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Bischof Barron antwortet Monsignore Paglia: „Postmoderne ist im Trend.“

In einem Beitrag auf X antwortet der amerikanische Bischof auf das Interview, in dem Monsignore Paglia eine entscheidende Rolle bei der Auflösung des Johannes-Paul-II.-Instituts für sich beansprucht: „Diese ‚tiefgreifende‘ Reform beinhaltete vor allem ein Überdenken des Begriffs des Naturrechts selbst.“

Bischof Barron antwortet Monsignore Paglia: „Postmoderne ist im Trend.“

Bischof Vincenzo Paglia – (Foto: Imagoeconomica)

Das Interview, das Monsignore Vincenzo Paglia settimananews.it gab , bestätigte laut dem amerikanischen Bischof Robert Barron „die schlimmsten Befürchtungen“ hinsichtlich der Ausrichtung der vatikanischen Institutionen, die sich der Familie widmen. Bischof Barron erläuterte seine Gedanken in einem ausführlichen Beitrag auf X, in dem er schrieb, Monsignore Paglia räume ein, eine „sehr tiefgreifende Reform“ anstreben zu wollen, die den Begriff des Naturrechts demontiere und ihn durch etwas ersetze, das Barron als „modischen Postmodernismus“ bezeichnet.
Kern von Barrons Kritik ist die Abkehr von absoluten moralischen Normen hin zu einer Theorie, die auf der „historischen Unterscheidung subjektiver und kultureller Erfahrung“ basiert. Für Barron ist dieser Ansatz keine notwendige pastorale Weiterentwicklung, sondern ein begrifflicher Irrtum, der den moralischen Diskurs „dysfunktional“ mache. Er argumentiert, die Relativierung der fundamentalen Prinzipien der Moral sei genauso gefährlich wie die Relativierung der Gesetze der Logik: In beiden Fällen sei jede rationale Auseinandersetzung unmöglich.

Um die Gefahr dieser Sichtweise zu verdeutlichen, führt Barron ein provokantes Beispiel an: die Sklaverei. Er fragt, ob Sklaverei „grundsätzlich falsch“ sei, unabhängig von gesellschaftlichem Konsens oder Meinungsumfragen. Barron erinnert daran, dass große Denker wie Aristoteles oder im 19. Jahrhundert in den USA als moralisch integer geltende Menschen die Sklaverei aufgrund der kulturellen Gegebenheiten ihrer Zeit für akzeptabel hielten. Wenn Moral zu einer Funktion „ständig veränderlicher kultureller und erfahrungsbezogener Daten“ werde, warnt Barron, könne nichts verhindern, dass ein zukünftiger Konsens solche Gräueltaten erneut im Namen gelebter Erfahrung rechtfertige.

Im Gegensatz zu Paglias Ansicht verteidigt Barron den Wert des Naturrechts und absoluter moralischer Grundsätze und verweist auf die Enzyklika „Veritatis Splendor“ von Johannes Paul II. als wesentliche theologische Grundlage. Der amerikanische Bischof betont, dass es „Werte gibt, die so fundamental sind, dass Handlungen, die ihnen widersprechen, ihrem Wesen nach böse sind“. Diese Tatsache im Streben nach einer Theologie, die nicht rein theoretischer Natur ist, zu ignorieren, bedeutet für Barron, die objektive Wahrheit aufzugeben und sich in „gefährlichen Gewässern“ zu verlieren.
Letztlich verurteilt Barron den Versuch, die Prinzipien der klassischen Moral unter dem Deckmantel der „Doktrinentwicklung“ zu relativieren. Seine Position ist eindeutig: Der Entzug absoluter moralischer Normen in der Kirche fördert weder die Freiheit noch die seelsorgerische Sensibilität, sondern beraubt die Gläubigen der Orientierung, die sie benötigen, um sich in der Geschichte zurechtzufinden, ohne den Launen der Zeit zu erliegen.
„Das Interview von Erzbischof [Paglia] erinnerte mich ehrlich gesagt an die Diskussionen, die ich auf der Synode zur Synodalität mit einigen meiner deutschen Kollegen geführt habe“, schloss Barron. „ Unter dem Deckmantel der Doktrinentwicklung waren sie bestrebt, die der klassischen Moral zugrunde liegenden Prinzipien zu relativieren oder radikal zu verändern . Wenn dies tatsächlich das Ziel war und ist, haben wir uns auf gefährliches Terrain begeben.“

Belgien muss erstmals Betroffene kolonialer Gewalt entschädigen

Belgiens spätes Eingeständnis: Ein Sack Geld kann ein Verbrechen nicht aufwiegen – aber das Schweigen ist endlich gebrochen

Kommentar

Es gibt Sätze, die ein Land lieber nicht hören möchte. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist so einer – und er klebt nun, rechtskräftig, am belgischen Staat. 3Der Brüsseler Kassationsgerichtshof wies am 22. Mai 2026 die Berufung des belgischen Staates zurück. Das Urteil – ursprünglich Ende 2024 gefällt – wurde damit rechtskräftig. Belgien hat verloren. Endgültig. Und das ist gut so.

Wer wissen will, wie lange Staaten ihre Verantwortung wegschieben können, schaue auf die Klägerinnen. 1Die Klage der fünf Frauen, die heute mehr als 70 Jahre alt sind, datiert ins Jahr 2020 zurück. Fünf Frauen, alle jenseits der siebzig, mussten bis ins hohe Alter prozessieren, um zu erreichen, was eine zivilisierte Gesellschaft ihnen von selbst hätte zugestehen müssen: die Anerkennung, dass ihnen Unrecht geschah.

Was geschah – und warum die Ausreden nicht zogen

Man stelle es sich konkret vor. 6Léa Tavares Mujinga, Noëlle Verbeeken, Simone Ngalula, Marie-José Loshi, Monique Bitu Bingi: Sie alle wurden in der Provinz Kasai im Alter zwischen zwei und vier Jahren ihren Eltern entrissen und durchlitten Höllenqualen, ehe sie es nach Europa schafften. Kleinkinder, herausgerissen aus ihren Familien – nicht durch einen Krieg, nicht durch eine Katastrophe, sondern durch staatliche Planung. 11Das Gericht stellte fest, dass unter Belgiens Kolonialherrschaft in der Region der Großen Seen die systematische rassische Segregation der sogenannten Métis-Kinder unmenschlich und ein Akt der Verfolgung war.

Der Grund für dieses Verbrechen ist an Zynismus kaum zu überbieten. 12Métis-Kinder galten als „Bedrohung für die Ideologie der weißen Vorherrschaft“ in der Kolonie, weil rassistische gesellschaftliche Normen jene nicht akzeptierten, die nicht in starre rassische Kategorien passten. Kinder wurden also bestraft – für die schlichte Tatsache ihrer Existenz.

Und die juristische Verteidigung des belgischen Staates? Sie war ein moralisches Armutszeugnis. Belgien berief sich darauf, dass es das Verbrechen damals noch gar nicht gegeben habe. 10Der belgische Staat bestritt die Verantwortung für die während seiner Kolonialherrschaft begangenen Verbrechen und behauptete – spiegelbildlich zu den Argumenten anderer europäischer Regierungen gegen Reparationen –, die Kolonialpolitik gegen gemischtrassige Kinder als Bedrohung der weißen Vorherrschaft sei nach den damaligen Gesetzen kein Verbrechen gewesen.

Das Gericht ließ diese Ausrede nicht gelten – und legte dabei eine historische Heuchelei offen. 3Belgien war an den Nürnberger Prozessen beteiligt und forderte die Verurteilung des deutschen Staates für ähnliche Verbrechen – die Entführung deutscher und polnischer Kinder. 1948 wurden Verantwortliche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, und Belgien erkannte dieses Urteil selbstverständlich an. Die juristische Logik der Anwälte: „Ja, aber gleichzeitig tat Belgien im Kongo dasselbe.“ Mit anderen Worten: Was Belgien in Nürnberg zu Recht anklagte, praktizierte es im Kongo bis zur Unabhängigkeit selbst. Diese Doppelmoral ist der eigentliche Skandal hinter dem Skandal.

Das Urteil ist klein in der Summe – und gewaltig in der Wirkung

Reden wir über Geld, denn darum dreht sich am Ende jede Reparationsdebatte. 6Der belgische Staat wurde dazu verurteilt, den fünf Klägerinnen jeweils 50.000 Euro an Entschädigung zu zahlen. 250.000 Euro insgesamt. Für einen Staatshaushalt ist das ein Rundungsfehler.

Und genau hier liegt die Versuchung, das Urteil kleinzureden. Doch wer nur auf die Summe schaut, hat nichts verstanden. 650.000 Euro sind keine große Summe, wenn man bedenkt, welche Leiden diese fünf – und ungezählte andere kongolesische Kinder mit weißen Vätern – damals erlitten. Aber die Urteilsbegründung ist ein epochaler Schritt für den belgischen Staat: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der ökonomische Sprengsatz tickt anderswo. Denn dieses Urteil ist kein Einzelfall, sondern eine Tür. 10Dieses wegweisende Urteil ebnet den Weg für mindestens 1.500 „Métis“-Kinder – jene, die zwischen 1948 und 1962 zwangsweise von ihren Familien getrennt wurden –, um erstmals ähnliche Klagen einzureichen. Aus 250.000 Euro können so schnell zweistellige Millionenbeträge werden. Und das Risiko endet nicht an Belgiens Grenzen: 8Dieses Urteil von tiefgreifender symbolischer und historischer Bedeutung schafft einen wegweisenden Präzedenzfall für andere Opfer systematischer Gewalt und Diskriminierung durch Kolonialmächte, die sich nun ermutigt fühlen könnten, vor belgischen oder anderen europäischen Gerichten Reparationen einzufordern.

Hinzu kommt ein juristischer Hebel, der jede Verzögerungstaktik aushebelt. 2Nach internationalem Recht handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die die Verjährungsfrist nicht gilt. Wer auf das Vergessen gesetzt hat, hat verloren. Die Uhr läuft nicht ab.

Worte sind billig – und Belgien hat sich daran lange genug gewöhnt

Hier wird es unbequem. Denn Belgien hat sich entschuldigt – mehrfach, feierlich, fotogen. 112019 sprach der damalige Premierminister Charles Michel eine offizielle Entschuldigung aus, und das Parlament verabschiedete die „Métis-Resolution“, die anerkannte, dass Métis-Kinder Opfer „gezielter Segregation“ und „erzwungener Entfernungen“ geworden waren. Allerdings blieb sie hinter der Forderung nach vollständigen Reparationen und Rechenschaft zurück.

Genau das ist das Muster, das dieses Urteil so wertvoll macht: Es entlarvt die Bequemlichkeit der Geste. 9Belgien kann nicht einerseits das Schicksal der Métis-Kinder und ihrer afrikanischen Mütter durch offizielle Entschuldigungen und parlamentarische Resolutionen anerkennen und andererseits die Überlebenden vor Gericht bekämpfen, sobald diese Anerkennung zu rechtlicher Verantwortung und Reparationen führt. Eine Entschuldigung, die vor Gericht zurückgenommen wird, ist keine Entschuldigung. Sie ist ein PR-Termin.

