Der langjährige Rechtsstreit um Daniel Ric, den ehemaligen Kirchenpflegepräsidenten von Gebenstorf-Turgi, hat eine neue, dramatische Wendung genommen. Berichten zufolge – unter anderem auf newseck.ch und dokumentiert auf der Plattform kathikirchegetu.com – wurde die für heutem den 25. Juni 2026 geplante Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Grund: Massive Formfehler der Staatsanwaltschaft in der Voruntersuchung, die eine ordnungsgemässe Verhandlung unmöglich machen.
🔍 Hintergrund: Ein Dorf im kirchenpolitischen Ausnahmezustand
Um zu verstehen, wie es zu dieser „Blamage“ kommen konnte, muss man den Hintergrund betrachten. Daniel Ric stand über Jahre im Zentrum eines erbitterten Machtkampfes in der katholischen Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi.
Der Kernkonflikt: Ric und seine Kirchenpflege verfolgten einen konservativen Kurs und hielten an einem Pater fest, den die Landeskirche Aargau und das Bistum ablehnten.1
Die Eskalation: Was als innerkirchlicher Streit begann, mündete in rechtlichen Schritten. Die Landeskirche setzte die Kirchenpflege ab – ein Vorgang, den Ric und seine Unterstützer stets als rechtswidrig und undemokratisch bezeichneten.
Die Plattformen:
kathikirchegetu.com: Diese Seite dient als Archiv des Widerstands. Hier werden Dokumente, Chronologien und Beweise für das (aus Sicht der Betroffenen) rechtswidrige Handeln der Landeskirche und der Behörden gesammelt.2 Es ist die Dokumentation eines „Justizskandals“ aus Sicht der Verteidigung.
newseck.ch: Das Portal berichtet über die jüngsten Entwicklungen, insbesondere über die Fehler der Staatsanwaltschaft, die nun dazu führten, dass das Verwaltungsgericht die Reissleine ziehen musste.
⚠️ Die „Blamage“: Warum das Gericht absagte
Wenn ein Verwaltungsgericht eine Verhandlung „auf unbestimmten Termin“ verschiebt, nachdem die Verteidigung auf Fehler in der Voruntersuchung hingewiesen hat, kommt das einer juristischen Bankrotterklärung gleich.
Die Vorwürfe wiegen schwer:
Mangelhafte Aktenführung: Wenn Beweise unsauber erhoben oder rechtliche Standards ignoriert werden, kann ein Gericht darauf kein Urteil stützen.
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Oftmals werden Entlastungsargumente in der Voruntersuchung ignoriert – ein Kardinalfehler in einem Rechtsstaat.
Druck der Institutionen: Es entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft unter dem politischen oder institutionellen Druck der Landeskirche gehandelt hat, anstatt objektiv die Fakten zu prüfen.
✍️ Wenn das Verfahren zum Selbstzweck wird
Wie kann es sein, dass ein Fall über Jahre hinweg aufgebauscht wird, nur um dann vor Gericht wegen „unfälschter Fehler“ in sich zusammenzubrechen? Die Frage, ob Gerichte und Staatsanwaltschaften heute „rechtmässig“ tätig sind, ist keine Verschwörungstheorie mehr, sondern eine berechtigte Sorge um die Qualität unserer Institutionen.
Im Fall Daniel Ric drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein unliebsamer Kritiker – jemand, der sich dem kirchlichen Mainstream entgegenstellte – mit den Mitteln des Strafrechts mürbe gemacht werden sollte. Wenn die Staatsanwaltschaft zur „verlängerten Werkbank“ von mächtigen Institutionen wie der Landeskirche wird, verliert der Rechtsstaat seine wichtigste Eigenschaft: die Neutralität.
Das Problem ist systemisch: Oft werden Verfahren eingeleitet, um Fakten zu schaffen und Personen öffentlich zu diskreditieren (Stichwort: Character Assassination). Dass die Voruntersuchung nun als fehlerhaft entlarvt wurde, rettet zwar vielleicht Rics juristische Haut, aber die Jahre der psychischen Belastung und des Rufmords sind nicht wiedergutzumachen.
Die Verschiebung auf „Unbekannt“ ist kein Sieg der Justiz, sondern ein Armutszeugnis. Es zeigt: Man wollte die Anklage durchpeitschen, hatte aber nicht genug Substanz, um dem kritischen Blick eines fähigen Anwalts standzuhalten.
Fazit: Wer die Dokumente auf kathikirchegetu.com liest, sieht ein Bild von Machtmissbrauch und Arroganz der Behörden. Die Justiz muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie fehlerhafte Untersuchungen überhaupt bis vor das Gericht lässt. Wenn das Recht nur noch als Waffe gegen Dissidenten eingesetzt wird, ist es kein Recht mehr – sondern reine Willkür. Der Fall Daniel Ric muss eine gründliche Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten in der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Alles andere wäre eine Fortsetzung dieser Blamage.
Der Fall Pater Adam hat ein strafrechtliches Nachspiel. Warum nun der Ex-Präsident der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi vor Gericht steht.
Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi: Fall Pater Adam landet vor Strafgericht: Jetzt muss sich sein engster Verbündeter verantworten
Auch Jahre später beschäftigt der Fall Pater Adam noch immer Gerichte. Diese Woche steht sein grösster Unterstützer, der frühere Präsident der katholischen Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi, vor dem Bezirksgericht Baden – schrieb Claudia Laube im Badenertagblatt am 24.06.2026, 05.00 Uhr in ihrem Artikel, wo viele Falsche Meldungen platziert wurden.
Kritik am Medienbericht (Badener Tagblatt / Claudia Laube)
Es handelt sich hierbei um pure Manipulation und einen Scheinprozess – schon allein deshalb, weil Pater Adam nicht einmal vom Gericht angehört worden ist. Das bedeutet, dass die Zeitung manipuliert im Artikel von Claudia Laube die Fakten.
Hier einige Beispiele:
Der Entzug der kirchlichen Missio ist in keiner Weise mit einem Verbot der Priestertätigkeit verbunden. Das wird von ihr wohl nie verstanden und sie wiederholt stets falsche Aussagen. Das kirchliche Gericht hat den Entzug der Missio nicht gutgeheissen, sondern das Urteil der Kleruskongregation (Vorinstanz) aufgehoben. In einem hierarchischen System ist es halt üblich, dass man selbsternannte Bischöfe unterstützt und ihnen Rückendeckung gibt. Das endgültige Urteil hat den Entzug der Missio nicht geklärt, sondern lediglich das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Die Sache ist also ungeklärt geblieben.
Frau Laube behauptet, die Kirchgemeinde habe die Anwaltskosten für Pater Adam bezahlt, was nie der Fall war. Wenn sie den Anwalt von Pater Adam gefragt hätte, hätte sie eine solche Behauptung niemals aufstellen dürfen.
Weiterhin wird behauptet, die Unterstützergruppe habe den Namen „Undergroundkirche“ verwendet. Auch das ist falsch, denn die Gruppe nannte sich „Underground(ch)risten“. Dies wäre in den Medien leicht zu finden gewesen, wenn Frau Laube einen fundierten Artikel hätte schreiben wollen.
Zudem wird suggeriert, dass das Pfarrhaus kostenlos zur Verfügung gestellt worden sei. Auch dies stimmt nicht. Saubere Recherchen würden zeigen, dass es sich bei dieser Behauptung gar nicht um Pater Adam handelt. Die Journalistin stellt hier im Sinne ihrer Auftraggeber Dinge zusammen und behauptet Falsches.
Ebenso stimmt die Chronologie der Fakten nicht: Jede Massnahme des Bischofs oder der Landeskirche diente allein dazu, einen Grund zu konstruieren, um daraufhin weitere Sanktionen verhängen zu können. Dagegen musste und muss sich Pater Adam stetig wehren.
Letztlich wird verschwiegen, dass der Fall vor dem Verfassungsgericht liegt – mit einer geforderten Entschädigungssumme für Pater Adam in Höhe von 5 Monatslöhnen (von 6 rechtlich möglichen) wegen rechtswidriger Kündigung. Dass die Kündigung rechtswidrig war, hatte das Verwaltungsgericht zuvor bereits festgestellt.
Verschwiegen wird auch die Machtmanipulation, die durch die Erhöhung der Anzahl der Kirchenpflegemitglieder erreicht wurde. Diese wurde ungeniert durch die Landeskirche während der laufenden Amtsperiode eingeführt. Somit kann man jedes unbequeme Gremium beliebig erweitern und die Machtverhältnisse manipulieren. Nach dieser „Machtübernahme“ ist die Anzahl der Mitglieder nun wieder herabgesetzt worden und beträgt wie vor dem Konflikt 5 Personen – nun aber besetzt mit landeskirchlichen Untertanen. Zudem wird verschwiegen, dass Pater Adam regulärer Bewohner des Pfarrhauses ist, was die Aussagen des Artikels bedeutend korrigiert.
Welches Spiel die Landeskirche (die als Anzeigeerstatterin im Strafgerichtsprozess gegen Daniel Ric auftritt) vor Gericht treibt, bleibt abzuwarten. Es ist ein trauriges Spiel „Goliath gegen David“. Wäre die Sache nämlich korrekt abgelaufen, hätte Pater Adam keine Entschädigung wegen rechtswidriger Kündigung zugesprochen bekommen. Das wiederum macht die Strafanzeige lächerlich, wenn es heisst, dass die damalige Kirchenpflege die Kündigung zu Recht angezweifelt hat.
