, und Bischof Felix Gmür entzog ihm etwa zeitgleich die Missio. Die Kündigung zog Serafin an die staatlichen Gerichte, bis ans Bundesgericht. Wegen der nicht erhaltenen Missio wandte er sich an die Behörden im Vatikan. Die haben nun ihren definitiven Entscheid bekannt gegeben.“
Tatsache ist, dass gerade der Missioentzug im Vorab, von der Landeskirche als Kündigungsgrund herangezogen wurde. Es geschah also nach missbräuchlichem Landeskirche-Plan. Ähnliche Fälle hat wohl die Landeskirche schon in den vegangenen Jahren praktiziert. Wie kommt kathch auf
„Wasseramt“ und was damit gemeint werden könnte ist jedem Leser frei uberlassen, es ist aber genau das, was Bischof entzogen hat „Wasseramt“ und damit seine Autorität vollkommen als „Knecht der Landeskirche“ ertrunken hat. Es geschah im Wasserschloss.
Die „endgültige Entscheidung“ welche kathch voreillig verkündigte, ist eben nicht endgültig, da die Verfahren gegen Kündigung laufen.
Es ist nichts anderes erwartet gewesen, als dass die Kirche dem Bischof die volle Ruckendeckung zuspricht (was sonst!) weil der Bischof volle Macht in seinem Bistum geniesst und hierarchisch geschützt wird. Interessant wäre hingegen zu erfahren, weshalb der Bischof von Basel seine Verteidigungslinie vor dem Obersten Gerichtshof völlig umkehrte, wie er es zuvor vor der Kongregation getan hatte. Interessant wäre die Begründung der beiden Urteile [Kongregation und des Gerichtshofes] zu vergleichen. Die Bischofs Aussage und Medienkommentare widersprechen sich daher in der Aussage der Entscheidung.
Es ist nun auch bedeutungslos, was im Jahr 2020 geschehen ist, denn damals hat die Landeskirche trotz der angefochtenen Missioentzug genau dies zu eigenem Vorteil missbraucht, was erfreulicherweise der Kantonale Verwaltungsgericht im Jahr 2023 als rechtswidrige Kündigung verurteilt hat. Also der Gerichtszwischenstand: 1:1 im Gebstorf-Turgi-Streit. Nichts also ist endgültig entschieden.