Und die bittere Bilanz nach all den schönen Worten? 13Bis heute wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Métis finanziell zu entschädigen. Belgien hat sich entschuldigt, aber nicht bezahlt. Es hat Reue inszeniert, aber Verantwortung vermieden.

Was jetzt folgen muss – und was „Reparationen“ wirklich heisst

Nun müssen Taten folgen. Aber welche? Wer ehrlich ist, muss zugeben: Reparationen sind ökonomisch und politisch komplizierter als ein Scheck. Selbst Befürworter wissen, dass eine Überweisung allein nichts heilt. 12Echte Reparationen müssen über Worte hinausgehen und strukturellen Wandel, finanzielle Entschädigung für erlittene Schäden und historische Verantwortung umfassen.

Als Maßstab, was Staaten zu leisten bereit sind, dient der deutsche Fall. 12Deutschland erkannte den Völkermord an den Herero und Nama während seiner Kolonialherrschaft im heutigen Namibia an und sagte Entwicklungshilfe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zu. Auf den ungleich größeren Kongo übertragen, ahnt man, in welchen Dimensionen sich eine ernsthafte Wiedergutmachung bewegen würde. Kein Wunder, dass Belgien bisher gemauert hat.

Doch das Argument „zu teuer“ zieht moralisch nicht. Niemand hat gefragt, ob es „zu teuer“ war, als Belgien aus der Kolonie Reichtum zog. Die Kosten der Gerechtigkeit sind immer geringer als die Kosten des Unrechts – sie werden nur später fällig.

Die Forderung der Menschenrechtsorganisationen ist deshalb richtig und unmissverständlich. 9Sie fordern den belgischen Staat auf, das Urteil vollständig und unverzüglich umzusetzen, jede weitere Verzögerung bei den Reparationen für die Überlebenden zu unterlassen und einen umfassenden Reparationsrahmen für die Métis und ihre Mütter anzunehmen.

Das letzte Wort gehört denen, die nie aufgegeben haben

Am Ende steht kein abstraktes Rechtsprinzip, sondern fünf Frauen, die ihr halbes Leben um eine simple Wahrheit gekämpft haben. 6Als das Urteil verkündet wurde, flossen Tränen bei Monique Bitu Bingi, begleitet von ihren Kindern und Enkelkindern. „Wir sind so oft erniedrigt worden“, sagte sie. „Wir haben nicht mehr daran geglaubt.“

Dass sie nun doch glauben durften, ist das Verdienst von Gerichten – nicht von Politikern. Und das ist die eigentliche Anklage an Belgien: Dass es eines jahrzehntelangen Rechtsstreits bedurfte, um einen Staat dazu zu bringen, das einzugestehen, was er längst wusste. Die Entschuldigung war ein Anfang. Das Urteil ist die Pflicht. Jetzt fehlt nur noch das, was am schwersten fällt – die Tat.

Nun müssen Taten folgen, denn Belgien hat sich auf Kosten der Armen bereichert.

Doppelrolle im Pastoralraum Wasserschloss: Kirchenpfleger und Sakristan in Personalunion

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GEBENSTORF/TURGI/BIRMENSTORF | Im Pastoralraum Wasserschloss sorgt eine ungewöhnliche personelle Konstellation für Gesprächsstoff. Ein Kirchenpfleger soll gleichzeitig als Sakristan im selben Pastoralraum angestellt worden sein. Kritiker sehen darin einen klassischen Interessenkonflikt und fordern Transparenz.


Im Pastoralraum Wasserschloss ist eine personelle Konstellation bekannt geworden, die Fragen zur Einhaltung kirchlicher Vorschriften aufwirft. Nach vorliegenden Informationen ist Willy Deck als Kirchenpfleger im Pastoralraum Wasserschloss tätig. Gleichzeitig soll er im selben Pastoralraum als Sakristan angestellt worden sein.

Diese Doppelrolle wird von Kritikern als problematisch eingestuft. Ein Kirchenpfleger ist Teil jenes Gremiums, das die Aufsicht über Personalentscheide, Anstellungen, Arbeitsbedingungen und Finanzen trägt. Wenn dieselbe Person gleichzeitig Angestellte des gleichen kirchlichen Bereichs ist, stellt sich die grundsätzliche Frage: Wer kontrolliert wen?


Ausstandspflichten im Fokus

Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob bei der Anstellung von Willy Deck die geltenden Ausstandsregelungen eingehalten wurden. War er als Kirchenpfleger an der Vorbereitung, Beratung oder Beschlussfassung über seine eigene Anstellung als Sakristan beteiligt? Wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben? Wurden weitere Bewerbungen geprüft?

Diese Fragen sind bislang öffentlich nicht beantwortet worden.

Die Statuten und Reglemente der Landeskirche Aargau sehen Regelungen vor, die eine unzulässige Selbstbegünstigung oder die Anstellung von Behördenmitgliedern in der eigenen Körperschaft verhindern sollen. Ob und wie diese Bestimmungen im vorliegenden Fall geprüft wurden, ist nicht dokumentiert.


Weitere Verflechtung: Hildy Deck in Gebenstorf

Zur bestehenden Konstellation kommt hinzu, dass Hildy Deck das Sakristanenamt in Gebenstorf bekleidet – ebenfalls ein Teil des Pastoralraums Wasserschloss. Damit sind im selben kirchlichen Umfeld zwei eng verwandte Personen in verschiedenen Funktionen tätig.

Allein diese Tatsache beweist keinen Regelbruch. Sie unterstreicht aber das Bedürfnis nach Transparenz bei der Frage, wie Personalentscheide im Pastoralraum Wasserschloss getroffen werden, wer daran beteiligt ist und wie mögliche Interessenkonflikte offengelegt und gehandhabt werden.


Kein Einzelfall: Umstrittene Entscheide häufen sich

Die aktuellen Fragen stehen nicht isoliert. Bereits in der Vergangenheit sorgten Entscheide der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi für Diskussionen.

So wurde die Anzahl der Mitglieder der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi zu einem früheren Zeitpunkt erhöht. Kritiker hatten damals den Verdacht geäussert, damit sollten Mehrheitsverhältnisse gezielt verändert werden. Die Landeskirche Aargau soll dem Entscheid zugestimmt haben – nach Ansicht von Beobachtern ohne ausreichend geklärte rechtliche Grundlage.

Ebenfalls in Erinnerung ist die Kündigung gegenüber Pater Adam, die gerichtlich als rechtswidrig eingestuft wurde. Ob dabei alle vorgeschriebenen Schritte eingehalten wurden, ist bis heute nicht abschliessend und öffentlich nachvollziehbar aufgearbeitet worden.

Diese Vorgänge erwecken bei Beobachtern den Eindruck, dass in der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi und im Pastoralraum Wasserschloss ein Muster mangelnder Transparenz und unzureichender Kontrolle vorliegen könnte.


Was die Betroffenen sagen

Weder die Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi, noch der Pastoralraum Wasserschloss, noch die Landeskirche Aargau haben sich bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags öffentlich zu den aufgeworfenen Fragen geäussert.


Forderung nach unabhängiger Klärung

Kritische Stimmen fordern nun Transparenz und eine unabhängige Prüfung der Vorgänge. Konkret gefordert wird:

  • Die Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen und Protokolle zu den betreffenden Anstellungen
  • Eine öffentliche Stellungnahme der Landeskirche Aargau zur Rechtmässigkeit der Doppelfunktion
  • Die Klärung, ob und wie Ausstandspflichten eingehalten wurden
  • Eine unabhängige Prüfung durch kirchliche oder staatliche Aufsichtsstellen

Sollten die kirchlichen Stellen keine überzeugende und nachvollziehbare Antwort liefern, halten es Beobachter für angezeigt zu prüfen, ob eine förmliche Sachverhaltsdarstellung an zuständige staatliche Behörden eingereicht werden sollte.


Einordnung

Kirchliche Körperschaften sind in der Schweiz öffentlich-rechtliche Institutionen. Sie erheben Kirchensteuern, führen Anstellungen durch und üben Aufsicht aus. Diese Stellung verpflichtet sie zu besonderer Sorgfalt, Transparenz und Gleichbehandlung – nicht nur gegenüber ihren Mitgliedern, sondern gegenüber der gesamten Öffentlichkeit.

Wo berechtigte Fragen zu Interessenkonflikten und Verfahren im Raum stehen, darf die Antwort nicht Schweigen sein.

Infobox


Was ist ein Kirchenpfleger? Der Kirchenpfleger ist Mitglied der Kirchenpflege, dem leitenden Gremium einer Kirchgemeinde. Er trägt Mitverantwortung für Finanzen, Personal und Aufsicht.

Was ist ein Sakristan? Der Sakristan ist ein Angestellter der Kirchgemeinde. Er ist für die Betreuung des Kirchengebäudes, liturgische Dienste und organisatorische Aufgaben zuständig.

Was ist der Pastoralraum Wasserschloss? Der Pastoralraum Wasserschloss umfasst mehrere Kirchgemeinden im Aargau, darunter Gebenstorf und Turgi, und bildet eine übergeordnete seelsorgliche Einheit.

Leo XIV.: Eucha­ris­tie als Gegen­mit­tel gegen Spaltungen

Die Eucha­ris­tie führt Chris­ten in eine Dyna­mik der Ein­heit hin­ein und wirkt den Kräf­ten der Spal­tung ent­ge­gen. Das hat Papst Leo XIV. bei der Gene­ral­au­di­enz an die­sem Mitt­woch her­vor­ge­ho­ben. Die Eucha­ris­tie sei «ein wirk­sa­mes Gegen­mit­tel gegen die Spal­tungs­kräfte», die «unsere Welt, unsere Gemein­schaf­ten, unsere Fami­lien und unser Herz untergraben».

„Wo die Eucharistie gefeiert wird, hat die Spaltung keine Macht“ – Papst Leo XIV. bei der Generalaudienz

Mit deutlichen Worten hat Papst Leo XIV. bei der Generalaudienz an diesem Mittwoch die Eucharistie ins Zentrum gestellt – als geistliche Kraft gegen die Spaltungen unserer Zeit. Das Sakrament führe Christen in eine „Dynamik der Einheit“ hinein und wirke jenen Kräften entgegen, die Welt, Gemeinschaften, Familien und das menschliche Herz untergraben. Die Eucharistie, so der Papst, sei kein bloßer liturgischer Vollzug, sondern ein „wirksames Gegenmittel gegen die Spaltungskräfte“.

„Die Eucharistie macht uns zu einem Leib“

In seiner Katechese betonte der Papst, dass die Eucharistie die Gläubigen nicht nur mit Christus, sondern auch untereinander verbinde. Wer am Tisch des Herrn teilnehme, trete ein in eine Dynamik der Einheit, die über persönliche Frömmigkeit weit hinausgehe.