„Machtkampf“ ist hierfür das falsche Wort. Hier geht es um einen Skandal, den die Landeskirche und weitere Akteure dem Einzelnen in die Schuhe schieben wollen. Dabei bedienen sie sich des Missbrauchs, der Rechtswidrigkeit und der Manipulation von Fakten.
Heute hat Pater Adam weder ein Hausverbot noch ein Rayonverbot. Trotzdem wird der Anschein erweckt, als ob er etwas Verbotenes am Hals hätte. Verunglimpfung ist das einzige Ziel dieses Artikels.
Die katholische Lehre vom gerechten Krieg gehört zu den ältesten und umstrittensten Bausteinen der theologischen Ethik. In seiner Enzyklika Magnifica humanitas hat Papst Leo XIV. dazu eine überraschende Position bezogen – die der renommierte Sozialethiker Manfred Spieker nun grundlegend kritisiert. Seine Analyse: Der Papst verwirft die Theorie offiziell, um sie dann durch die Hintertür wieder einzuführen.
Manfred Spieker ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück. Er zählt zu den profiliertesten deutschen Sozialethikern und publiziert regelmäßig zu Fragen der politischen Ethik, Friedenssicherung und katholischen Soziallehre.
In einem vielbeachteten Beitrag für die internationale Zeitschrift „Communio“ setzt sich Spieker mit den gesellschaftspolitischen Aussagen der Enzyklika Magnifica humanitas auseinander. Besonders ausführlich widmet er sich dabei dem Thema gerechter Krieg.
Die traditionelle Lehre vom gerechten Krieg
Die Lehre vom gerechten Krieg (bellum iustum) wurde seit Augustinus über Thomas von Aquin bis in die Neuzeit entfaltet. Sie ist im Katechismus der Katholischen Kirche präzise festgehalten und nennt strenge Bedingungen, unter denen ein Krieg sittlich erlaubt sein kann:
die gerechte Sache (iusta causa)
die rechte Absicht (recta intentio)
die Ausschöpfung aller friedlichen Mittel (Ultima Ratio)
die Verhältnismäßigkeit der Mittel
die begründete Aussicht auf Erfolg
Diese Kriterien dienen nicht dazu, Krieg zu rechtfertigen, sondern ihn ethisch zu begrenzen und politische Willkür zu verhindern.
Was sagt Papst Leo XIV. in Magnifica humanitas?
Papst Leo XIV. erklärt in seiner Enzyklika, die Lehre vom gerechten Krieg müsse heute „überwunden“ werden. Er beruft sich dabei auf seinen Vorgänger Franziskus, der zwei Argumente stark gemacht habe:
In der Gegenwart werde jeder Krieg von den Kriegsparteien als „gerecht“ dargestellt – das Konzept werde also beliebig.
Die modernen Waffensysteme machten es praktisch unmöglich, dass ein Krieg überhaupt noch gerecht sein könne.
Leo XIV. zitiert diese Argumente zustimmend. Seine Konsequenz: Die alte Doktrin sei nicht mehr tragfähig.
Manfred Spiekers Kritik: Ein unhaltbarer Widerspruch
Spieker hält diese Position für nicht schlüssig – und er formuliert eine pointierte Gegenrede.
Missbrauch beseitigt nicht das Recht auf Nutzung
„Wenn sich alle, die Krieg führen, auf diese Lehre [vom gerechten Krieg] berufen, muss man prüfen, wer dies rechtmäßig tut und wer nicht. […] Das bedeutet jedoch nicht, dass die Lehre vom gerechten Krieg selbst überholt ist“, schreibt Spieker.
Der bloße Missbrauch einer Lehre mache diese nicht falsch. Vielmehr sei es Aufgabe von Theologie und Ethik, die Kriterien anzuwenden und Fehlberufungen zu entlarven.
Moderne Waffen widerlegen die Doktrin nicht – sie bestätigen sie
Auch das Argument der Waffentechnik überzeugt Spieker nicht. Er stellt klar:
„Wenn eine bestimmte Waffe oder ihr Einsatz nicht gerechtfertigt werden kann, sollte ihr Einsatz abgelehnt werden. Dies widerlegt jedoch nicht die Lehre vom gerechten Krieg; im Gegenteil, es bestätigt sie.“
Denn die ethische Prüfung von Waffen und ihrer Wirkung setzt ja gerade jene Kriterien voraus, die der gerechte Krieg bereitstellt. Ohne diese Normen wäre eine Bewertung konkreter Militärtechnik gar nicht möglich.
Gerechte Verteidigung: Der Kern des Problems
Besonders auffällig ist für Spieker, dass Papst Leo XIV. an anderer Stelle das Recht auf gerechte Verteidigung im strengsten Sinne ausdrücklich verteidigt. Allerdings erklärt der Papst nicht, was genau darunter zu verstehen ist.
Spieker schreibt:
„Wollte man jedoch versuchen, legitime Verteidigung im strengsten Sinne des Wortes zu beschreiben, müsste man wohl auf die Lehre vom gerechten Krieg zurückgreifen, deren Kern eine strikte Beschränkung des Rechts auf den Einsatz militärischer Mittel zur Verteidigung ist.“
Mit anderen Worten: Die Spannung zwischen der Ablehnung der Doktrin und der Bekräftigung des Verteidigungsrechts bleibt unaufgelöst.
Die Rückkehr der Lehre – durch die Hintertür
Künstliche Intelligenz und Kriegsführung
Spieker verweist auf ein weiteres lehramtliches Dokument: die Note Antiqua et vetera des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom Januar 2025. Darin geht es um den ethischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz, insbesondere in der Kriegsführung. Anders als Leo XIV. verwirft diese Note die Lehre vom gerechten Krieg nicht. Stattdessen fragt sie nach der Bedeutung von KI für die traditionellen Kriterien.
Was Leo XIV. wirklich tut
Spieker zeigt, dass auch in Magnifica humanitas die Lehre vom gerechten Krieg faktisch wiederkehrt – nur eben verdeckt. Der Papst stellt nämlich selbst hohe ethische Anforderungen an den Einsatz von Gewalt:
Gewalt nur als „letztes Mittel“
ausschließlich im Falle legitimer Selbstverteidigung
auch KI-Systeme im Krieg nur unter „höchsten ethischen Standards“
und mit ausdrücklichen Kriterien für ihren Einsatz
Für Spieker ist das genau die Logik der traditionellen Lehre – mit allen ihren Elementen: Ultima Ratio, iusta causa, ethische Güterabwägung. Die Doktrin werde auf diesem Weg „durch die Hintertür“ wieder eingeführt.
Fazit: Ein lehramtlicher Spagat mit Folgen
Manfred Spieker macht darauf aufmerksam, dass die katholische Kirche sich der Verantwortung, ethische Maßstäbe für Krieg und Frieden zu formulieren, nicht entziehen kann. Wer die Lehre vom gerechten Krieg offiziell verabschiedet, aber in der Sache weiter mit denselben Prinzipien argumentiert, schafft theologische Verwirrung.
Statt eines kohärenten Neuansatzes beobachtet Spieker einen Widerspruch zwischen öffentlicher Ablehnung und verdeckter Weiterführung der klassischen Doktrin. Wer kirchliche Friedensethik ernst nimmt, sollte diesen Widerspruch benennen und auflösen.
Papst Leo XIV. habe in Magnifica humanitas die Lehre vom gerechten Krieg nicht wirklich überwunden – er habe sie unter anderem Namen erneuert.
In Zollikon-Zumikon wurde die gesamte Kirchenpflege abgewählt. Jetzt gerät der Pfarrer ins Visier – wegen Airbnb-Zimmern, die er für Begegnungen öffnete und deren Einnahmen er spendete. Reform oder Rachefeldzug? Lies selbst. #Kirche #Zollikon #Airbnb #Kirchenpolitik #Schweiz
Eine neue Kirchenpflege tritt an, um aufzuräumen. Doch statt Transparenz und Sachlichkeit liefert sie einen Feldzug gegen den eigenen Pfarrer. Der Fall Zollikon-Zumikon zeigt, wie schnell aus Reformeifer persönliche Vernichtung wird.
🔥 Demokratie oder Selbstjustiz? Der Putsch vom 1. Juni
Was sich am 1. Juni in der katholischen Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon abspielte, war kein gewöhnlicher demokratischer Wechsel. Es war eine feindliche Übernahme. Raphael Widmer, langjähriger Präsident der Rechnungsprüfungskommission und beruflich als Group CFO bei Stadler Rail in der Chefetage der Schweizer Wirtschaft zu Hause, brachte eine komplette Ersatzmannschaft in Stellung – und fegte die gesamte bisherige Kirchenpflege aus dem Amt.
Sein Hebel: Vorwürfe von Interessenkonflikten und Vergabeverstössen. Ein Kirchenpfleger, der zugleich Treuhänder war, führte die Buchhaltung. Ein anderer sass in einer Malerfirma, die Aufträge der Kirchgemeinde im Umfang von rund 200’000 Franken erhalten hatte. Klingt nach Vetternwirtschaft. Klingt nach Skandal. Klingt – bei genauerem Hinsehen – aber deutlich weniger dramatisch, als es inszeniert wurde.
