Treten Menschen aus der katholischen Kirche aus, Ihren Namen aus den Kirchenbüchern zu tilgen, ist aber verboten, so der Vatikan. Nun ist auch die letzte „Schikane“ der Landeskirchen verboten worden. Wer aus der Kirche austritt, muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen und darf nicht sanktioniert werden. Eine kirchliche Trauung oder Beerdigungsfeier ist auch ohne Kirchensteuer möglich. Die Taufpfarrei wird nicht informiert, da keine Eintrags-Änderung darf vorgenommen werden. Die Angstmacherei der Landeskirche ist nun entlarvt und soll ihr zum Verhängnis werden, wenn möglichst viele Kirchensteuergelder ihr entzogen kommen. Noch mehr: treten Sie ungeniert aus der Landeskirche aus, wenn die Pfarrei nicht jeden Sonntag die heiligen Messen anbietet. Alles andere ist doch Beilage. Kirchenaustritt_Formular
Auch bei einem Austritt aus der katholischen Kirche darf der Taufeintrag einer Person nicht gelöscht werden. Das stellte der Vatikan am Donnerstag klar. „Das Kirchenrecht erlaubt keine Änderung oder Löschung von Einträgen im Taufregister, ausser zur Korrektur von Übertragungsfehlern“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten „Note“ der vatikanischen Gesetzesbehörde.
Das gelte auch, wenn eine Person aus der Kirche ausgetreten sei. Das Taufregister habe ausschließlich den Zweck, eine historische kirchliche „Tatsache“ zu bescheinigen und sei keine Mitgliederliste, erläutert das Dikasterium für Gesetzestexte. Es bestätige nicht den religiösen Glauben einzelner Personen oder die Zugehörigkeit einer Person zur Kirche. Weder die empfangenen Sakramente noch die daraus folgenden Eintragungen in den Taufregister schränkten den freien Willen jener Christen ein, die sich zu einem Austritt aus der Kirche entschliessen.
Das Taufregister muss laut Kirchenrecht in jeder Pfarrei geführt und aufbewahrt werden. Es dient dem Nachweis über empfangene Sakramente, die als Voraussetzung für weitere dienen. Sakramente sind im christlichen Glauben sichtbare Zeichen der göttlichen Gnade, also der Zuwendung Gottes zum Menschen. Die katholische Kirche kennt heute sieben Sakramente: Außer der Taufe sind Firmung, Ehe und Priesterweihe einmalige Sakramente, die nicht wiederholt werden dürfen.
„Die Nichtregistrierung dieser Handlungen würde die normale und einfache Verwaltung der Sakramente in der Kirche verhindern“, schreibt die Vatikanbehörde. Denn es wäre nicht sinnvoll, jedes Mal und in jedem Einzelfall zu untersuchen, ob diese sakramentalen Handlungen, die Voraussetzung für den Empfang anderer Sakramente sind, tatsächlich zuvor empfangen wurden.
Anders als etwa in Österreich, Deutschland oder der Schweiz gibt es in den meisten Ländern der Erde keine Möglichkeit zu einem staatlich registrierten Kirchenaustritt. Deshalb hat es in der jüngeren Vergangenheit in manchen Ländern Vorstöße gegeben, den Austritt aus der Kirche durch eine Streichung im Taufregister zu dokumentieren.