„Die Eucharistie macht uns zu einem Leib“, erinnerte Leo XIV. und verwies auf die paulinische Theologie der Kirche als Leib Christi. Gerade in einer Zeit tiefgreifender Polarisierung gewinne diese verbindende Kraft besondere Aktualität.

„Ein wirksames Gegenmittel gegen die Spaltungskräfte“

Offen sprach der Papst von Kräften, die nicht nur die Welt, sondern auch das Innerste des Menschen bedrohen. Diese äußerten sich in Misstrauen, Streit, zerbrochenen Familienbeziehungen und einem zunehmend gespaltenen gesellschaftlichen Diskurs.

„Die Eucharistie ist ein wirksames Gegenmittel gegen die Spaltungskräfte“, sagte Leo XIV. wörtlich – gegen jene Kräfte, die „unsere Welt, unsere Gemeinschaften, unsere Familien und unser Herz untergraben“. Sie heile Wunden, versöhne Gegensätze und schaffe eine Einheit, die tiefer reiche als alle menschlichen Kompromisse.

„Wer das Brot bricht, soll Brücken bauen“

Der Papst richtete den Blick auch auf das konkrete Leben: Die in der Eucharistie geschenkte Einheit müsse im Alltag sichtbar werden – in den Familien, in den Pfarreien und in der Kirche als ganzer.

„Wer das Brot bricht, ist berufen, Brücken zu bauen“, mahnte Leo XIV. Wer regelmäßig die Eucharistie feiere, dürfe sich nicht zugleich der Logik der Spaltung hingeben.

„Die Erneuerung beginnt im Herzen“

Zum Abschluss seiner Katechese betonte der Papst, dass die Erneuerung von Kirche und Welt nicht primär durch Programme und Strategien gelinge, sondern durch die tiefe, sakramentale Teilhabe am Geheimnis Christi.

„Die wahre Einheit beginnt im Herzen“, so Leo XIV. – und finde in der Eucharistie ihre Quelle und ihre bleibende Kraft.

Erzbischof Paglia: „Meine“ Reformen mit Franziskus

Heu

Ein Jahr nach dem Ende seiner Amtszeit als Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben (27. Mai 2025) Gab Monsignore Vincenzo Paglia in Rom ein Interview ÜBER sein Engagement für die Reform der Akademie und des Johannes-Paul-II.-Instituts. Es handelte sich dabei um zwei lange und anspruchsvolle Prozesse, die sich über fast die gesamte Amtszeit von Papst Franziskus erstreckten und zweifellos zwei Schlüsselmomente der von ihm angestoßenen Reform darstellten.

  • Lieber Erzbischof Paglia, ein Jahr nach Ihrem Tod möchten wir an einige wichtige Meilensteine ​​der von Papst Franziskus angestoßenen Reformen erinnern, an denen Sie massgeblich beteiligt waren, insbesondere im Bereich der Bioethik und der Familienseelsorge. Beginnen wir mit der Wahl von Papst Bergoglio.

Papst Franziskus trat sein Amt (März 2013) mit einer von Benedikt XVI. initiierten Synode zur Neuevangelisierung an, die er mit seinem programmatischen Schreiben Evangelii Gaudium abschloss . Unmittelbar danach – 2014 und 2015 – berief er die beiden Synoden zur Familie ein. Dies war ein pastorales Anliegen, das Bergoglio deutlich spürte.

Die Themen der beiden Synodalversammlungen sind wohlbekannt, und die internen Debatten waren besonders intensiv und lebhaft. Ich denke, jeder erinnert sich an die im Bericht von Kardinal Erdő , dem Generalberichterstatter der ersten Versammlung, klar aufgeführten Punkte: Homosexualität, Fragen der Ehe und „irregulärer“ Lebenssituationen sowie die Eucharistie für Geschiedene und Wiederverheiratete.

Zu jener Zeit war ich Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie, während die Synode von Kardinal Baldisseri geleitet wurde. In Vorbereitung auf die Synode fanden mehrere Treffen mit dem Papst zu diesen Themen statt. Gleichzeitig jährte sich die Veröffentlichung von Humanae Vitae (1968), und Papst Franziskus sah die Notwendigkeit, die Lehre den neuen Gegebenheiten anzupassen. Er bat mich, einen Text zu verfassen, der die prophetische Kraft der Enzyklika hervorheben und gleichzeitig einige notwendige Aktualisierungen beinhalten sollte. Ich erstellte ihm einen Text, der in Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Theologen entstand. Er würdigte ihn sehr und bat mich, die Forschung fortzusetzen, woraus weitere Texte hervorgingen.

Der Entstehungsprozess des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia (2016) war ein besonders kontrovers diskutierter synodaler Prozess, in dem die strittigsten Punkte zunächst nicht genügend Konsens unter den Synodenvätern fanden. Die in den verschiedenen Arbeitsgruppen verfolgte Vermittlungsstrategie ermöglichte die Ausarbeitung eines Textes, in dem selbst die Punkte, die am stärksten von Interpretationskonflikten geprägt waren, letztlich mit qualifizierter Mehrheit in der Schlussabstimmung angenommen wurden.

Es ist überraschend, dass der Papst selbst das gesamte vierte Kapitel hinzufügte und sich dabei nicht auf das Hohelied, sondern auf das Liebeslied aus 1 Korinther 13 konzentrierte, das im Originaldokument nicht vorgesehen war. Die Poetik der Paarliebe, die durch die zeitgenössische Theologie und Spiritualität bereits wieder in ihrer christlichen Würde gewürdigt wurde, wurde somit in den umfassenderen Reichtum eines Gefühlsgefüges eingebettet, das sich in all seinen persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Aspekten von der höchsten Inspiration der göttlichen Agape durchdringen lässt.

  • Kurz nach Amoris Laetitia ließ Franziskus sie zu sich rufen und unterbreitete ihr einen konkreten und ziemlich herausfordernden Vorschlag.

Das ist völlig richtig. Zunächst einmal muss man sich vor Augen halten, dass im Zuge der ersten Schritte der Reform der Römischen Kurie (die später organisch in der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium von 2022 aufging) der Päpstliche Rat für die Familie und der Päpstliche Rat für die Laien im Jahr 2016 zusammengelegt wurden. Die beiden Präsidenten dieser Dikasterien – Kardinal Rylko und ich – wurden gebeten, Platz für den Präfekten des neuen Dikasteriums für Laien, Familie und Leben zu machen. Diese Zusammenlegung war meiner Ansicht nach eher ein Versuch, einen Konsens zu fördern und die Bedeutung des Themas stärker in den Blick zu nehmen, als ein Vorschlag zur Neubewertung der Themen und Verantwortlichkeiten.

An diesem Punkt jedoch berief mich Papst Franziskus ein und äußerte den Wunsch, dass ich weiterhin im Bereich Familie tätig sein solle, da die Arbeit, die sowohl im Päpstlichen Rat für die Familie als auch anlässlich der Synode geleistet wurde, auch im Hinblick auf die angemessene Aufnahme ihrer Ergebnisse von Bedeutung gewesen sei.

Die Katechesen über die Familie, die Papst Franziskus zwischen den beiden Synodenversammlungen hielt, zeigten bereits deutlich die Erweiterung der theologisch-pastoralen Dimension des Themas. Obwohl kurz und andeutungsweise, betonten sie explizit die besondere Bedeutung – theologisch und anthropologisch, spirituell und pastoral – aller Beziehungsformen, die durch die Familienerfahrung konkret aktiviert werden: nicht nur die des Ehepaares, obwohl diese grundlegend ist. Diese Klarstellung umfasste auch die Betonung der symbolischen Kraft familiärer Beziehungen für die Verbreitung affektiver Qualitäten innerhalb des sozialen Bandes und der kirchlichen Gemeinschaft.

„Ich möchte Ihnen die Neuorganisation des Johannes-Paul-II.-Instituts und der Päpstlichen Akademie für das Leben anvertrauen“, sagte mir der Papst. Er sagte dies, weil er damit meinte, dass beide Institutionen des Heiligen Stuhls in diesem umfassenderen Kontext neu überdacht werden müssten: Sie seien theologisch noch nicht ausreichend ausgereift und kulturell noch nicht ausreichend auf das heutige katholische Verständnis vorbereitet.

***

  • Womit mussten wir Ihrer Meinung nach anfangen?

Damals waren beide Institutionen durch eine stark moralisierende Ausrichtung geprägt: Die Veränderungen des gesellschaftlichen Ethos und die kulturellen Entwicklungen, die eine Theologie und Seelsorge erforderten, die sich – dialektisch und dialogisch, nicht nur apologetisch und konfliktgeladen – mit einer neuen humanistischen Sensibilität auseinandersetzen konnte, fanden kaum Beachtung. Dies galt insbesondere, da es nun ohnehin notwendig war, die Gesprächsbereitschaft der Gläubigen gegenüber vielen Gewissenserfahrungen und Lebensgeschichten zu formen, die sich angesichts dieser Erfahrungen nicht einfach auf einen Verlust des christlichen Glaubens und die Ablehnung der kirchlichen Gemeinschaft reduzieren ließen.

Es ging daher darum, im Einklang mit der Morallehre eine seelsorgerische Lesart der Wege und Inhalte dieser umfassenderen Erfahrung vorzubereiten, die dem Glaubenszweck nicht fremd war: welche ruhig „begleitet, erkannt und integriert“ werden musste. Dadurch wurden die Voraussetzungen für einen Empfang geschaffen, der die notwendige Entwicklung hin zu einem Lebensprofil fördern konnte, das dem Glaubenszweck besser entsprach.

Papst Franziskus, so wissen wir, lehnte das ab, was er als „Theologie vom Sessel“ bezeichnete – abstrakt und losgelöst von der Seelsorge. Und die beiden Institutionen waren in der Tat sehr wohl „sesselorientiert“. Ein so sensibles und komplexes Thema auf die Anwendung eines doktrinären Algorithmus von Moral und Disziplin zu reduzieren, führt zu einer Sicht der menschlichen Wirklichkeit, die den tatsächlichen Bewusstseinsformen und den realen Erfahrungsbedingungen fremd ist, welche wiederum den Kontext von Lebensgeschichten prägen.

Jesus, der zweifellos mit unmissverständlicher Strenge über Prinzipien sprach, verfolgte in seinen Begegnungen nie diesen moralisierenden Ansatz. Diese Erkenntnis hat, wenn auch in gutem Glauben, oft zur Bildung recht abstrakter Klischees im christlichen Umgang mit Erfahrungen geführt. Man denke nur an die Wiedereinführung und Verteidigung des Diskurses über „unverhandelbare Werte“ – ein stark moralisierender Begriff – und die Weitergabe abstrakter Prinzipien.

Die Starrheit einer abstrakten ethischen Deduktion, die eine ganze existentielle Erfahrung auf den in sich bösen Akt einer falschen Entscheidung reduziert, stellte, wie Papst Franziskus oft betont hat, auch einen Rückschritt gegenüber dem Lehramt Johannes Pauls II. dar. Papst Wojtyla, der sich sicherlich und zu Recht sehr um die objektive Relevanz moralischer Tatsachen sorgte, hatte bereits mutig die Empfehlung für einen pastoralen Ansatz des „Willkommens“ und nicht der „Exkommunikation“ entwickelt (FC, 84).