Denn die Zürcher Landeskirche stellte auf Anfrage klar: Aufträge an Firmen mit Beteiligung von Kirchenpflegemitgliedern sind grundsätzlich zulässig – solange die Ausstandsregeln eingehalten werden. Und selbst das Einholen von Gegenofferten ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Ob die alte Kirchenpflege diese Regeln tatsächlich verletzt hat, ist bis heute nicht abschliessend geklärt. Die Aufsichtsbeschwerde der RPK war zum Zeitpunkt des Umsturzes noch nicht einmal behandelt worden. Widmer wollte das Ergebnis gar nicht erst abwarten.
Mit anderen Worten: Man hat den Richterspruch nicht gebraucht. Man hat sich selbst zum Richter gemacht.
🎯 Ziel erkannt: Jetzt ist der Pfarrer dran
Kaum war die alte Kirchenpflege beseitigt, brauchte die neue offenbar ein neues Ziel. Sie fand es im eigenen Pfarrer.
Pascal Marquard, ein ehemaliger Franziskaner mit internationalem Hintergrund, ehemaliger Guardian des Klosters in Freiburg und früherer Bischofsvikar für Deutschfreiburg, hatte über längere Zeit ein Gästezimmer in seiner Pfarrwohnung über Airbnb vermietet. Auch ein separates Studio im Pfarrhaus soll auf der Plattform angeboten worden sein. Das kam an der Kirchgemeindeversammlung zur Sprache – und wurde von der neuen Kirchenpflege sofort zur Affäre aufgeblasen, obwohl solche Vermietungen nicht verboten und rechtskonform sind.
Der neue Kirchenpflegepräsident Vedran Zrno formulierte die Vorwürfe mit kalkulierter Schärfe: keine Genehmigung, ungeklärte Einnahmen, Sicherheitsbedenken wegen vertraulicher Dokumente im Pfarreisekretariat, Fragen zur Nutzung kirchlicher Infrastruktur. Das Wording liest sich wie eine Anklageschrift. 220 Gästebewertungen auf Airbnb werden als Beweis angeführt, 69 Franken pro Nacht als Tarif genannt – als handle es sich um ein illegales Hotelgewerbe im Kirchengebäude. Unsinn.
Was dabei gezielt unterschlagen oder heruntergespielt wird: Marquard hat die frühere Kirchenpflege nach eigenen Angaben vorab informiert. Er handelte also nicht heimlich. Er hat den Nettogewinn nach eigener Aussage gespendet – an Bedürftige und an das Seelsorgewerk „Oremus“ im Zürcher Niederdorf. Und er beruft sich auf das Personalhandbuch der Zürcher Kantonalkirche selbst, das das Pfarrhaus ausdrücklich als „offenen, gastfreundlichen Ort“ definiert, an dem Gäste aufgenommen werden sollen.
Man mag darüber diskutieren, ob Airbnb das richtige Instrument dafür ist. Man mag Fragen zur Abrechnung stellen. Aber der Ton, in dem die neue Kirchenpflege vorgeht, lässt keinen Zweifel: Es geht nicht um Klärung. Es geht um Demontage.
🪞 Wer wirft hier mit Steinen? Die Doppelmoral der Saubermänner
Es lohnt sich, einen Schritt zurückzutreten und das Gesamtbild zu betrachten. Raphael Widmer und sein Kreis sind mit dem Anspruch angetreten, die Kirchgemeinde von Interessenkonflikten zu befreien. Das klingt ehrenhaft. Doch was sie bisher geliefert haben, ist das genaue Gegenteil von dem, was sie versprochen haben:
Sie haben eine Wahl erzwungen, bevor die zuständige Aufsichtskommission ihre Beschwerde überhaupt prüfen konnte. Das ist kein rechtsstaatliches Vorgehen. Das ist Selbstjustiz.
Sie haben die Vorwürfe gegen die alte Kirchenpflege öffentlich inszeniert – per offenem Brief und Medienarbeit –, obwohl die Kantonalkirche die Sachlage deutlich weniger dramatisch einschätzte.
Sie richten sich nun gegen den Pfarrer, ohne dass bisher geklärt ist, ob überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt. Stattdessen werden öffentlich Forderungen nach Offenlegung gestellt und Ansprüche auf Herausgabe von Einnahmen in den Raum gestellt – ein Vorgehen, das in seiner Aggressivität für eine Kirchgemeinde beispiellos ist.
Wer so handelt, betreibt keine Aufklärung. Wer so handelt, führt eine Kampagne.
⚔️ Priester gegen Buchhalter – Ein Pfarrer wird zum Staatsfeind erklärt
Das Perfide an der Strategie ist ihre Systematik. Erst wurde die alte Kirchenpflege als korrupt dargestellt. Jetzt wird der Pfarrer als eigennützig hingestellt. Schritt für Schritt werden alle, die nicht zur neuen Führung gehören, öffentlich diskreditiert.
Pfarrer Marquard hat sich in seiner Laufbahn als Seelsorger, Klostervorsteher und Bischofsvikar einen Ruf erarbeitet, der weit über eine Zürcher Vorortsgemeinde hinausreicht. Sein Verständnis von Gastfreundschaft – geprägt von der franziskanischen Tradition, gelebt in Klöstern in verschiedenen Ländern – mag nicht jedem Buchhaltergeist einleuchten. Aber es ist ein zutiefst pastorales Anliegen.
Dass ein Pfarrer, der an seinem Küchentisch Christen, Hindus, Muslime, Buddhisten und Atheisten empfängt und daraus Begegnungen und Gespräche entstehen lässt, nun wie ein Betrüger behandelt wird, sagt alles über die Prioritäten der neuen Kirchenpflege – und nichts über den Pfarrer.
😶 Bern, Rom, Zürich – Alle schauen weg
Die Katholische Kirche im Kanton Zürich hat sich bisher hinter dem Verweis auf die Autonomie der Kirchgemeinden versteckt. Das ist bequem, aber verantwortungslos. Wenn eine Kirchenpflege einen Pfarrer öffentlich unter Druck setzt, seine Reputation beschädigt und ihn faktisch aus dem Amt zu drängen versucht, dann ist das keine interne Angelegenheit mehr. Dann ist das ein Führungsversagen auf Kosten eines Einzelnen.
Das Generalvikariat der Bistumsregion Zürich-Glarus, dem die Angelegenheit gemeldet wurde, hat auf eine Medienanfrage nicht einmal reagiert. Das Schweigen der kirchlichen Oberen ist in diesem Fall nicht Zurückhaltung – es ist Mittäterschaft durch Unterlassung.
💥 Fazit: Das ist keine Reform – das ist ein Rachefeldzug
Die Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon erlebt keine Reform. Sie erlebt eine Machtübernahme, die sich als Aufräumaktion tarnt, aber in Wahrheit Karrieren zerstört und eine Gemeinschaft spaltet.
Wer mit dem Anspruch antritt, Transparenz und Fairness herzustellen, muss sich an diesen Massstäben auch selbst messen lassen. Davon ist in Zollikon-Zumikon nichts zu sehen. Was man sieht, ist ein Muster, das aus der Politik nur allzu bekannt ist: Erst ein Feind, dann der nächste. Erst die Kirchenpflege, jetzt der Pfarrer. Und morgen?
Eine Kirchgemeinde, die ihren Pfarrer wie einen Angeklagten behandelt, hat nicht Ordnung geschaffen. Sie hat das Vertrauen zerstört, auf dem jede Gemeinde aufgebaut ist.
Wer im Namen der Gerechtigkeit Köpfe rollen lässt, sollte sich fragen, ob er noch im Dienst der Gemeinschaft handelt – oder nur noch im Dienst der eigenen Macht.
Jordan Bardella traf sich mit anderen Politikern. Foto: web
„Aufgrund fehlender klarer Anweisungen hat sich die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex zu einer willkommenen Gastgeberin für illegale Einwanderung entwickelt“, sagte Jordan Bardella, Präsident des französischen Rassemblement National.
Der französische Rechtspolitiker und Vorsitzende des Rassemblement National, der als einer der aussichtsreichsten Präsidentschaftskandidaten gilt. Mitglieder der von ihm geführten und von der Familie Le Pen gegründeten Partei sitzen – gemeinsam mit Mitgliedern der Nationalen Bewegung – in der Fraktion „Patrioten für Europa“ im Europäischen Parlament.
Auf die Frage der Journalisten, was Frankreich seiner Meinung nach gegen Russlands hybride Kriegsführung unternehmen sollte, antwortete er, Paris solle sich auf die Verteidigung seiner Grenzen konzentrieren.
„ Ich denke, dass Frankreich unter anderem durch die jährlichen Beiträge an die Europäische Union keine ausreichend strengen Auflagen stellt. Es stimmt, dass Frontex aufgrund fehlender klarer Anweisungen zum Grenzschutz zu einem willkommenen Anlaufpunkt für illegale Migration geworden ist, obwohl Pushbacks dort verboten sind “, sagte Bardella.
Der Vorsitzende des Sicherheitsrates erklärte, seine Partei wolle, dass „Frontex Pushbacks durchführen kann , also Migranten zurückweist, die an den Toren Europas ankommen.“ „ Wir sollten das Prinzip der doppelten Grenzkontrolle umsetzen können, das heisst, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Grenzkontrollen wieder aufzunehmen, sagte er.
Seiner Meinung nach sollte Frankreich Grenzkontrollen zu Italien einführen. Laut Bardella ist dies eine der Routen, über die Migranten nach Frankreich gelangen. „ Wir sollten auch Frontex die Möglichkeit geben, seine Rolle wahrzunehmen. Die Europäische Kommission sieht Migration nicht als Problem, sondern als Projekt “, betonte er.
