Keine Kirchensteuer für juristische Personen existiert in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf, Schaffhausen und Waadt. Im Kanton Neuenburg gibt es einen freiwilligen Kirchenbeitrag für Mitglieder anerkannter Kirchen und juristische Personen. Im Kanton Tessin besteht die Möglichkeit der Steuerbefreiung. Am kommenden Sonntag stimmt die Glarner Landsgemeinde über einen Antrag der Jungfreisinnigen vom März 2019 ab. Diese wollen, dass Firmen von den Kirchensteuern befreit werden. Unabhängig davon bleibt die Kirche weiterhin Steuersklavin. Wie lange noch?