Die Päpstliche Akademie und das Johannes-Pilgari-II.-Institut waren somit gewissermaßen zu Zentren ausgeprägten doktrinären Widerstands gegen die päpstliche Lehre geworden, die beanspruchte, besser mit der christlichen Wahrheit übereinzustimmen als die in Amoris Laetitia dargelegte Perspektive . Meine Aufgabe bestand daher darin, die Fähigkeit dieser beiden Institutionen wiederherzustellen, dem lebendigen Lehramt zuzuhören, damit sie die vom Papst gewünschte Reform begleiten konnten: eine „offene“ Kirche, die einer Theologie bedurfte, die die Tiefen von Kultur, Geschichte und dem Leben der Menschen durchdringen konnte.

***

  • Lassen Sie uns die beiden Ihnen anvertrauten Aufgaben genauer betrachten und die wichtigsten Schritte rekapitulieren. Beginnen wir mit der Reform der Päpstlichen Akademie für das Leben, deren Vorsitz Sie im August 2016 übernommen haben.

Als ich das Amt des Präsidenten der Akademie übernahm, die bereits unter meinem Vorgänger, Bischof Carrasco de Paula, mit ihrer Erneuerung begonnen hatte, erkannte ich, dass die zentrale Frage ein neues Verständnis des Begriffs „Leben“ war. Es ging darum, ihn in seiner ganzen Fülle zu verstehen: nicht nur in seiner biologisch-chronologischen Dimension, vom Anfang bis zum Ende der Existenz, sondern auch in seiner Beziehung zur neuen anthropologischen und sogar kosmischen Dimension.

Der Begriff „Leben“ musste zu einer allumfassenden Kategorie werden, nicht bloß zum Gegenstand moralischer Entscheidungen über Abtreibung oder Sterbehilfe. Die gesamte Bandbreite menschlicher Existenz musste aus einer neuen anthropologischen Perspektive neu gedacht werden: Leben als Beziehung, die Komplexität individueller existentieller Momente, die Unreduzierbarkeit menschlicher Erfahrung auf abstrakte Formeln. Es ging also darum, ein neues Vokabular zu finden, um den neuen Mann und die neue Frau vor uns zu beschreiben: Leben verstanden als konkrete, nicht abstrakte menschliche Existenz, die sich nicht durch einfache kasuistische Interpretation erschöpfen lässt.

Der Wendepunkt wurde tatsächlich von Papst Franziskus selbst anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Päpstlichen Akademie für das Leben in einem mir zugesandten Brief mit dem Titel „Humana Communitas “ (Gemeinschaft der Menschen) formuliert. Darin skizziert Franziskus die grundlegenden Entwicklungslinien der Akademie. Ich bin mir nicht sicher, wie viele ihn gelesen haben. Er ist jedoch ein klares Manifest der neuen Vision, die der Papst befürwortete: nicht nur eine Stärkung des spezifischen Engagements der Päpstlichen Akademie, sondern auch eine Erweiterung des damit verbundenen anthropologischen und sozialen Horizonts.

Aus dieser Perspektive entwickelte die Akademie eine Reihe von Reflexionen über das Leben von Menschen und Kulturen in der Geschichte der Geschichte, die einen pluralistischen, differenzierten und nicht-essentialistischen Ansatz forderten. Ich muss zugeben, dass ich mit besonderer Deutlichkeit – und nicht ohne Verlegenheit – erkannte, dass die Gewohnheit der ethisch-politischen Polarisierung in der Kulturdebatte, die die katholische Position im Sinne apologetischen Widerstands etablierte, eine Auswahl an Leitthemen hervorgebracht hatte, die selbst im Hinblick auf das unbestreitbare christliche Moralempfinden reduktionistisch waren.

  • Können Sie uns einige konkrete Beispiele nennen?

Absolut. Als ich mit dem Thema Sterbehilfe konfrontiert wurde, verstand ich sofort, dass es darum ging, die Begleitung Sterbender viel umfassender zu betrachten. Wir organisierten zwei oder drei internationale Konferenzen zur Palliativmedizin und konnten – sogar in Mailand – Universitäten davon überzeugen, Palliativmedizin als eigenständiges Studienfach zu etablieren, nicht nur als Pflegefach. Ziel war es, die wissenschaftliche Entwicklung deutlich zu erweitern: nicht nur die Schmerzlinderung, sondern die Begleitung Sterbender in ihrer Gesamtheit.

Ich nahm daraufhin mehrmals persönlich an Versammlungen der sogenannten „Pro-Life“-Bewegungen in den Vereinigten Staaten teil, da ich die Dringlichkeit spürte, die Debatte zu erweitern und zu vertiefen und sie für alle Positionen zu öffnen, selbst für jene, die der von Franziskus vorgeschlagenen Erneuerung am kritischsten gegenüberstanden. Es galt nicht, sich in prinzipiellen Positionen zu verhärten; vielmehr mussten wir die zeitgenössische Kultur in einem fortwährenden, aufrichtigen und tiefgründigen Dialog begleiten, um einen neuen Horizont zu eröffnen und die starre Kluft zwischen säkularer und katholischer Ethik zu überbrücken.

Ich erinnere mich daran, wie ich meinen amerikanischen Freunden vorschlug: „Warum organisieren wir nicht eine Konferenz, die das Leben von seinen Anfängen bis zur frühen Kindheit beleuchtet?“ Ich stellte mir eine Konferenz vor, die sich gleichzeitig gegen Abtreibung und Waffenkontrolle an Schulen aussprechen würde, die in den Vereinigten Staaten Tausende von Todesfällen verursachten. Es ging darum, dem Gebot „Du sollst nicht töten“ wieder unmissverständliche Bedeutung zu verleihen. Nun, der Vorschlag wurde abgelehnt.

Die dramatischen Folgen dieser Unterdrückung sind derweil leider für alle sichtbar: Die Massaker an ungeborenen Kindern, ein kalkuliertes taktisches Element der heutigen technologischen Kriege, scheinen – oft sogar innerhalb katholischer Kreise – nicht dieselbe mobilisierende Kraft zu besitzen wie die – und das zu Recht – „uneingeschränkte“ Zensur gegen die Praxis der Abtreibung.

  • Ein solch radikaler Paradigmenwechsel erforderte eine ausgeprägte interdisziplinäre Perspektive.

Hinsichtlich der Zusammensetzung der Akademie war es dringend notwendig, die Voraussetzungen für eine Erweiterung ihres Horizonts zu schaffen, beginnend mit einer Erweiterung ihrer Expertise. Bis dahin bestanden die Mitglieder ausschließlich aus katholischen Ethikern und Moraltheologen. Wir nahmen Bibelwissenschaftler, Systematische Theologen, Ingenieure und Robotikexperten sowie Wirtschaftswissenschaftler auf. Darüber hinaus wurden Mitglieder anderer christlicher und religiöser Traditionen sowie nicht-religiöse Fachleute und Denker aufgenommen.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung eines Horizonts, der der Bandbreite der Themen gerecht wird, die wesentliche Herausforderungen für die christliche Anthropologie darstellen, ist genau die Wiederherstellung geistiger Beweglichkeit und kultureller Sensibilität im Hinblick auf die Bewegung von Ideen und sozialen Praktiken.

Ich erinnere mich an einen entscheidenden Moment: Bei meinem Besuch des Italienischen Technologieinstituts in Genua, das damals von Roberto Cingolani geleitet wurde, sah ich Roboter in Aktion und erkannte das Potenzial neuer Technologien. Nach meiner Rückkehr schlug ich einige Robotik-Ingenieure als Mitglieder vor, woraufhin mich zwei Kardinäle fragten: „Aber was hat Robotik mit dem Leben zu tun?“ Diese Frage brachte die Kluft, die es zu überbrücken gilt, perfekt auf den Punkt.

Wir organisierten eine Konferenz zu diesem Thema. Der damalige Präsident von Microsoft (der Nachfolger von Bill Gates) erfuhr davon und bat uns um Unterstützung bei der Integration einer ethischen Dimension in die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Denn ohne Ethik bestand die reale Gefahr, Monster zu erschaffen oder Kriege zu führen, die schlimmer als Atomkriege wären. So entstand der „Römische Aufruf zur KI-Ethik“ (2020), der von der Akademie in Zusammenarbeit mit Microsoft, IBM und später weiteren großen Technologieunternehmen initiiert wurde.

Die Akademie überwand damit ihren sektoralen oder eng gefassten Charakter. Wir kooperierten daraufhin mit der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, der Akademie der Sozialwissenschaften und bedeutenden Universitäten. Dieser neue, erweiterte ethische Horizont fand erste internationale Anerkennung.

Eine der Schlüsselfiguren in diesem Prozess, deren Expertise international anerkannt ist, war Pater Paolo Benanti, den wir gezielt in den Kreis der neuen Akademiker aufnahmen, um die Wissensressourcen der Institution zu erweitern. Natürlich gab es einige Missverständnisse, die zu Krisen führten. Als wir beispielsweise die Ökonomin Mariana Mazzucato, eine zuverlässige und international anerkannte Expertin, als Mitglied einluden, wurde sie aufgrund eines Missverständnisses hinsichtlich der ethischen Stimmigkeit ihrer Argumentation infrage gestellt. Dies war vermutlich ein Vorwand, um die gesamte laufende Umstrukturierung anzugreifen. Um dieser Instrumentalisierung der Kontroverse ein Ende zu setzen, verteidigte Papst Franziskus seine Ernennung öffentlich mit den Worten: „Ich habe sie ausgewählt“ – was im Übrigen schlichtweg der Wahrheit entsprach, da er selbst die Ernennungen der ordentlichen Akademiker unterzeichnete.

Zu den jüngsten Ergebnissen dieser Auseinandersetzung mit dem Trend zur Sterbehilfe zählt die Herausgabe eines kleinen Lexikons zum Lebensende , das ins Französische, Portugiesische und Spanische übersetzt wurde und weite Verbreitung gefunden hat. Im Jahr 2024 veröffentlichten wir „ Die Freude am Leben : Eine Reise theologischer Ethik“ (Libreria Editrice Vaticana), das ein neues Paradigma der Ethik des menschlichen Lebens entwirft und die bisher reifste Frucht dieses Reflexionsprozesses darstellt. Es beinhaltete auch Überlegungen zur Aktualisierung von „ Humanae Vitae“ .

Da der Anlass für den Text die Feier des 25. Jahrestages der Enzyklika Evangelium Vitae von Johannes Paul II . war, schrieb ich in der Einleitung, dass der beste Weg, die Schärfe der Lehre der Enzyklika zu würdigen und anzuerkennen, nicht darin bestehe, sich auf einen Kommentar zum Text zu beschränken, sondern seine Bedeutung im Zusammenhang mit der Bereicherung des kirchlichen Lehramtes in der gegenwärtigen Situation und im vitalen Kontakt mit der pastoralen Praxis zu entschlüsseln.