Der Wahlkampf in Frankreich hat bereits begonnen und gipfelt in den Präsidentschaftswahlen 2027. Die Politiker des Rassemblement National führen derzeit in den Umfragen. Unabhängig davon, ob Bardella oder die langjährige Parteivorsitzende Marine Le Pen kandidiert, können beide laut aktuellen Umfragen mit über 30 Prozent der Stimmen rechnen. Le Pens Kandidatur hängt von einer Gerichtsentscheidung ab, die am 7. Juli erwartet wird.
Die zentristischen Politiker und ehemaligen Premierminister Gabriel Attal und Édouard Philippe erreichen Zustimmungswerte zwischen 14 und 15 Prozent (Attal) bzw. 17 und 19 Prozent (Philippe). Am anderen Ende des politischen Spektrums liegt Jean-Luc Mélenchon, Vorsitzender der linksextremen Partei Untamed France, bei rund 15 Prozent.
Die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) wurde Ende 2004 gegründet und hat ihren Sitz in Warschau. Zu ihren Aufgaben gehören die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Verwaltung der Außengrenzen, die Unterstützung bei der Ausbildung nationaler Grenzbeamter und die Begleitung gemeinsamer Operationen zur Rückführung von Migranten. Von Januar 2015 bis Mai 2022 war Fabrice Leggeri Exekutivdirektor von Frontex. Er trat nach der Veröffentlichung eines Berichts des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zurück, der den Franzosen für Unregelmäßigkeiten in der Führung der Institution und eine mangelhafte Personalpolitik verantwortlich machte. Der schwerwiegendste Vorwurf von OLAF betraf Leggeris Verantwortung für die Vertuschung der erzwungenen Rückführung von Migranten aus Griechenland in die Türkei. Nach seinem Rücktritt wurde Leggeri 2024 für die Partei Rassemblement National (RAP) von Bardella ins Europäische Parlament gewählt.
Jordan Bardella, Frontex und die christlich-konservative Karte: Frankreichs Rechte vor 2027
Frankreichs rechte Szene hat ein neues Gesicht: Jordan Bardella, der 28-jährige Präsident des Rassemblement National (RN), gilt als möglicher Kandidat für die französische Präsidentschaftswahl 2027. Sein politisches Profil verbindet harte Positionen in der Migrationspolitik mit einem kulturellen Diskurs über Identität und die christlichen Wurzeln Europas. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Personalentscheidung, Fabrice Leggeri, den ehemaligen Direktor der EU-Grenzschutzagentur Frontex, auf der RN-Liste für die Europawahl zu platzieren. Was steckt dahinter?
Wer ist Jordan Bardella?
Jordan Bardella ist seit 2021 Parteipräsident des RN und wird von vielen Beobachtern als designierter Präsidentschaftskandidat für 2027 gehandelt. Der junge Politiker inszeniert sich als moderne, bürgerliche Alternative zum politischen Establishment. Seine Kernthemen:
Migration und Grenzsicherheit
Nationale Souveränität Frankreichs
Kritik an der Europäischen Union
Verteidigung traditioneller Werte und der christlichen Kultur Europas
Fabrice Leggeri und die Frontex-Kontroverse
Fabrice Leggeri stand mehrere Jahre an der Spitze von Frontex, der Agentur für die EU-Außengrenzen. Unter seiner Führung geriet die Behörde in die Kritik. Menschenrechtsorganisationen und EU-Ermittler warfen Frontex vor, illegale Pushbacks von Flüchtlingen durchgeführt oder geduldet zu haben. Gemeint sind Zurückweisungen an den Grenzen, ohne die Möglichkeit eines Asylverfahrens.
Leggeri trat 2022 von seinem Amt zurück, wies die Vorwürfe aber stets zurück. Anhänger sehen in ihm einen pflichtbewussten Grenzschützer; Kritiker hingegen einen Verantwortlichen für menschenrechtswidrige Praktiken an Europas Außengrenzen. Genau diese polarisierende Figur holte Bardella 2024 auf Listenplatz 3 der RN-Europaliste – ein Signal, das weit über den Europawahlkampf hinausreicht.
Warum Leggeri für Bardellas Strategie wichtig ist
Die Personalie Leggeri ist kein Zufall. Sie erfüllt mehrere Funktionen in Bardellas politischer Strategie:
Kompetenz und operative Erfahrung: Leggeri bringt Insiderwissen über die EU-Grenzpolitik mit und verleiht dem RN Glaubwürdigkeit in Fragen der äußeren Sicherheit Frankreichs und Europas.
Märtyrer-Narrativ: Leggeri wird im RN-Diskurs als jemand dargestellt, der von der Brüsseler Elite und einer vermeintlich zu nachgiebigen Migrationspolitik geopfert wurde. Das spricht Wähler an, die sich nach einem entschlossenen Grenzschutz sehnen.
Brücke zu konservativen Milieus: Leggeri ist praktizierender Katholik. Sein Profil passt zur Hinwendung des RN zu christlich-konservativen Strömungen in Frankreich und Europa.
Christlich-konservative Strömungen und der RN
Bardella und der RN greifen zunehmend auf eine kulturelle Identitätspolitik zurück, die sich auf das Christentum als historisches Erbe Europas bezieht. Dabei geht es nicht um Theologie oder kirchliche Lehre, sondern um eine zivilisatorische Selbstbeschreibung: Frankreich und Europa seien durch christliche Werte, Traditionen und das Bild der traditionellen Familie geprägt.
Diese Strategie dient mehreren Zielen:
Sie soll konservative Wähler ansprechen, die mit dem gesellschaftspolitischen Kurs Macrons unzufrieden sind.
Sie ermöglicht eine Abgrenzung gegenüber dem Islam, ohne ausschließlich auf Sicherheitsthemen setzen zu müssen.
Sie verknüpft nationale Identität mit einem europäischen Kulturkampf, in dem Begriffe wie „christliches Abendland“ wieder politisch relevant werden.
Internationale Verbindungen: Bardella unterhält Kontakte zu Parteien wie Fratelli d’Italia (Giorgia Meloni), Fidesz (Viktor Orbán) und Vox in Spanien – allesamt Kräfte, die einen christlich-konservativen Kurs mit nationaler Souveränität und restriktiver Migrationspolitik verbinden.
Widersprüche und Kritik
Die Anrufung christlicher Werte durch den RN ist nicht unumstritten. Kirchenvertreter in Frankreich und Papst Franziskus haben sich mehrfach für Seenotrettung und die Rechte von Flüchtlingen ausgesprochen und Pushbacks verurteilt. Die katholische Soziallehre erkennt ein grundsätzliches Recht auf Migration an und betont die universale Menschenwürde.
Kritiker werfen Bardella daher vor, das Christentum instrumentell zu nutzen:
Kreuz als Fahne, nicht als Gebot der Nächstenliebe
Selektive Übernahme von Traditionen bei gleichzeitiger Ablehnung humanitärer Konsequenzen
Spannungen zwischen nationaler Abschottung und christlichem Universalismus
Diese Widersprüche könnten für Teile der katholischen Stammwählerschaft zum Problem werden. Gleichzeitig wächst das Potenzial bei Wählern, die sich von den Amtskirchen längst entfernt haben, aber eine kulturelle Bindung zum Christentum als Teil ihrer Identität sehen.
Die Bedeutung für die Präsidentschaftswahl 2027
Bardellas Kurs zeigt, wohin sich der RN entwickelt: hin zu einer Mischung aus hartem Grenzschutz, nationaler Identitätspolitik und kulturellem Konservatismus. Die Europawahl 2024 war ein erster Test für dieses Konzept. Für 2027 lautet die Frage, ob damit auch eine Mehrheit bei den französischen Präsidentschaftswahlen möglich ist.
Die Einbindung von Fabrice Leggeri signalisiert, dass der RN auch vor radikalen außen- und migrationspolitischen Signalen nicht zurückschreckt. Dabei steht nicht nur die politische Zukunft Bardellas auf dem Spiel, sondern auch die Frage, wie Frankreich sein Verhältnis zu Europa, zur Migration und zum kulturellen Erbe definieren will.
Fazit: Ein junger Hoffnungsträger mit riskanter Doppelstrategie
Jordan Bardella zählt zu den meistbeobachteten Politikern Frankreichs. Seine Doppelstrategie aus migrationspolitischer Härte und christlich-konservativer Wertedebatte hebt ihn von früheren Generationen des RN ab. Die Personalie Fabrice Leggeri bündelt beide Aspekte: operative Grenzerfahrung und das Image des aufrechten Verteidigers christlich-europäischer Identität.
Ob dieser Kurs 2027 ins Élysée führt, hängt nicht zuletzt von der Fähigkeit des politischen Zentrums und der Linken ab, eigene Antworten auf Sicherheitsbedürfnisse, kulturelle Verunsicherung und den Wunsch nach Zugehörigkeit zu formulieren. Bis dahin bleibt Bardella die zentrale Figur der französischen Rechten – und ein Testfall für die Frage, wie eng konservative Politik und umstrittene EU-Beamte in Europa zusammenrücken dürfen.
Astana: Die Gedenkfeiern zum 90. Jahrestag der Deportation von Polen nach Kasachstan haben begonnen
Gefangene in der Wildnis. Foto aus der Sammlung der Historischen Kommission des Verbandes der Sibirischen Deportierten, Krakauer Zweigstelle, via krakow.ipn.gov.pl
In Astana, der Hauptstadt Kasachstans, haben die Gedenkfeiern zum 90. Jahrestag der Deportation von Polen nach Kasachstan begonnen. Schon vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden in der Sowjetunion lebende Polen zahlreichen Deportationen ausgesetzt. Die erste Zwangsdeportation fand 1936 statt.
Die Messe zur Eröffnung der Feierlichkeiten in der Kathedrale von Astana wurde von Erzbischof Tomasz Peta, dem örtlichen Metropoliten, zelebriert, die Predigt hielt Pater Leszek Kryża TChr, Direktor des Teams für die Hilfe der Kirche im Osten.
Der Prediger erinnerte an die Berichte deportierter Polen, die unter schwierigen Lebensbedingungen lebten. Er betonte, dass Glaube, Gebet und Gemeinschaft angesichts von Leid, Hunger und Trennung zu einem besonderen Schatz geworden seien. Sie spendeten Kraft und Hoffnung und ermöglichten es, trotz aller Widrigkeiten die Würde zu bewahren. Er hob auch die Bedeutung selbstloser Güte und Nächstenliebe hervor. Er wies darauf hin, dass wahrer Reichtum in spirituellen Werten, gegenseitiger Hilfe, Liebe und Solidarität liege.
Der nächste Teil der Feierlichkeiten wird ein Symposium mit dem Titel „90. Jahrestag der Deportation von Polen nach Kasachstan: Wiederherstellung der historischen Wahrheit und Bewahrung der Erinnerung“ sein. Zu den Themen gehört die Rolle des Rosenkranzes in den Überlebensstrategien deportierter Polen in Kasachstan, basierend auf Archivmaterialien.
Die in der Sowjetunion durchgeführten Deportationen waren ein massenhaftes und institutionalisiertes Phänomen . Sie stellten eine Form genozidaler Repression gegen diejenigen dar, die die sowjetischen Machthaber aus verschiedenen Gründen als Feinde betrachteten. Zwischen 1920 und 1956 wurden in der UdSSR etwa 130 Deportationen durchgeführt, die zur Umsiedlung von über 12 Millionen Menschen führten. Polen (als ethnische Gruppe) und polnische Staatsbürger aus den östlichen Provinzen der Zweiten Polnischen Republik, die ab September 1939 von der Sowjetunion besetzt waren, wurden zwischen 1936 und 1952 mehrfach massenhaft in die UdSSR deportiert. Ihre erste Deportation fand 1936 statt.
Im Januar 1936 entwickelte das NKWD-Kommando einen Plan zur Umsiedlung „unsicherer Elemente“ aus den Grenzgebieten der westlichen Sowjetukraine nach Kasachstan. Rechtsgrundlage für die Deportation war ein Beschluss des Rates der Volkskommissare der UdSSR vom 28. April 1936. Hauptorganisator der Deportation war das NKWD unter der Leitung von Genrich Jagoda. Hauptziel der geplanten Deportationen Moskaus war die Säuberung der Grenzgebiete zu Polen, da in der UdSSR lebende Polen häufig Kontakt zu ihren Verwandten in der Zweiten Polnischen Republik pflegten. Dies diente als Grundlage für Spionagevorwürfe gegen die polnische Bevölkerung. In dem „gesäuberten“ Gebiet planten die Sowjets den Bau einer modernen Verteidigungslinie, militärischer Übungsplätze und Flugfelder. Ein weiterer wichtiger Grund für die Deportation der Polen war das Scheitern der sogenannten Korenizatsiya-Politik . Diese zielte darauf ab, kommunistische Ideen in der nationalen (in diesem Fall polnischen) Marchlewski-Region (Polnische Nationalregion, benannt nach Julian Marchlewski) zu verbreiten. Indoktrinierte Polen sollten ihre Landsleute im Ausland zur Revolution und zur Annahme des kommunistischen Systems bewegen, und die Region sollte ein Beispiel für ein „kommunistisches Paradies“ werden. Das geplante Experiment scheiterte jedoch. 1935 wurde die Marchlewski-Region aufgelöst und die dort lebenden Polen nach Kasachstan deportiert. Die gesamte Zwangsumsiedlungskampagne war von aggressiver Propaganda und Täuschung geprägt.
Die Polen wussten weder warum noch wohin sie deportiert werden sollten. Die Deportation erfolgte in zwei Phasen. In der ersten Phase, die vom 20. Mai bis zum 5. Juni 1936 dauerte, wurden 5.567 Familien (27.023 Personen) umgesiedelt. Die zweite Phase fand im September und Oktober 1936 statt, in deren Verlauf 9.433 Familien (42.954 Personen) umgesiedelt wurden. Nach Nationalität aufgeschlüsselt, betrug die Gesamtzahl der umgesiedelten Familien 11.494 polnische (75,7 %) und 3.506 deutsche (23,4 %) (insgesamt 69.977 Personen). Während des Transports in Viehwaggons erkrankten und starben viele Menschen an Erschöpfung, Mangelernährung und fehlender medizinischer Versorgung. Die umgesiedelten Polen wurden nach Nordkasachstan transportiert, wo für Europäer ungünstige klimatische Bedingungen herrschten. Zur Ansiedlung der Deportierten wurden 43 spezielle Siedlungen (toczki) eingerichtet, in denen die deportierten Personen bis 1956 vom Kommandantenbüro verwaltet werden sollten.
Schwierige Lebensbedingungen, Wohnungsmangel (manche verbrachten ihren ersten Winter in Militärzelten), Infektionskrankheiten, fehlende medizinische Versorgung und Hunger führten zu zahlreichen Todesfällen. Dies war jedoch erst der Anfang des Leidens der Vertriebenen – ein Jahr später, im Rahmen der antipolnischen Operation (1937–1938), holten NKWD-Offiziere Männer aus ihren Häusern und ermordeten sie. Erst nach einigen Jahren gelang es den deportierten Polen, ihr Leben zumindest ansatzweise zu normalisieren (sofern man dies überhaupt als Normalisierung bezeichnen kann) und Häuser zu bauen, die schon bald (1940) weitere polnische Staatsbürger aufnahmen, die aus den östlichen Provinzen der Zweiten Polnischen Republik deportiert worden waren. Die Kinder und Enkelkinder der in der Kasachischen SSR geborenen Polen wurden sowjetischisiert; es war ihnen verboten, Polnisch zu lernen oder nationale Traditionen zu pflegen. Die Heranbildung des „Sowjetmenschen“ war eine Priorität der sowjetischen Nationalitätenpolitik. Die 1936 deportierten Polen mussten bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 warten, um in ihre Heimat zurückkehren zu können.
Die Europäische Union befindet sich in einer Phase multipler Belastungsproben. Energiekrise, geopolitische Desorientierung, demografischer Wandel und eine zunehmende Fragmentierung der politischen Willensbildung werfen die Frage nach der strukturellen Resilienz des europäischen Integrationsprojekts auf. Um die gegenwärtigen Dysfunktionalitäten nicht nur symptomatisch, sondern strukturell zu verstehen, bieten sich klassische Zivilisationstheorien als analytische Instrumente an. Die Werke Ibn Khalduns, Arnold Toynbees und Oswald Spenglers, obgleich in unterschiedlichen historischen Kontexten entstanden, eröffnen distanzierte Betrachtungsweisen auf die Vergänglichkeit politischer Ordnungen – und damit auch auf die spezifische Verfasstheit der EU.
I. Theoretische Grundlagen: Drei Morphologien des Historischen
Ibn Khaldun (1332–1406) entwickelte in seiner Muqaddima eine sozialpsychologische Zyklustheorie staatlichen Aufstiegs und Verfalls. Zentral ist hierbei der Begriff der Asabiyya, einer diffusen, quasi-tribalen Solidarität oder Gruppenkohesion, die den Aufstieg von Herrschaftsverbänden begründet. Nach Khaldun durchläuft jede Staatsbildung einen Lebenszyklus: Aus einer robusten, gemeinschaftlich getragenen Asabiyya entsteht eine neue Dynastie, die nach Generationen der Machtkonsolidierung jedoch in administrativer Verflachung, steigender Luxusorientierung und der Erosion des ursprünglichen Zusammenhalls endet. Der Staat wird zur reinen Bürokratie, anfällig für neue, solidarischere Gruppen.
Arnold Toynbee (1889–1975) formulierte in A Study of History eine nicht-deterministische Theorie der Zivilisationen als Reaktionsgefüge. Zivilisationen entstehen seiner Ansicht nach nicht durch Umwelt oder Rasse, sondern durch das erfolgreiche Zurückweisen von Herausforderungen (Challenge and Response). Entscheidend ist die Fähigkeit einer „schöpferischen Minderheit“ (creative minority), adäquate Antworten auf existenzielle Krisen zu finden und diese durch mimetische Anziehung (mimesis) der breiten Bevölkerung zu vermitteln. Scheitert diese Vermittlung, entsteht eine „proletarische Minderheit“ (internal proletariat), die sich vom Wertekonsensus abspaltet, sowie eine „externe Proletariat“ (external proletariat), das die Zivilisation militärisch bedroht. Der Untergang einer Zivilisation ist somit ein Kommunikationsversagen, keine natürliche Erschöpfung.