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  • Die Reform des Johannes-Paul-II.-Instituts war nicht weniger komplex. Welche Vision steckte dahinter, welche Schritte waren notwendig und wo gab es die stärksten Widerstände?

Die Situation des Johannes-Paul-II.-Instituts stellte aufgrund seiner weitaus komplexeren Struktur noch größere Herausforderungen dar. Es handelte sich um eine eng vernetzte Institution mit Zweigstellen in verschiedenen Teilen der Welt, die alle demselben Modell folgten. Das Institut legte großen Wert auf die Ehemoral. Reflexionen über die Familie als Beziehungssystem, das durch seine anthropologische Projektion auf die Ebene sozialer Bindungen und ziviler Institutionen Bedeutung und Wert erlangte, fanden kaum statt. In der Praxis gab es keine umfassende und kontextbezogene Theologie der Familie; vielmehr existierte eine Theologie des Paares, insbesondere des zeugenden Paares.

Daher rührt die eher extrinsische Ausrichtung der Argumente über die Relevanz – ob anerkannt oder verdrängt – der familiären Konstitution des Selbst (die Entstehung ist ein Zustand, der es unreduzierbar auf Selbstbesitz macht und durchlässig für den Reichtum relationalen Austauschs). Dies spiegelt auch den extrinsischen Charakter der sozialen Form des „Wir“ wider: In dieser verwirklicht sich nicht nur die generative Ehe, sondern auch die Beziehung zwischen den Generationen (alle anderen Formen familiärer Beziehungen zielen darauf ab, ihre Erfüllung in Form einer sozialen Bindung zu finden, die nicht mit sexueller Intimität zusammenhängt).

Die erste Herausforderung, der ich mich stellen musste, war die akademische Neuorganisation. Eine besonders schwierige. Ich schlug dem Papst vor, Professor Pierangelo Sequeri zum Dekan zu ernennen und ihm die gesamte Umstrukturierung des akademischen Programms anzuvertrauen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Familie nach zwei Synodenversammlungen und nach Amoris Laetitia erforderte in einem deutlich veränderten kirchlichen und kulturellen Kontext eine Neuausrichtung.

Im Gespräch mit dem Papst beschlossen wir, ein neues Institut zu gründen – das Päpstliche Theologische Institut Johannes Paul II. für Ehe- und Familienwissenschaften –, gerade weil eine einfache Umstrukturierung des bestehenden Instituts so schwierig erschien. Es musste neu geschaffen werden. Wir änderten auch seinen Namen, um seinen Aufgabenbereich gezielt zu erweitern: Es soll nicht länger ein Institut für Ehemoral sein, sondern für Ehe- und Familienwissenschaften in ihrer Gesamtheit.

Die größte Herausforderung bestand darin, eine komplexe und differenzierte Theologie der Familie zu entwickeln, die den vielfältigen Beziehungen innerhalb der Familie gerecht wird. Dies erforderte eine nahezu vollständige Überarbeitung des Curriculums, die Einstellung neuer Professoren und die Einführung neuer Disziplinen: Ekklesiologie, Dogmatik im Hinblick auf die generative und familiäre Dimension, Philosophie, Rechtswissenschaft und Geisteswissenschaften. Es war eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe.

Papst Franziskus verfolgte den Prozess mit großer Aufmerksamkeit. Ich erinnere mich an die zahlreichen Treffen, von denen einige besonders heikel waren. Um die strategische Bedeutung des Instituts zu unterstreichen, schuf er die ungewöhnliche – aber bewusst bedeutsame – Position des Großkanzlers und übertrug sie mir. Es war keine übliche Position an einer Universität, aber der Papst wollte dem Institut dadurch ausdrücklich eine erkennbare strukturelle Bedeutung verleihen.

Es war zudem notwendig, weitere Theologen hinzuzuziehen, um einen neuen akademischen Plan zu erarbeiten, der die Abschaffung einiger Professuren und die Schaffung neuer vorsah. Zu den heikelsten Fragen zählte die scharfe Auseinandersetzung mit einigen Persönlichkeiten, die die Institution in ihrer vorherigen Phase geleitet und geprägt hatten. Es handelte sich um eine kleine Gruppe mit einer spezifischen moralischen und scholastischen Perspektive, die das Institut faktisch übernommen hatte. Johannes Paul II. war eher zum Symbol des Widerstands gegen Franziskus geworden als zu einer echten intellektuellen Inspirationsquelle. Es ist kein Zufall, dass sie in manchen Punkten restriktivere Positionen vertraten als Pius XII.

  • Was war Ihrer Meinung nach der „theologische Kern“ dieser anspruchsvollen Reform?

Ein zentraler Punkt des gesamten Prozesses war die Neubewertung des Naturbegriffs, der einer statischen und unveränderlichen Sicht des Naturrechts zugrunde lag. Damit einher ging die Infragestellung des essentialistischen und ahistorischen Paradigmas, das die gesamte bis dahin entwickelte Sexual- und Familienmoraltheologie geprägt hatte. Eine historische Naturauffassung untergrub das Paradigma des Naturrechts, verstanden als eine Reihe unveränderlicher Prinzipien, und genau hier entzündete sich die größte Kritik und der stärkste Widerstand. Die „Gegner“ hatten richtig erkannt: Es stand eine tiefgreifende Reform auf dem Spiel.

Das Dokument, das diese Reise am besten zusammenfasst, ist der Band, den ich bereits erwähnt habe, Die Freude am Leben , der ein neues Paradigma der Ethik des Lebens und der menschlichen Existenz vorschlägt und auch die eschatologische Dimension – die in diesen Zusammenhängen fast nie thematisiert wird – als integralen Bestandteil einer umfassenden christlichen Anthropologie einbezieht.

Die theologische Unterstützung hierfür kam von einer Gruppe von Gelehrten, die ich während meiner Präsidentschaft des Päpstlichen Rates für die Familie unter der Leitung von Pierangelo Sequeri zusammengestellt hatte. Jeder wichtigen Entscheidung in beiden Institutionen ging eine Studie voraus, die dieser internationalen Gruppe von Wissenschaftlern – Ekklesiologen, Moraltheologen, Dogmatikern und Experten der Humanwissenschaften – anvertraut wurde. Zu den bedeutendsten Beiträgen zählten die von Anne-Marie Pelletier zur biblischen Anthropologie, von Simone Morandini zur Ökologie sowie von Carlo Casalone, Maurizio Chiodi und Pier Davide Guenzi zur Moraltheologie.

Es war auch unsere Initiative, Papst Franziskus das Thema der Geschwisterlichkeit als zentrale theologisch-politische Kategorie vorzuschlagen. Er begrüßte es: Aus dieser Perspektive entstand die Enzyklika Fratelli Tutti (2020). Nach Laudato Si‘  (2015), die das ökologische Problem in unserem gemeinsamen Haus benennt, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer bewohnt dieses Haus? Die Armen sind alle Brüder und Schwestern. Dies ist der rote Faden, der die beiden Dokumente verbindet.

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  • Welche Perspektiven bestehen angesichts der erzielten Fortschritte noch und welche Herausforderungen müssen angegangen werden?

Es bleiben noch offene Fragen von großer Bedeutung. Ich werde einige davon auflisten.

Die demografische Krise wird fast ausschließlich als ökonomisches Problem behandelt, wobei vergessen wird, dass eine fundierte Theologie der Familie die anthropologische Grundlage für das Verständnis generativer Verantwortung liefern sollte, nicht als einfache Fortpflanzungspflicht, sondern als eine Form der Bewahrung der Schöpfung und als Antwort auf die menschliche Berufung zur Beziehung.

Betrachtet man nun die akademische Realität, wo wird Amoris Laetitia gelesen, studiert und gelehrt? Die Familie wird nach wie vor nur bruchstückhaft behandelt: Die Sakramententheologie befasst sich mit der Ehe, das Kirchenrecht mit Paarbeziehungen und die Moraltheologie mit der Sexualmoral. Die Theologie der Familie als solche hat in den theologischen Curricula noch keinen festen Platz gefunden.

Dann gibt es das Thema der künstlichen Intelligenz, zu dem wir mit dem „Römischen Aufruf zur KI-Ethik“ als eine der Ersten Stellung bezogen haben. Das Thema der Körperlichkeit, die Bedeutung des „Fleisches“ angesichts der fortschreitenden Entmaterialisierung durch eine maschinenbasierte Zivilisation, bleibt ein dringendes und noch wenig erforschtes theologisches Feld.

Kurz gesagt, ist das zeitgenössische theologische Denken allzu oft repetitiv, unkreativ und unfähig, die großen Herausforderungen unserer Zeit zu deuten. Papst Franziskus hat dies besser als andere erfasst: Deshalb ist der Begriff „Theologie am Schreibtisch“ – im Gegensatz zu einer Theologie in der Geschichte und im Leben der Menschen – zu einem seiner Leitmotive geworden . Auf diesem Weg bleibt noch viel zu tun.

Quelle: iltimone.org/

Bildung: Wie die Schweiz ihre Schüler diskriminiert

Was wie ein Einzelfall klingt, wirft ein grundsätzlicheres Problem auf: In der Schweiz werden Bildungsentscheide oft als „Sachzwang“ verkauft – und gleichzeitig entstehen Situationen, in denen Familien den Eindruck gewinnen, es ginge nicht zuerst um die beste Förderung, sondern um Glaubenssätze, Zuständigkeiten und einen sturen Vorrang des „richtigen“ Weges.

Im konkreten Fall geht es um eine 16-Jährige, die ein 10. Schuljahr in einer Sonderschule absolvieren soll. Der Kanton Aargau lehnt eine deutlich günstigere Privatschule ab. Während die Privatlösung für rund 43’000 Franken möglich gewesen wäre, entscheidet sich der Kanton letztlich für eine Variante, die Eltern rund 90’000 Franken kostet – also mehr als doppelt so teuer. Für die Eltern ist das nicht nur eine Kostenfrage. Es ist vor allem eine Frage der Fairness: Sie sehen Geldverschwendung und eine Art „Menschenverarsche“ – denn die Entscheidung wirkt so, als würde ein fertiges Prinzip über den konkreten Förderbedarf gestellt.

Teurere Lösung statt günstigere Alternative – und die Frage bleibt: Warum?

Der Kanton wehrt sich gegen den Vorwurf. Man könne nicht beliebig entscheiden, wer „einfach so“ in eine Privatschule wechseln dürfe, und es brauche gewisse Vorgaben, Infrastruktur, Qualitätsstandards oder Kapazitätsplanungen. Solche Argumente kommen in der Bildungsverwaltung häufig vor – und sie können im Einzelfall auch nachvollziehbar sein.

Aber der Punkt, der auf den Tisch gehört, lautet: Wenn eine Alternative nachweislich günstiger ist und die gleiche Förderlogik erfüllt, warum wird sie dann abgewiesen – und warum endet man am Ende bei einer deutlich teureren Lösung, bei der die Eltern die Rechnung tragen? Transparenz wäre hier nicht Luxus, sondern zwingend.