Oswald Spengler (1880–1936) konstruierte in Der Untergang des Abendlandes eine organische Geschichtsphilosophie. Kulturen sind für Spengler selbständige Organismen mit eigener „Seele“ (Faustische Seele im Falle des Abendlandes), die nach einer Früh-, Blüte- und Spätphase unausweichlich in die „Zivilisation“ übergehen. Während die Kulturphase durch schöpferische Innerlichkeit und stilistische Einheit gekennzeichnet ist, charakterisiert die Zivilisationsphase bloße technische Verwaltung, Imperialismus, Geldwirtschaft und eine Ausbreitung der Weltstädte auf Kosten des ländlichen Ursprungs. Die Zivilisation ist der Winter der Kultur: Sie ist überreif, mechanistisch und sterbensmatt, nicht mehr schaffend, sondern verwaltend.
II. Analytische Anwendung: Die EU als Zivilisationsphänomen
Betrachtet man die EU durch diese theoretischen Prismen, ergeben sich drei komplementäre Diagnosen ihrer aktuellen Dysfunktionalität.
1. Der Verlust der europäischen Asabiyya (Khaldun) Die europäische Integration begann als elitäres Projekt einer kleinen „schöpferischen Minderheit“ (Monnet, Schuman, Adenauer), getragen von einer postkatastrophischen Solidarität – einer modernen Form der Asabiyya, die sich aus der gemeinsamen Erfahrung zweier Weltkriege und der totalitären Bedrohung speiste. Diese kohäsive Energie ermöglichte die frühen Integrationsschritte (EGKS, EWG).
Khalduns Modell suggeriert jedoch, dass mit dem Erfolg die Erosion einhergeht. Die EU der Gegenwart zeigt Anzeichen fortgeschrittener Bürokratisierung: Die ursprüngliche politische Vision ist einer regulativen Routine gewichen, die von den Bürgern als fremd und technokratisch empfunden wird. Die Asabiyya fragmentiert sich in nationale Teilöffentlichkeiten; Solidarität wird nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt, sondern ökonomisch kalkuliert (Nettozahlerdebatten). Die „Luxusorientierung“ äußert sich hier nicht primär im konsumistischen Sinne, sondern als institutioneller Komfortgewinn: Die EU-Institutionen scheinen sich selbst zu verwalten, statt politische Leidenschaft zu mobilisieren. Die wiederkehrenden Krisen (Eurokrise, Flüchtlingskrise, Rechtsstaatskonflikte) werden nicht als gemeinsame Herausforderungen bewältigt, sondern als Lastenverteilungskonflikte, die den Zusammenhalt weiter zersetzen.
2. Die Herausforderung der Antwortfähigkeit (Toynbee) Toynbees Modell der Challenge and Response bietet eine dynamischere Perspektive. Die EU steht aktuell vor einer Kumulation externer Herausforderungen: Die Rückkehr der Systemkonkurrenz mit Russland und China, die klimaökonomische Transformation, die demografische Umkehr und die digitale Souveränität stellen Belastungstests dar, die die antwortende Fähigkeit des Systems überfordern.
Das Problem der EU liegt hier in der Sclerosis der Antwortmechanismen. Das Einstimmigkeitsprinzip im Rat und die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten verhindern eine schnelle „schöpferische“ Anpassung. Statt einer kohärenten Antwort entstehen Fragmentierungen: Die „interne Proletariats“ manifestiert sich in der Abspaltung autoritärer Regime in Ungarn und Polen sowie im Aufstieg euroskeptischer Parteien; das „externe Proletariat“ zeigt sich in der Destabilisierung der europäischen Nachbarschaft (Sahel, Naher Osten, Ostgrenze). Die EU droht, nach Toynbees Begrifflichkeit, zu einem „Universalstaat“ zu werden – einer starren, defensiven Struktur, die Überleben sichert, aber nicht mehr kulturell schöpferisch ist.
3. Die Zivilisationsphase der Integration (Spengler) Spenglers Morphologie ist für die EU ambivalent anwendbar, da die EU selbst keine Kultur im spenglerschen Sinne (mit eigener Religion, Kunst, Architektur) hervorgebracht hat, sondern eine politische Ordnungsform der abendländischen Kultur ist. Dennoch lässt sich argumentieren, dass die EU den Übergang von der kulturellen zur zivilisatorischen Phase der europäischen Geschichte begleitet.
Die frühe europäische Einigung war getragen von einer „Faustischen“ Dynamik: grenzüberschreitende Bewegung, expansionistische Ökonomie, utopische Politik (die „ Vereinigten Staaten von Europa“ als Vision). Die Gegenwart zeigt demgegenüber Züge der Spätphase: Die EU agiert zunehmend als imperiale Verwaltungsstruktur (Regulierung durch die Kommission, technokratische Governance), während die ursprüngliche politische Begeisterung („Never again war“) zu einer ritualisierten Phrase geworden ist. Der Niedergang äußert sich hier als Verfall in bloße Mechanik: Das Projekt wird nicht mehr von einer transnationalen Vision getragen, sondern von administrativer Selbstreferenz und ökonomischer Kalkulation. Die „Pseudomorphose“ – Spenglers Begriff für die kulturelle Unterwerfung unter fremde, ältere Formen – könnte man in der Orientierung der EU an verstaatlichten Modellen nationaler Souveränität erkennen, statt einer genuin postnationalen Ordnungsform.
III. Methodische Grenzen und kritische Reflexion
Die Anwendung prämoderner und frühmoderner Zivilisationstheorien auf die EU erfordert epistemologische Vorsicht. Die EU ist kein Reich oder Nationalstaat, sondern ein sui generis-Gebilde supranationaler Governance. Khalduns Fokus auf dynastische Zyklen greift zu kurz, da die EU keine monarchische oder autoritäre Zentralmacht besitzt, sondern auf deliberativer Konsensbildung beruht. Toynbees Modell impliziert eine Homogenität der „Zivilisation“, die der pluralistischen Natur der EU mit ihren 27 demokratischen Mitgliedstaaten nicht gerecht wird. Spenglers organisches Geschichtsbild ist zudem durch seinen kulturellen Determinismus belastet, der politische Handlungsfreiheit und institutionelle Innovation unterschätzt.
Dennoch leisten die Theorien eine wertvolle heuristische Funktion: Sie verweisen auf die Nicht-Naturalität politischer Ordnungen und die permanente Gefahr der institutionellen Ermüdung.
IV. Fazit: Zwischen Verfall und Metamorphose
Die Analyse zeigt, dass die EU nicht notwendigerweise im Niedergang begriffen ist, wohl aber in einer kritischen Phase der institutionellen Erschöpfung. Khalduns Asabiyya-Verlust erklärt die Legitimationskrise, Toynbees Modell diagnostiziert die Reformunfähigkeit angesichts neuer Herausforderungen, und Spenglers Morphologie beschreibt die Gefahr einer Verwaltungszivilisation ohne politische Seele.
Die Zukunft der EU hängt somit nicht von historischen Gesetzmäßigkeiten ab, sondern von der Fähigkeit, neue Formen politischer Solidarität zu generieren – eine Neubegründung der europäischen Asabiyya durch demokratische Partizipation statt elitärer Verwaltung. Ob dies gelingt, bleibt die entscheidende historische Frage des 21. Jahrhunderts.
Ordo Iuris kündigt rechtliche Schritte an: Gruppe von Polen wollte am Berliner Denkmal der Opfer des Zweiten Weltkriegs gedenken – was dann geschah, bleibt nicht ohne Folgen
Berlin. Was als stiller Akt der Pietät gedacht war, endete in Konfrontation und Gewalt. Eine Gruppe polnischer Staatsbürger wollte am Denkmal in Berlin der Opfer des Zweiten Weltkriegs gedenken – ein Akt, der in einer zusammenwachsenden europäischen Gemeinschaft eigentlich Selbstverständlichkeit sein sollte. Stattdessen wurden die Anwesenden durch Polizei angegriffen, das Kreuz ist durch Polizei misshandelt worden, nach Angaben von Zeugen und der Organisation Ordo Iuris sind die Teilnehmer körperlich angegriffen.
Was genau geschah?
Die genauen Umstände des Vorfalls sind bislang nicht vollständig geklärt. Fest steht: Eine Gruppe von Polen hatte sich zum Jahrestag am Denkmal in Berlin eingefunden, um der Opfer des Zweiten Weltkriegs zu gedenken. Ein Mitglied der Gruppe trug ein Kreuz – ein Symbol, das im christlichen Gedenkkultur tief verwurzelt ist. Im Verlauf der Zusammenkunft kam es zu einem skandalösen Zwischenfall, bei dem die Teilnehmer mutmasslich misshandelt wurden.
Die Frage, die sich aufdrängt, ist unbequem, aber notwendig: Warum wird friedliches Gedenken mit Gewalt beantwortet? Und warum geschieht dies ausgerechnet in einem Land, das sich selbst als demokratischen Rechtsstaat versteht?
Ordo Iuris kündigt Intervention an
Die juristische Stiftung Ordo Iuris in Polen, die sich weltweit für religiöse Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, hat angekündigt, den Fall juristisch zu begleiten. Der Präsident der Organisation versicherte öffentlich seine Bereitschaft, den Betroffenen Rechtsschutz zu gewähren und alle notwendigen Verfahrensschritte vorzubereiten.