Gerade bei Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf ist ein schulischer Platz nicht „irgendeine Dienstleistung“. Es geht um Zugehörigkeit, Entwicklung, Stabilität – also um Menschen, nicht um Formulare.

Ideologische Schweiz: Bildungsentscheide als Machtfrage

Wenn sich Bildungsentscheidungen so anfühlen, als würden sie vor allem nach dem Prinzip „Was ist politisch korrekt?“ getroffen, entsteht der Eindruck einer ideologischen Schweiz: öffentliche Strukturen zuerst, Privates nur, wenn es passt – selbst dann, wenn die Lebensrealität der betroffenen Schülerin eine andere Sprache spricht.

Diese Logik ist besonders problematisch, wenn sie auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird. Denn Familien, die bereits finanziell und emotional belastet sind, verlieren bei solchen Verfahren oft doppelt:

  1. Sie müssen den Druck aushalten, dass die schulische Zukunft ihres Kindes auf dem Spiel steht.
  2. Sie tragen am Ende die Kosten, während Verwaltung und Politik sich auf Zuständigkeiten zurückziehen.

Das ist nicht nur unschön. Es wirkt wie eine ungerechte Verlagerung von Verantwortung: Nicht der Staat löst das Problem durch die bestmögliche Lösung, sondern die Betroffenen „tragen“ die Folgen der falschen Entscheidung.

Diskriminierung im Alltag: Wenn Schüler zu Fällen werden

Im Bildungssystem existieren viele Formen von Benachteiligung, nicht alle sind offensichtlich. Eine besonders perfide ist die strukturelle Diskriminierung: Nicht durch offene Aussagen, sondern durch Prozesse, die bestimmte Gruppen systematisch schlechter stellen.

Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderschule brauchen, werden häufig behandelt wie „Sonderfälle“ statt wie Jugendliche mit individuellen Voraussetzungen. Wenn Behörden Privatlösungen pauschal abweisen oder Verzögerungen verursachen, entsteht eine indirekte Botschaft: Ihr seid weniger flexibel, weniger berechtigt, weniger wichtig.

Das kann sich in Wartezeiten, in schleppenden Verfahren und in der Wahl eines Platzes ausdrücken, der zwar „administrativ passt“, aber nicht zwingend das beste Preis-Leistungs-Verhältnis oder die beste Förderung abbildet. Und genau dann fühlt sich die betroffene Familie nicht unterstützt, sondern abgefertigt.

Lehrermangel: Ein reales Problem – aber warum trifft es die Falschen?

Die öffentliche Schule steht in vielen Kantonen unter Druck: Lehrermangel, hohe Klassenbelastungen, personelle Engpässe in Spezialbereichen (DaZ, Heilpädagogik, Psychomotorik, Verhaltenstherapie/Unterstützung im Schulalltag). Dieser Mangel führt verständlicherweise zu Konflikten, Überlastung und – besonders in der öffentlichen Debatte – zu einem schlechten Ruf.

Manche sagen: „Die öffentliche Schule ist eben schlecht.“ Das ist als pauschale Wahrheit zu kurz gegriffen. Aber: Der Unmut über die Schulrealität ist nicht aus der Luft gegriffen. Wenn Stellen nicht besetzt werden können, wenn Betreuung nicht im gewünschten Umfang geleistet wird und wenn Schulen mit zu wenig Ressourcen zu viel auffangen müssen, leiden Kinder – und am Ende auch Lehrpersonen.

Was dann besonders bitter ist: Wenn man weiss, dass die öffentliche Schule unter Druck steht, sollte ein Staat umso mehr nach pragmatischen, wirksamen Lösungen suchen. Stattdessen zeigt der geschilderte Fall den Verdacht, dass der Fokus nicht auf der bestmöglichen Förderung liegt, sondern auf der Beibehaltung eines Systems, selbst wenn es teurer wird und im Zweifel mehr Schaden verursacht.

Schlechtes Image als politisches Alibi?

Hinzu kommt ein Mechanismus, den man aus der Bildungsdebatte kennt: Der schlechte Ruf öffentlicher Schulen wird manchmal als Begründung benutzt („es ist halt schwierig, daher müssen wir so entscheiden“). Gleichzeitig wird dieser Ruf oft nicht durch offene Verbesserungsschritte entkräftet, sondern durch Abgrenzung: Man hält fest am „richtigen“ Weg, auch wenn er nicht effizient ist.

Wenn öffentliche Schulen jedoch unter Personalmangel leiden, ist das nicht das Argument, Privatlösungen grundsätzlich abzulehnen – sondern das Argument, Ausbildung, Rekrutierung und Rahmenbedingungen konsequent zu verbessern. Und wenn ein konkreter Platz in einer Privatschule nachweislich geeignet und günstiger ist, sollte die Frage „Warum nicht?“ stärker zählen als die Frage „Dürfen wir aus Prinzip?“.

Was jetzt nötig ist

Der Kern der Kritik an diesem Fall lässt sich in drei Forderungen bündeln:

  1. Transparenz: Warum wurde die günstigere Privatlösung abgelehnt? Welche Kriterien wurden angewandt – und wie wurden sie dokumentiert?
  2. Wirkung vor Ideologie: Entscheidungen müssen sich stärker am individuellen Förderbedarf und an belegbaren Ergebnissen orientieren.
  3. Gleichbehandlung: Schüler mit besonderem Bedarf dürfen nicht durch Verfahren benachteiligt werden, die am Ende die Betroffenen finanziell und emotional belasten.

Bildung ist kein Feld für Automatismen. Gerade im Bereich Sonderpädagogik braucht es Entscheidungen, die dem Menschen dienen – nicht dem System.

Ob der Kanton am Ende rechtlich und organisatorisch „korrekt“ gehandelt hat, ist eine Frage des Einzelfalls. Aber politisch bleibt die Botschaft: Wenn am Ende die teurere Lösung gewählt wird und Eltern den finanziellen Schaden spüren, dann entsteht der Eindruck einer Schweiz, in der der Staat zwar Verantwortung fordert, sie aber nicht dort übernimmt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Laienpredigt in der Messe: Ein seit Jahrzehnten klares Verbot – und die Schweiz als Sonderfall

Papst Leo XIV. bekräftigt das Argument gegen Laienpredigt – schon Benedikt XVI. und seine Vorgänger handelten entschieden


1. Die aktuelle Lage: Rom sagt erneut Nein

6 Papst Leo XIV. hat das grundlegende dogmatische Argument gegen die Laienpredigt in der Messe wiederholt. 6 „Diese beiden Teile der Messe, die Liturgie des Wortes und die Liturgie der Eucharistie, sind so eng miteinander verbunden, dass sie einen einzigen Kultakt ausmachen.“ Mit demselben Argument hatte der Vatikan unlängst einen Antrag der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) abgelehnt, die um eine Sondererlaubnis für die Laienpredigt gebeten hatte. 6 In der ablehnenden Antwort des vatikanischen Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die deutschen Bischöfe hiess es: „Wort und Sakrament sind in der Eucharistiefeier untrennbar miteinander verbunden. Folglich obliegt die Verkündigung des Wortes im Rahmen der liturgischen Handlung, und vor allem in der Homilie, kraft des Weihesakraments dem geweihten Amtsträger und kann nicht delegiert werden.“ 15 Kardinal Roche verweist in seiner Antwort auf das Kirchenrecht, demzufolge die Predigt „als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten ist.“ Diese Norm sei vom Lehramt immer wieder bekräftigt worden, insbesondere in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ (Nrn. 64–66), die ausdrücklich die Möglichkeit ausschliesse, dass Laien während der Feier der Messe die Homilie halten, selbst unter einer anderen Bezeichnung.


2. Die Rechtsgrundlage: Can. 767 § 1 CIC und die Instruktion Redemptionis Sacramentum (2004)

11 Die Rechtslage ist eindeutig: Die Homilie in der Messe ist geweihten Amtsträgern vorbehalten (can. 767 § 1 des Codex Iuris Canonici). Dies bekräftigt auch die vatikanische Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ (2004). 11 Der Kirchenrechtler Stefan Mückl erinnert daran, dass eine authentische Interpretation des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte vom 20. Juni 1987 sogar feststellte, dass nicht einmal ein Diözesanbischof von dieser Regel dispensieren kann. 11 „Sie gilt weltweit und ausnahmslos.“

Die unter dem Pontifikat Benedikts XVI. (2005–2013) weiter geltende Instruktion Redemptionis Sacramentum von 2004 – verfasst noch unter Johannes Paul II. – enthält dabei eine denkbar klare Formulierung:12 „Es muss daran erinnert werden, dass jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist. […] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.“ 12 Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Messfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.


3. Das Recht der Gläubigen: Missachtung melden

Was vielen Katholiken nicht bekannt ist: Die Instruktion Redemptionis Sacramentum gibt den Gläubigen ausdrücklich das Recht, Verstösse gegen die liturgische Ordnung – also auch die verbotene Laienpredigt – zu melden. 26Die Instruktion bestimmt: „Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Missbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen. Es ist aber angemessen, dass die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen“ (RS, Nr. 184).23 Bischof Huonder von Chur unterstrich in einem Hirtenbrief das Recht der Gläubigen auf eine Liturgie ohne Missbräuche. Er erinnerte alle Gläubigen an die 2004 erschienene Instruktion *Redemptionis Sacramentum*, die jedem Katholiken das Recht gibt, den Diözesanbischof oder den Apostolischen Stuhl auf liturgische Missbräuche aufmerksam zu machen. 23 Wenn der betreffende Kleriker oder Laie mit pastoralem Auftrag sich nicht einsichtig zeigt und zu erkennen gibt, den Missbrauch zu wiederholen, ist der Ordinarius von dem liturgischen Missbrauch in Kenntnis zu setzen. Greift der Ordinarius nicht ein oder handelt er nicht angemessen, sollten die Gläubigen sich an den Apostolischen Stuhl wenden. Zuständig in Rom ist die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. 26 Je nach der Schwere des Missbrauches können u. a. folgende Strafen verhängt werden: Verwarnung, Busse, Suspension (bei Klerikern), Entzug der Missio Canonica, Interdikt, Exkommunikation, Entzug des Amtes oder einer anderen Aufgabe, Strafversetzung, Entlassung aus dem Klerikerstand.

Ein konkretes Beispiel, wie Bischöfe reagieren können, lieferte der Erzbischof von Utrecht, Kardinal Eijk: 26Er hat alle Priester, Diakone und Laien im pastoralen Dienst seines Erzbistums in einem Brief an die Einhaltung der liturgischen Vorschriften erinnert. Anlass war ein Pastoralassistent, der die liturgischen Vorschriften grob verletzt hatte, indem er während einer heiligen Messe die Homilie gehalten und Teile des Hochgebetes gebetet hat. Der Pastoralassistent wurde daraufhin vom Utrechter Erzbischof unverzüglich mit dem Entzug der Missio Canonica bestraft.


4. Warum das Verbot? Die theologische Begründung

Das Verbot der Laienpredigt ist nach der Lehre der Kirche kein bloss disziplinarisches, sondern ein im Wesen der Liturgie verankertes Gebot. 14Die Verantwortung des geweihten Amtsträgers sei im Wesen der heiligen Liturgie selbst verwurzelt. Diese Norm sei vom Lehramt immer wieder bekräftigt worden, insbesondere in der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ (Nrn. 64–66), die ausdrücklich die Möglichkeit ausschliesst, dass Laien während der heiligen Messe die Homilie halten.16 Durch die Bindung der Homilie an das ordinierte Amt wird die Gleichrangigkeit und gleiche Wertschätzung für den „Tisch des Wortes“ und für den „Tisch des Leibes und Blutes Christi“ deutlich. 16 Die Homilie dient nicht der Demonstration von Wortgewandtheit oder Redegewalt, sondern ist ein liturgischer Vollzug, in dem sich die Kirche konstituiert und die Gegenwart Jesu Christi in seinem Wort feiert. Daher kommt die Homilie nur den Trägern des ordinierten Amtes zu. 34 Kardinal Roche hält es für „unzulässig, dass im Bewusstsein der christlichen Gemeinde Missverständnisse über die Gestalt und Identität des Priesters entstehen, der als Einziger kraft des Sakraments ‹in persona Christi capitis› handeln kann“. Schliesslich vertrete der geweihte Amtsträger sakramental Christus kraft der *sacra potestas*, die ihm bei der Weihe verliehen wurde.

Wichtig: 17Kardinal Roche hielt fest: „Dies ist kein Ausschluss der Laien und natürlich auch keine Leugnung des Rechts und der Pflicht eines jeden Getauften, ob Mann oder Frau, das Evangelium zu verkünden, sondern vielmehr eine Bestätigung der Besonderheit dieser Form der Verkündigung, die die Homilie ist (vgl. CIC can. 767 § 1).“1 Schon Papst Franziskus erklärte, dass im Wortgottesdienst ohne Probleme auch Frauen, ob Ordensfrau oder nicht, predigen könnten. Anders verhalte es sich bei der Eucharistiefeier. Hier sei der Predigtdienst an den Vorsteher der Zeremonie gebunden. Franziskus erteilte damit auch der Laienpredigt in der Messe eine Absage.


5. Die Schweiz: Gleiche Kirche – andere Praxis

Die Schweizer Bistümer gehören zur selben römisch-katholischen Kirche. 38Wie alle Schweizer Bistümer ist z. B. das Bistum Basel immediat – das heisst, es gehört nicht zu einer Kirchenprovinz, sondern untersteht direkt dem Heiligen Stuhl in Rom.

Dennoch besteht in der Deutschschweiz seit Jahren eine eigene Praxis, die in Spannung zum Universalrecht steht:30 Die Schweizer Bischöfe bekräftigen zwar das Verbot der Predigt (Homilie) für Laien. Diese ist dem Priester vorbehalten. Doch zugleich gilt ein Pastoralschreiben von 2005, das Ausnahmen formuliert: 30 Die Schweizer Bischöfe formulierten 2005 Bedingungen, unter denen auch Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten predigen dürfen. 30 Im Schreiben aus dem Jahr 2005 heisst es: «Weil die Homilie […] integrierender Bestandteil der Eucharistiefeier ist, bleibt sie grundsätzlich dem zelebrierenden Priester selbst vorbehalten oder in seiner Vertretung einem anderen Priester oder Diakon.» Das Dokument legt aber auch fest, dass in der Deutschschweiz entsprechend ausgebildete und vorbereitete Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen, welche mit bischöflicher Beauftragung (Missio canonica) im Seelsorgedienst stehen, in Absprache mit dem Pfarrer oder dem zelebrierenden Priester anstelle der Homilie ein auf den Gottesdienst abgestimmtes Predigtwort halten können.

Der Basler Bischof Felix Gmür erklärte dazu 2015 unmissverständlich: 30«In diesem Sinne ändere ich nichts an der Regelung im Bistum Basel bezüglich des Predigtdienstes, erwarte aber den verantwortungsvollen Umgang mit der kirchlichen Ordnung.»34 In Deutschland redet man über Sachen, die in den deutschsprachigen Bistümern der Schweiz seit Jahren normal sind. Im Bistum Basel ist die Laienpredigt der Standard.

Bereits 2004 hatten die Schweizer Bischöfe offen gegen die Instruktion Redemptionis Sacramentum Stellung bezogen: 32Entgegen dem kürzlich vom Vatikandokument Redemptionis Sacramentum bekräftigten Verbot möchten die Schweizer Bischöfe an der Predigt von Laien in der Eucharistiefeier festhalten. SBK-Vorsitzender Bischof Grab erklärte: «Beim Predigtverbot für Laien in der Messe ist vom kirchlichen Gesetzgeber in erster Linie an Laien gedacht, die ohne entsprechende Ausbildung und Kenntnisse handelten. Die von uns Schweizer Bischöfen beauftragten Laientheologen haben jedoch eine volle theologische Ausbildung.»


6. Fazit: Keine andere Kirche – aber ein offener Widerspruch

Die Schweizer Diözesen sind keine andere Kirche. Sie unterstehen demselben Papst, demselben Kirchenrecht, denselben Sakramenten. 10Die Instruktion ist eindeutig: „Jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Messfeier gestattet hatte, [ist] aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen.“ Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden – das gilt ausdrücklich auch für die als sogenannte «Pastoralassistenten» Eingesetzten.2 Es ist wahrscheinlich, dass die römische Intervention das gleiche Schicksal der Wirkungslosigkeit ereilt, wie man es von Anfang an an der Laieninstruktion gesehen hat. Es wird immer nur mit dem geltenden Kirchenrecht oder der geltenden liturgischen Ordnung argumentiert und damit rein positivrechtlich und autoritär.

Was können Gläubige tun, die sich an der bestehenden kirchlichen Ordnung orientieren möchten? 20„Nun sind die Bischöfe in ihren Diözesen am Zuge, der Instruktion Rechnung zu tragen“, erklärten Aktionsgemeinschaft und Forum Deutscher Katholiken. Besonders wichtig sei der ausdrückliche Hinweis in der Instruktion, dass jeder Katholik das Recht hat, über einen liturgischen Missbrauch Klage beim Diözesanbischof oder beim Apostolischen Stuhl einzureichen.24 Wenn nach der Instruktion die Gläubigen ihre Klage über liturgischen Missbrauch nicht nur beim Diözesanbischof, sondern unmittelbar auch „beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes“ einreichen können, drohe nicht nur den Priestern, sondern auch solchen Bischöfen eine Disziplinierung, die bisher bei manchem, was vor Ort geschah, ein Auge zugedrückt haben.

Piusbruderschaft veröffentlicht neues Glaubensbekenntnis gegen „moderne Irrtümer“

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In einem Offenen Brief an Papst und Kardinäle bekräftigt die Priesterbruderschaft St. Pius X. den überlieferten katholischen Glauben und lehnt zahlreiche Lehren und Reformen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil entschieden ab.

Menzingen, 25. Juni 2026 – Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) hat am Mittwoch ein umfangreiches theologisches Grundsatzdokument veröffentlicht. Unter dem Titel „Katholisches Glaubensbekenntnis der Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Erleuchtung der Seelen angesichts der modernen Irrtümer“ legt die traditionalistische Gemeinschaft nicht nur dar, woran sie festhält, sondern benennt auch klar, welche Entwicklungen der letzten sechzig Jahre sie als Irrtümer betrachtet.

Das Credo ist als Anlage zu einem Offenen Brief an den Papst und die Kardinäle der katholischen Kirche konzipiert und wurde gleichzeitig in mehreren Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch und weiteren) auf der offiziellen Website der Bruderschaft publiziert.

Ein umfassendes anti-modernistisches Manifest

Das Dokument geht weit über ein klassisches Glaubensbekenntnis hinaus. Es verbindet die positive Darlegung des katholischen Glaubens mit einer pointierten Zurückweisung dessen, was die Bruderschaft als „moderne Irrtümer“ bezeichnet. Dazu gehören insbesondere:

  • Der religiöse Indifferentismus und ein Ökumenismus, der die Alleinwirksamkeit der katholischen Kirche als Heilsanstalt relativiere.
  • Die Lehre der Religionsfreiheit, wie sie in der Konzilserklärung Dignitatis Humanae formuliert wurde. Die FSSPX sieht darin einen Bruch mit der traditionellen Lehre, wonach der Staat die wahre Religion zu schützen und Irrtümer zumindest nicht positiv zu fördern habe.
  • Die neue Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, insbesondere die Aussagen über „Elemente von Kirche“ ausserhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche (Unitatis Redintegratio).
  • Bestimmte Aspekte der Liturgiereform. Die Bruderschaft hält die überlieferte römische Liturgie (Tridentinische Messe) nicht nur für legitim, sondern für die dem katholischen Glauben objektiv angemessenste Ausdrucksform.
  • Den Geist des Modernismus und der „neuen Theologie“, der nach Ansicht der FSSPX bereits von Papst Pius X. (1903–1914) zutreffend als „Sammelbecken aller Häresien“ verurteilt worden sei.

Das Dokument beruft sich ausdrücklich auf die grossen lehramtlichen Texte der Vorkonzilszeit, insbesondere auf die Enzykliken Pascendi Dominici Gregis (Pius X.), Quas Primas (Pius XI.) und Humani Generis (Pius XII.).

„Nicht aus Gehorsamsverweigerung, sondern aus Sorge um die Seelen“

In dem begleitenden Offenen Brief appellieren die Verantwortlichen der Bruderschaft direkt an den Papst und die Kardinäle, die „modernistischen Tendenzen“ klar zu verurteilen und zur „unverfälschten katholischen Lehre“ zurückzukehren. Die anhaltende Krise der Kirche – Priestermangel, drastischer Rückgang der Praxis, Glaubensverlust ganzer Regionen und moralische Verwirrung – werde nicht trotz, sondern wegen der nachkonziliaren Veränderungen immer dramatischer.

Die Bruderschaft betont, sie handle nicht aus Rebellion gegen den Papst, sondern aus Treue zur Kirche und aus Sorge um das ewige Heil der Seelen. Der Titel des Credo („zur Erleuchtung der Seelen“) unterstreicht diesen pastoral-missionarischen Anspruch.

Historischer Kontext

Die 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft betrachtet sich als Bollwerk des katholischen Traditionskatholizismus. Nach der Weihe von vier Bischöfen ohne päpstliche Erlaubnis 1988 kam es zum Bruch mit Rom. Unter Benedikt XVI. gab es intensive Versöhnungsgespräche und die Aufhebung der Exkommunikation der Bischöfe (2009), doch eine kanonische Regularisierung scheiterte letztlich an den unterschiedlichen Bewertungen des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Unter Papst Franziskus wurden die Beziehungen zunächst pragmatisch verbessert (u. a. durch die Anerkennung der Gültigkeit der von FSSPX-Priestern gespendeten Sakramente), kühlten jedoch in den letzten Jahren wieder merklich ab.