Seine Worte fielen dabei bewusst nüchtern aus – und gerade deshalb umso nachdrücklicher:
„Es ist an der Zeit, die deutsche Seite zu beschwichtigen. Warum brauchen wir ein weiteres ‚Gloria victis‘, wenn wir im Recht sein können, aber auch Verfahrensfragen auf unserer Seite und eine befriedete deutsche Seite haben? Weil das Gesetz dieses Mal auf unserer Seite hätte sein können.“
Mit dem Verweis auf „Gloria victis“ – der lateinischen Formel für den ruhmreichen Verlierer, den Helden einer ehrenvollen Niederlage – traf der Präsident einen wunden Punkt. Die polnische Geschichte ist voll solcher glorreicher Niederlagen. Sein Appell lautete sinngemäss: Diesmal soll es nicht um heroisches Scheitern gehen, sondern um einen messbaren rechtlichen Erfolg.
Ein Muster, das Fragen aufwirft
Der Vorfall steht nicht isoliert. In den vergangenen Jahren häufen sich Berichte über Übergriffe und Schikanen gegenüber polnischen Bürgern in Deutschland – insbesondere dann, wenn nationale oder christliche Symbole im Spiel sind. Ob es sich um Einzelfälle handelt oder um ein strukturelles Problem, darüber lässt sich streiten. Dass ein friedlicher Gedenkakt an einem Denkmal für die Opfer des Zweiten Weltkriegs in Übergriffe mündet, ist jedoch kein Einzelfall, den man schulterzuckend zur Kenntnis nehmen sollte.
Es wirft die Frage auf, ob Deutschland ein Problem im Umgang mit dem 2. Weltkriegs-Gedenken hat – und ob die Institutionen, die eigentlich den Schutz aller Bürger gewährleisten sollen, in solchen Momenten versagen.
Zwischen Rechtsstaat und Realität
Ordo Iuris setzt auf das Recht als Instrument der Deeskalation. Statt Empörung und Provokation fordert die Organisation Fakten, Verfahren und eine rechtliche Auseinandersetzung auf Augenhöhe. Das ist – unabhängig von der politischen Haltung, die man der Organisation entgegenbringt – ein Ansatz, der in einer Rechtsordnung wie der deutschen eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Doch die bittere Pointe in den Worten des Präsidenten bleibt haften: „Das Gesetz hätte dieses Mal auf unserer Seite sein können.“ Ein Konjunktiv, der mehr sagt als eine ganze Rede. Er spricht von Erfahrungen, die offenbar gelehrt haben, dass das Gesetz nicht immer auf der Seite derer ist, die friedlich gedenken.
Was bleibt?
Ein Denkmal in Berlin. Und ein Akt der Gewalt dorthin, wo Stille und Respekt hätten herrschen sollen.
Ob die angekündigten rechtlichen Schritte von Ordo Iuris zu einem Verfahren führen, wird sich zeigen. Ob die deutsche Seite „beschwichtigt“ werden muss oder sich von selbst besinnt, bleibt abzuwarten. Was nicht warten kann, ist die Antwort auf eine grundlegende Frage:
Wie viel Gewalt gegen Gedenkende ist vereinbar mit dem Anspruch einer offenen, rechtsstaatlichen Gesellschaft?
Das Veto des Erbprinzen von Liechtenstein und die bleibende Wahrheit der Humanae Vitae
Vaduz, Juni 2026 – Eine kleine Alpenrepublik steht im Zentrum einer ethischen Debatte, die die ganze westliche Welt bewegt: Liechtenstein debattiert über eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts bis zur 12. Schwangerschaftswoche – orientiert am sogenannten „Schweizer Modell“. Doch aus dem Schloss Vaduz meldet sich Erbprinz Alois zu Wort: Er werde sein vetorechtliches Prinziprecht einsetzen, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Was als innerstaatlicher Kompetenzstreit zwischen Krone und Parlament wirkt, ist in Wirklichkeit eine Zäsur – und eine Gelegenheit, zum Grundlegenden zurückzukehren: zur Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis an.
I. Die Ausgangslage: Ein kleines Land, eine grosse Frage
Liechtenstein kennt seit 2002 eine Regelung, die Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellt. Eine Volksinitiative will nun weitergehen: Straffreiheit bis zur 12. Schwangerschaftswoche auf Verlangen der Frau – de facto eine Legalisierung. Die Initianten verweisen auf das Schweizer Modell, das seit 1942 besteht und in dem annually rund 10.000 Eingriffe vorgenommen werden.
Erbprinz Alois, der seit 2004 die Regentschaft führt, hat wiederholt betont, dass er seine Verantwortung für das Gemeinwohl ernst nehme. Sein Veto ist kein persönlicher Eigenwillen, sondern Ausdruck einer Verantwortung, die über parteipolitische Mehrheiten hinausreicht. Es ist der Versuch, den Staat daran zu erinnern, dass nicht alles, was technisch möglich und demokratisch majorisierbar ist, auch moralisch legitim ist.
II. Humanae Vitae: Kein antiquiertes Dokument, sondern eine Prophetie
Am 25. Juli 1968 veröffentlichte Papst Paul VI. die Enzyklika Humanae Vitae – „Über die ordnungsgemässe Weitergabe des menschlichen Lebens“. Inmitten des sexuellen Umbruchs der 1968er Jahre hielt sie an einem festen Prinzip fest:
„Jede eheliche Zweisamkeit muss dem Schöpfergott offen bleiben für das neue Leben, das aus der Vereinigung der Ehegatten hervorgehen kann.“ (Humanae Vitae, Nr. 11)
Doch Humanae Vitae ist weit mehr als ein Dokument über Empfängnisverhütung. In ihren berühmt gewordenen „Voraussagen“ (Nr. 17) warnte Paul VI. vor den Konsequenzen einer Abkehr von der natürlichen Ordnung:
Ein allgemeiner Verfall der Moral – die Trennung von Erotik und Fruchtbarkeit führe zur Banalisierung des Sexualaktes.
Ein Verlust des Respekts vor der Frau – der Mann werde dazu verleitet, die Frau als Mittel zum Zweck zu betrachten.
Druck auf die öffentliche Autorität – Staaten würden dazu neigen, contraceptiva und sterilisationa zu fördern.
Ein wachsender Fatalismus – die Menschen würden sich der Herrschaft von Technik und Bürokratie unterwerfen.
Was 1968 als alarmistisch galt, liest sich heute als nüchterne Diagnose unserer Gegenwart. Der Zusammenhang zwischen der Leugnung der Lebensoffenheit in der Ehe und der Akzeptanz von Abtreibung als „Wahlfreiheit“ ist kein blosser rhetorischer Trumpf – er ist anthropologisch kohärent. Wer das Leben als optionales Produkt betrachtet, wird logischerweise auch das ungeborene Leben als optionale Komplikation behandeln.
III. Das ungeborene Leben: Keine Frage der „Wahl“, sondern der Würde
Die katholische Lehre ist hierin eindeutig und nicht verhandelbar:
„Das menschliche Leben ist heilig und unantastbar von dem Augenblick der Empfängnis an.“ (Gaudium et Spes, Nr. 51)
„Die Tötung unschuldiger Menschen ist eine der schlimmsten Sünden.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2272)
Das Embryo ist kein „Potential“ – es ist ein Mensch. Die moderne Embryologie bestätigt, was die Kirche seit Jahrhunderten lehrt: Ab der Befruchtung liegt eine einzigartige, unverwechselbare menschliche Genetik vor. Ein eigenständiges menschliches Leben beginnt – nicht als abstrakte Möglichkeit, sondern als konkrete Realität.
Die 12. Schwangerschaftswoche – jene Schwelle, die die Initianten als Grenze setzen wollen – ist biologisch willkürlich. In dieser Woche hat das Kind bereits ein schlagendes Herz, funktionsfähige Organe, greifende Reflexe und kann Schmerz empfinden. Die Grenzziehung dient nicht dem Schutz des Lebens, sondern der Beruhigung des Gewissens.
IV. Das Veto des Erbprinzen: Monarchische Verantwortung in demokratischer Zeit
Die Kritik an Erbprinz Alois ist schnell zur Hand: Er sei ein Relikt vergangener Zeiten, ein Mann ohne demokratische Legitimation, der seinen persönlichen Glauben dem Volk aufzwinge. Doch dieses Argument verwechselt die Quelle der Autorität mit dem Inhalt des Arguments.
Das Veto des Fürsten ist kein Akt der Tyrannei – es ist die letzte Instanz des Schutzes für jene, die keine Stimme haben: das ungeborene Kind. In einer Demokratie, in der die Mehrheit über Minderheiten bestimmt, braucht es Korrektive, die an universelle Wahrheiten erinnern – an Rechte, die nicht der Abstimmung unterliegen.
Das Grundgesetz Liechtensteins (Art. 63) gibt dem Fürsten das Recht, Gesetze zu blockieren. Dieses Recht wurde ihm nicht aus Laune verliehen, sondern aus der Erkenntnis, dass demokratische Mehrheiten fehlbar sind – insbesondere, wenn es um die Rechte der Wehrlosesten geht.
„Die Demokratie ist nicht alles. Es gibt Werte, die über der Mehrheitsentscheidung stehen.“ – Papst Benedikt XVI.
V. Gegen die Utilitaristische Verkürzung
Die Argumentation der Initianten folgt einer typisch utilitaristischen Logik: Das Wohl der Frau, die wirtschaftliche Freiheit, die Selbstbestimmung – all das wird höher gewichtet als das Recht des Kindes auf Leben. Doch die katholische Ethik kennt keine Hierarchie der Würde. Die Würde der Frau und die Würde des Kindes stehen nicht in Konkurrenz – sie stehen in derselben göttlichen Ordnung.