Bedeutung der Veröffentlichung

Das neue Glaubensbekenntnis ist die bisher deutlichste und systematischste Positionsbestimmung der Piusbruderschaft seit vielen Jahren. Es richtet sich nicht primär an die breite Öffentlichkeit, sondern bewusst an die kirchliche Hierarchie. Gleichzeitig dient es der inneren Festigung der eigenen Anhänger und der Abgrenzung gegenüber konservativen Kreisen, die das Konzil zwar kritisch sehen, aber innerhalb der offiziellen Strukturen bleiben wollen.

Ob das Dokument zu neuen Gesprächen mit Rom führen oder die Gräben weiter vertiefen wird, bleibt abzuwarten. Bisher hat der Vatikan noch nicht offiziell reagiert.

Die Veröffentlichung zeigt jedoch eines sehr deutlich: Mehr als sechzig Jahre nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Auseinandersetzung um dessen korrekte Interpretation und um die Kontinuität des katholischen Glaubens keineswegs abgeschlossen – sie wird mit theologischer Schärfe fortgesetzt.

Gegen das linksliberale Verständnis der Landeskirche

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Kritik an der Landeskirche – unter Einbezug älterer newseck.ch-Artikel (Oktober/November 2025)

Die Aargauer Landeskirche und das Bistum Basel haben im Fall Pater Adam ein perfides System aus Willkür, Rechtsbruch und ideologischer Machtausübung etabliert. Statt demokratisch legitimierte Kirchgemeindeautonomie zu respektieren, betreibt die Landeskirche eine systematische Kampagne zur Unterdrückung traditioneller, konservativer Glaubenspositionen zugunsten eines linksliberalen, progressiven Kirchenverständnisses. Dieses zielt auf hierarchische Kontrolle, ideologische Gleichschaltung und die Marginalisierung unbequemer Stimmen ab – mit Unterstützung staatlicher Behörden.

Einbeziehung älterer newseck.ch-Artikel (Oktober/November 2025)

Bereits in den Beiträgen vom 22. Oktober 2025 („Die Kirchenpflege von Gebenstorf-Turgi handelt erneut rechtswidrig. Immer noch nichts gelernt?“) und 29. November 2025 („Die Kirchgemeindeversammlung Gebenstorf-Turgi vom 25. November 2025 manipuliert den Anlass“) sowie dem Kommentar vom 22. November 2025 beschreibt newseck.ch detailliert, wie die Gegenseite die Kirchenpflege während des Konflikts einseitig aufstockte, um Mehrheiten zu erzwingen, demokratische Versammlungen manipulierte und rechtswidrige Beschlüsse durchdrückte. Nach der Machtübernahme wurde die Mitgliederzahl wieder auf fünf „landeskirchliche Untertanen“ reduziert. Die Landeskirche deckte diese Eingriffe in laufende Amtsperioden, um die Selbstverwaltung der Kirchgemeinde faktisch auszuschalten. Diese Artikel zeigen exemplarisch, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein wiederkehrendes Muster handelt: Wo lokale Mehrheiten nicht ins linksliberale Konzept passen, werden Strukturen manipuliert und demokratische Rechte ausgehebelt.

Der zentrale Artikel vom 3. Juni 2026 („Wenn kirchenpolitische Willkür über das Recht siegt“) fasst dies zusammen: Die Kleruskongregation hatte 2021 die Amtsenthebung und den Entzug der missio canonica als nicht rechtmässig eingestuft. Die Apostolische Signatur hob diesen Entscheid 2023/2024 lediglich formell auf – ohne inhaltliche Sachprüfung – mit jeder Partei ihre Kosten selbst tragend. Parallel dazu stellte das Aargauer Verwaltungsgericht 2022 Verfahrensmängel, unzureichende Begründung und eine Verletzung der Kirchgemeindeautonomie fest. Die Landeskirche nutzte die Zeit, um vollendete Tatsachen zu schaffen und die gewählte Kirchenpflege abzusetzen. Das Ergebnis: zerschlagene Gemeinden und „verbrannte Erde“.

Scharfe Kritik am linksliberalen Verständnis der Landeskirche

Die Landeskirche agiert nicht neutral oder „rechtsstaatlich“, sondern als ideologischer Akteur eines linksliberalen Kirchenverständnisses. Dieses priorisiert progressive Themen („Inklusion“, Modernisierung, Liberalismus) über die Bewahrung traditioneller katholischer Lehre, liturgischer Praxis und lokaler Autonomie. Pater Adam und seine Unterstützer verkörpern genau jene konservative, hierarchiekritische Haltung, die dem linksliberalen Establishment ein Dorn im Auge ist: treue Seelsorge, Ablehnung von Willkür und Verteidigung der Kirchgemeinde gegen bischöfliche Übergriffe.

Statt diese Positionen zu respektieren, setzt die Landeskirche auf:

  • Strukturelle Manipulation (Aufstockung der Kirchenpflege, Einsetzung von Sachwaltern) zur Erzwingung ideologischer Konformität.
  • Instrumentalisierung der Justiz – Strafanzeigen gegen Daniel Ric und andere, obwohl staatliche Gerichte die Kündigung und Verbote als rechtswidrig oder mangelhaft eingestuft haben.
  • Mediale und kirchenpolitische Diffamierung – Begriffe wie „Untergrundkirche“ dienen der Stigmatisierung traditioneller Gläubiger als „konservativ und hierarchisch“ (wie es schon 2021 in Medienberichten hiess).

Dieses linksliberale Verständnis führt zu einem doppelten Standard: Wo es um die Durchsetzung progressiver Linien geht, wird „Recht“ flexibel interpretiert oder ignoriert; wo konservative Gemeinden Widerstand leisten, werden sie kriminalisiert und entmachtet. Die Folge ist ein tiefes systemisches Versagen: leere Kirchenbänke, zerstörtes Vertrauen und die Kriminalisierung legitimer Opposition. Die Strafanzeige gegen Daniel Ric ist kein Rechtsstaat, sondern die Fortsetzung dieses ideologischen Feldzugs mit staatlichen Mitteln – ein trauriges Bündnis aus linksliberaler Kirchenführung und willfähriger Justiz gegen die letzten Verteidiger eines authentischen, nicht gleichgeschalteten Katholizismus.

Das Kartell der Macht: Wie Landeskirche im Fall Pater Adam den Rechtsstaat zur Farce macht

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Der seit Jahren schwelende Konflikt in der Kirchgemeinde Gebenstorf-Turgi hat längst die Ebene einer lokalen Streitigkeit verlassen. Was sich hier abspielt, ist das erschütternde Lehrstück eines systemischen Machtmissbrauchs. Im Zentrum steht eine Aargauer Landeskirche, die sich wie ein säkularer Machtapparat geriert, und eine Justiz, die sich willfährig als deren verlängerter Arm einspannen lässt. Der für 25. Juni 2026 angesetzte Prozess gegen Daniel Ric vor dem Bezirksgericht Baden soll angeblich kein Akt der Wahrheitsfindung, sondern ein politisch motivierter Schauprozess werden.

Die Landeskirche: Institutionelle Arroganz und demokratische Heuchelei 

Die Aargauer Landeskirche demaskiert sich in diesem Fall als Organisation, der es weder um Seelsorge noch um kirchliche Gemeinschaft geht, sondern rein um den Erhalt der eigenen Hegemonie. Wenn demokratisch legitimierte Gremien – wie die damalige Kirchenpflege unter Daniel Ric – sich der Willkür von oben widersetzen, greift der Apparat zu zutiefst undemokratischen Mitteln.

Die Manipulation der Kirchenpflege-Sitze ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten: Während der laufenden Amtsperiode wurde das Gremium künstlich aufgebläht, um die Machtverhältnisse zu kippen und die unbequeme Mehrheit auszuschalten. Kaum war die „feindliche Übernahme“ abgeschlossen und das Gremium mit landeskirchlichen Untertanen besetzt, wurde die Anzahl der Mitglieder wieder auf die ursprünglichen fünf Personen reduziert. Das ist keine Kirchenverwaltung, das sind Methoden, die man aus autokratischen Regimen kennt.

Hinzu kommt eine gezielte Diffamierungskampagne.

Die Landeskirche bedient sich medialer Erfüllungsgehilfen, um durch Falschbehauptungen – etwa über angebliche „Untergrundkirche“ oder die erfundene illegale Nutzung des Pfarrhauses – einen Popanz aufzubauen mittels der verbündeten Journalisten oder sogar Medien. Dass Pater Adam nach wie vor völlig rechtmässig handelte, wird bewusst verschwiegen. Weil die Landeskirche die rechtswidrige Kündigung von Pater Adam vor dem Verwaltungsgericht nicht halten konnte (was zur gerichtlich festgestellten Entschädigung von fünf Monatslöhnen führte), sinnt sie nun auf Rache. Die Strafanzeige gegen Daniel Ric ist der durchsichtige Versuch, einen unliebsamen Kritiker finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren.

Die Justiz: Scheinprozesse und Kumpanei? 

Ein Rechtsstaat beweist sich daran, wie er mit den Schwächeren umgeht. Im Fall Gebenstorf-Turgi versagen die Instanzen kläglich. Dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen den engsten Verbündeten von Pater Adam vorantreibt, ohne den Priester selbst als zentralen Zeugen auch nur anzuhören, ist ein juristischer Skandal. Es drängt sich der zwingende Verdacht auf, dass hier eine Staatsanwaltschaft schlichtweg „im Auftrag“ der einflussreichen Landeskirche arbeitet. Ein Verfahren, das die entlastenden Fakten systematisch ausblendet, ist kein Prozess, sondern ein Tribunal.

Auch die kirchenrechtlichen Instanzen haben sich diskreditiert.

Nachdem die Kleruskongregation in Rom den Entzug der Missio und die Amtsenthebung zunächst faktisch gerügt hatte, schritt das oberste Gericht (die Apostolische Signatur) ein – nicht, um inhaltlich Recht zu sprechen, sondern um das Urteil der Vorinstanz prozessual zu kassieren. Man hackt der Krähe kein Auge aus: In einem streng hierarchischen System decken sich die oberen Ränge gegenseitig. Der Bischof durfte sein Gesicht wahren, während die materielle Wahrheit auf der Strecke blieb.

Fazit: Ein Armutszeugnis für die Institutionen 

Der Fall Pater Adam und Daniel Ric zeigt eine erschreckende Allianz aus kirchlicher Machtarroganz und justizieller Willfährigkeit. Anstatt Fehler einzugestehen und die offensichtlich rechtswidrige Behandlung des Priesters zu korrigieren, wird mit einem beispiellosen Aufwand an Steuergeldern und juristischen Winkelzügen versucht, Exempel zu statuieren. Goliat versucht, David nicht nur zu besiegen, sondern ihn zu vernichten. Wer diesen Schauprozess am Bezirksgericht Baden unkritisch als rechtmässig abnickt, macht sich zum Komplizen eines skrupellosen Machtapparats.