Die wahre Befreiung der Frau liegt nicht in der Freiheit, ihr Kind zu töten, sondern in der Gesellschaft, die sie in ihrer Mutterschaft stützt, begleitet und wertschätzt. Die Kirche hat dies immer gewusst: Nicht das Verbot der Abtreibung ist das Problem, sondern der Mangel an Solidarität mit Müttern in Not.
VI. Was die Kirche sagen muss
Die katholische Kirche in Liechtenstein – und darüber hinaus – darf in dieser Frage nicht schweigen. Sie muss:
Klar und unmissverständlich lehren, dass Abtreibung eine schwere Sünde ist (KKK 2271-2275).
Pastoral begleiten, indem sie Frauen in schwierigen Situationen hilft – mit Beratung, materieller Unterstützung und community.
Politisch einfordern, dass der Staat die Lebensschutzgesetzgebung stärkt und keine Gesetze verabschiedet, die das Töten ungeborener Kinder legalisieren.
Ökumenisch und gesellschaftlich dialogieren, ohne die Wahrheit zu verwässern.
Das Schweizer Modell – auf das die Initianten verweisen – ist kein Vorbild, sondern ein Mahnmal: In der Schweiz werden jährlich rund 10.000 Kinder im Mutterleib getötet. Dies ist keine „Lösung“, sondern eine Tragödie, die inStillleben gehüllt wird.
VII. Fazit: Die letzte Grenze
Erbprinz Alois von Liechtenstein steht mit seinem Veto nicht auf der falschen Seite der Geschichte – er steht auf der richtigen Seite der Wahrheit. Die Geschichte wird nicht von jenen gemacht, die das Leben verfügsbar machen, sondern von jenen, die es verteidigen.
Die Humanae Vitae bleibt eine Prophetie – nicht weil sie unfehlbar im politischen Sinne ist, sondern weil sie den menschlichen Körper, die Ehe und das Leben in seiner ganzen Tiefe ernst nimmt. Liechtenstein hat jetzt die Chance, nicht dem Zeitgeist zu folgen, sondern dem Gewissen zu horchen.
Die Frage ist nicht, ob der Staat das Recht hat, Abtreibungen zu erlauben. Die Frage ist, ob der Mensch das Recht hat, ein anderes menschliches Leben zu beenden. Und die Antwort der Kirche – die Antwort der Vernunft und der Nächstenliebe – ist seit zweitausend Jahren dieselbe:
Nein. Das Leben ist nicht unsere. Es ist Geschenk.
„Der Wert eines Lebens bemisst sich nicht an seiner Nützlichkeit, sondern an seiner Würde.“ – Der heilige Johannes Paul II., Evangelium Vitae (1995)
Der Stiftsbezirk St. Gallen, einer der geschichtsträchtigsten Orte des katholischen Glaubens in der Schweiz, wurde am vergangenen Samstag zur Bühne eines ökumenischen Familienfestes unter dem Titel «Kirche Kunterbunt». Nach Angaben der katholischen und evangelisch-reformierten Kirche nahmen rund 1000 Personen daran teil. Es wurde gebastelt, gespielt, geturnt, gerätselt, gemalt und gesegnet. Auf dem Klosterplatz stand eine sogenannte «Hüpfkirche», in Kapellen und Kirchen wurden kreative Stationen angeboten, und in der Kathedrale fand eine gemeinsame Feier statt.
Was auf den ersten Blick harmlos, familienfreundlich und zeitgemäss wirkt, wirft bei genauerem Hinsehen ernste Fragen auf: Wird hier der katholische Glaube weitergegeben – oder wird er durch Eventkultur ersetzt?
Familien im Zentrum – aber Christus?
Die Veranstalter betonten, man wolle «Familien ins Zentrum» rücken und ihren Einsatz für die Gesellschaft würdigen. Dieses Anliegen ist grundsätzlich ehrenwert. Familien brauchen Unterstützung, Wertschätzung und geistliche Begleitung. Doch die entscheidende Frage lautet: Steht bei einem kirchlichen Fest tatsächlich Christus im Zentrum – oder hauptsächlich das Erlebnis?
Wenn der Stiftsbezirk, die Kathedrale, Kapellen und kirchliche Räume zu Orten werden, an denen «gezaubert, gebastelt, geturnt und gespielt» wird, entsteht leicht der Eindruck, dass das Heilige dem Unterhaltungswert untergeordnet wird. Die Kirche ist jedoch nicht zuerst ein pädagogisches Freizeitangebot, sondern der Ort der Anbetung Gottes, der Verkündigung des Evangeliums und der sakramentalen Begegnung mit Christus.
Problematische Symbolik: Segen als Spielstation?
Besonders sensibel ist alles, was mit Segen, Sakramenten und liturgischen Zeichen zu tun hat. Wenn Segenshandlungen in einen spielerischen Parcours eingebettet werden – etwa mit ungewöhnlichen Materialien oder kreativen Symbolen wie Weinkorken oder ähnlichen Gegenständen –, droht eine Banalisierung. Ein Segen ist keine Bastelidee und kein nettes Ritual zur Abrundung eines Familienprogramms. Er ist eine kirchliche Handlung, die Ehrfurcht, Glauben und geistliche Ernsthaftigkeit verlangt.
Natürlich kann Kirche kindgerecht sprechen. Aber kindgerecht bedeutet nicht beliebig. Kinder haben ein feines Gespür für das Heilige. Man muss ihnen nicht das Mysterium nehmen, um sie zu erreichen.
Ökumene ohne katholisches Profil?
Hinzu kommt die ökumenische Dimension. Dass katholische und reformierte Christen zusammenkommen, ist an sich nicht verwerflich. Gemeinsames Gebet, Begegnung und gegenseitiger Respekt sind wichtige Anliegen. Doch katholische Ökumene darf nicht bedeuten, dass konfessionelle Unterschiede verwischt werden.
Die katholische Kirche unterscheidet sich in entscheidenden Punkten von reformierten Gemeinschaften: im Verständnis der Eucharistie, des Priestertums, der Sakramente, der Kirche selbst und der apostolischen Tradition. Wenn gemeinsame Feiern vor allem auf niedrigschwellige Symbolik, kreative Aktionen und allgemeine Familienwerte reduziert werden, entsteht ein Christentum ohne klare Lehre und ohne sakramentale Tiefe.
Gerade im Stiftsbezirk St. Gallen, einem Ort von überragender kirchengeschichtlicher Bedeutung, müsste das katholische Profil besonders sichtbar sein. Stattdessen entsteht der Eindruck einer religiösen Erlebnislandschaft, in der alles freundlich, bunt und offen ist – aber wenig eindeutig katholisch.
Die Gefahr der Eventkirche
Die Kirche steht heute unter Druck: sinkende Gottesdienstbesuche, Glaubensverlust, Austritte, religiöse Gleichgültigkeit. Die Versuchung ist gross, darauf mit immer neuen Formaten zu reagieren: niederschwellig, kreativ, bunt, laut, spielerisch. Doch die zentrale Krise der Kirche ist nicht ein Mangel an Unterhaltung. Sie ist ein Mangel an Glauben, Katechese, Sakramentenverständnis und Ehrfurcht.
Eine «Hüpfkirche» mag Kinder anziehen. Aber führt sie sie zum Gebet? Zum Kreuz? Zur Eucharistie? Zur Beichte? Zur Liebe zur Kirche? Oder vermittelt sie unterschwellig: Kirche ist dann interessant, wenn sie wie ein Freizeitpark funktioniert?
Wenn kirchliche Räume vor allem als Erlebnisräume genutzt werden, verliert man das Bewusstsein dafür, dass eine Kirche kein neutraler Veranstaltungsort ist. Besonders eine Kathedrale ist nicht Kulisse, sondern geweihter Raum. Dort geht es nicht zuerst um Aktivität, sondern um Anbetung.
Was Familien wirklich brauchen
Familien brauchen keine Verwässerung der Lehre. Sie brauchen Orientierung. Sie brauchen Priester, Seelsorger und Gemeinden, die ihnen helfen, den Glauben im Alltag zu leben. Sie brauchen würdige Liturgie, verständliche Katechese, echte Beichte, eucharistische Anbetung, Gebet, geistliche Begleitung und eine klare christliche Moral.
Kinder brauchen keine Kirche, die sich selbst entkernt, um modern zu wirken. Sie brauchen Erwachsene, die ihnen zeigen, dass Gott wirklich heilig ist. Dass die Messe mehr ist als Gemeinschaft. Dass Segen mehr ist als ein Symbol. Dass die Kirche mehr ist als ein buntes Angebot.
Fazit
«Kirche Kunterbunt» mag gut gemeint sein. Es mag Familien erreicht und vielen Menschen einen schönen Tag beschert haben. Doch gerade gut gemeinte Initiativen müssen kritisch geprüft werden. Wenn der Preis dafür die Verflachung katholischer Inhalte, die Banalisierung heiliger Orte und die Verwischung konfessioneller Unterschiede ist, dann ist dieser Preis zu hoch.
Die Kirche wird nicht erneuert, indem sie sich immer stärker an Eventkultur, Pädagogik und Unterhaltung anpasst. Sie wird erneuert durch Heiligkeit, Wahrheit, würdige Liturgie und klare Verkündigung.
Eine Kirche, die nur noch bunt sein will, läuft Gefahr, ihre eigene Farbe zu verlieren: das Licht Christi.
Der Autor ist Schweizer Theologe. Die wiedergegebenen Zitate stammen aus den offiziellen Veranstaltungsinformationen.